Hallo,
das ist wie immer im Leben, alles sehr bunt, grau sehe ich da nicht, ist aber sicher auch enthalten.
Wer es sauber haben will und sicher sein will, dass das Finanzamt keinen Ärger macht, vergisst die "7" und wird glücklich.
Die Kleinunternehmerregelung würde ich auch ganz schnell vergessen und dann ist es doch übersichtlich.
Was die Interpretation betrifft, so ist es wie im Leben: war es ein Foul oder doch noch keins, war es Mord oder Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, war der Ball im Tor oder doch auf der Linie, war es ein Musik mit Würstchen oder waren es Würstchen mit Musik ... in letzterem Falle gibt es sicherlich Grenzfälle, jedoch werden die 60 Groupies im 1000-Mann-Bierzelt die Veranstaltung nicht zu einem kulturellen Ereignis machen, bei dem die Würstel so nebenbei gereicht werden.
Wenn man sich den Paragraphen mal durchliest, dann sieht man doch, wo es lang geht: grundsätzlich 19, nur in Ausnahmen 7 und die müssen dann eben im Katalog auftauchen.
Zitat
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler
Wo steht denn da was von Gage?
Grüße
Jürgen
PS
Nochmal deutlicher:
Zitat
die Eintrittsberechtigung für
Theater,
Konzerte und
Museen, sowie
(die den Theatervorführungen und
Konzerten vergleichbaren)
Darbietungen ausübender Künstler
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PPS
Und um die Sache mal auszuweiten: der Fragesteller tourt in Malle, Ösiland, ...
ob die wohl auch nach UStG abrechnen? 