Beiträge von Jürgen K

    Ich weiß der Thread ist schon länger nicht benutzt worden aber


    ... immer gut, wenn man eine Gelegenheit hat, mal etwas zu erzählen.


    Hallo,


    da geht es mir nicht anders:

    Eine klare rechtliche Lage gibts es soweiso nicht. Polizei und Bürgermeister sagen einem immer dass man sich einigen soll.


    Polizei und Bürgermeister sind meines Wissens nicht diejenigen, die über Recht und Unrecht letztendlich entscheiden. Der Rat ist aber empfehlenswert.


    Vorsicht! Lärmbelästigung ist klar geregelt. Es gibt Ausnahmen, die individuell geregelt sind


    Klar geregelt? Geschmackssache. Was in diesem Zusammenhang individuelle Regeln sein sollen, leuchtet mir nicht ein.


    wir haben als es bei uns Probleme gab weil unser Nachbar schreiend vor der Haustür stand


    Da hätte ich die zuständie Behörde beauftragt, den Schreihals in Verwahrung zu nehmen.


    Bei einer Anzeige gibt es aber klare Gesetze. §1004 i.V.m. §906 BGB


    Anzeige und 1004 haben wenig miteinander zu tun. Fällt auf, wenn man mal nachliest. Macht aber keiner. Deshalb fällt nichts auf.
    Lärmbelästigung kann sich als Ordnungswidrigkeit und theoretisch auch als Straftat entpuppen, da kann es eine Anzeige und in der Regel auch einen Verfolgungsantrag geben.
    Bei der Beeinträchtigung von Eigentum und auch des Besitzes wäre eine Klage erforderlich.


    Die rechtliche Grundlage lässt sich aus dem BGB ableiten, da das Gesetz im BGB nachrangig zum Gesetz der Gemeinde ist. Ich bin kein Jurist


    Letzteres ist wohl wahr. Davor herrscht Chaos: das Kommunalrecht ist Teil des Landesrechts, wobei es da um Bundesland, nicht um Deutschland geht. Das BGB ist Bundesrecht und enthält meines Wissens nach keine Ermächtigung zu Gemeindesatzungen.


    Ich hab bevor ich mir mein Set gekauft hab, mal mit den ganzen Nachbarn runherum geredet


    Das ist wohl noch weit vor gescheit in Foren zu reden, die beste Variante.


    Und man sieht, sie hat Erfolg:

    die war voll begeistert


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    die Problematik Wohnen im Proberaum lässt sich für den Vermieter leicht lösen. Ist die Zweckbestimmung eindeutig getroffen, sind zweckfremde Nutzungen folglich nicht zulässig. Da nun noch eine Zwischenvariante "wohnähnlich" einführen zu wollen, wirft Fragen auf, die bei Berücksichtigung von üblichen Proberaumnutzungen unnötig sind, zumal eine näher Bestimmung ja ausbleibt.

    Zitat

    Man könnte dazu sicher auch jemanden beauftragen, der eine 45 Seiten umfassenden Definition zu dem Themenblock erarbeitet..., oder man bringts eben kurz auf den Punkt und überlässt es im Problemfall einem Richter, die Sache zu beurteilen. Schaden kann diese Formulierung doch nicht anrichten?

    Beide Extremvarianten können Sinn machen, in der Regel wird man mit "weniger ist mehr" besser fahren und nebulöse Zwischenlösungen führen im Zweifel zu Interpretationsspielräumen, die Streit nicht verhindern, sondern geradezu anfachen. Solche Formulierungen können durchaus schaden, wenn dann Prozesse wegen einem Haufen von fragwürdigen Bestimmungen Prozesse in die Länge ziehen, weil immer mehr darüber diskutiert werden muss. Das macht die Sache letztendlich auch nicht billiger.


    Das mit den Stromzählern ist eher unwahrscheinlich, da ja die Nebenkosten offenbar umgelegt werden. Das geht ja nur, wenn auch Zähler da sind. Was dann am Kühlschrank das große Problem sein soll, verstehe ich nicht so ganz, es sei denn man wollte lediglich nicht unmittelbar den Probezwecken dienende Geräte vermeiden, was dann aber mit dem Stromverbrauch nichts zu tun hat. Und was eben hoher Stromverbrauch ist, der unzulässig sein soll und nicht hoher Stromverbrauch, der zulässig sein soll, ist nicht geklärt, das Beispiel Kühlschrank passt nicht so richtig. Ein Vertrag soll Fragen beantworten und nicht Fragen aufwerfen. Ein Vertrag soll auch nicht zum Nachdenken anregen, es handelt sich nicht um ein pädagogisches Werk. Der Schaden einer solchen Regelung entsteht im Streitfall, wenn dann eben fröhlich diskutiert werden muss, was denn nun erlaubt ist und was nicht.


    Auch die Fremder-auf-dem-Grundstück-Klausel ist so unscharf formuliert, dass sie eben interpretiert werden muss und dann möglicherweise gar keinen Bestand mehr hat.
    Würde man das regeln, was man wirklich will, dann hätte man das Recht auf seiner Seite, so muss es gesucht werden. Und die Suche kostet wieder Zeit, Nerven und Geld.


    Solche Regeln, die eigentlich keine sind, tauchen eben deshalb auf, weil sie von Leuten gemacht werden, die keine Ahnung haben, sich keine Ahnung verschaffen und einfach gerne mal ein bisschen abschrecken wollen. Einen seriösen Eindruck erreicht man damit allerdings nicht. Solange es keine Streitfälle gibt, bleibt das Papier geduldig und die Kosten für das Vertragswerk bleiben gering. Erst wenn etwas schief geht, kommen die Nachteile zum Tragen und wirtschaftlich ist es für AGB-Anwender eben oft billiger auf wenige Streitfälle zu hoffen. Der Gegner ist meist besser beraten, sich zu wehren. Da das viele nicht tun, hat in aller Regel der Anwender die zahlenmäßig größeren Vorteile. Nur diejenigen, die sich wehren, profitieren dann aber doch von schlechten und falschen Klauseln.


    Die Abweichungen von den gesetzlichen Regeln kann man leicht anhand des Gesetzes selbst nachlesen: §§ 535 ff BGB. Alles, was ungünstiger als im Gesetz geregelt ist, nutzt bei Wirksamkeit dem AGB-Anwender und schadet dem Gegner.
    Im Falle des dargestellten Formulars wird dem potentiellen Mieter nur bleiben, zu akzeptieren oder nicht.
    Im Falle des Themenstarters kommen sowohl Individualvereinbarung (Parteien diskutieren am Tisch) oder Vorlage durch Vermieter oder Mieter in Betracht. Bei gleich starken Vertragspartnern ist Individualvereinbarung die gerechteste und - wenn sie fachlich korrekt beraten sind - auch die sicherste Lösung.


    Zitat

    "Knack den Vertrag" - ein Brettspiel für 2-8 Personen


    Das halte ich für eine super Idee als Geschenk für Studierende.
    In der Tat ist die Ausbildung genau darauf ausgerichtet. Nur wer mit einer guten Spürnase die Knackpunkte sucht und findet, kann die Rechtslage beurteilen und bei Vertragsgestaltungen genau diese Knackpunkte lösen oder wenigstens den Parteien oder einer Partei vermitteln, wo die Risiken sind.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich würde dann noch einen Trommelständer mit Rollen dazu bauen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Und Sicherheitsschuhe nicht vergessen, wenn das Ding aus der Hand fällt, bleibt unten nichts lebendig.

    Hallo,


    was ich ernsthaft glaube, das lassen wir mal außen vor.


    Was aber merkwürdig ist: warum verwendet man solche Klauseln, wenn man vorher schon weiß, dass die weitgehend praktisch keine Wirkung bei Gericht entfalten würden? Einschüchterung? Vernebelung? Spaß am Schreiben?


    Und wenn man so sieht, wegen was und mit welchen Argumenten teilweise geklagt und verteidigt wird, so würde ich sämtlichen Unfug nicht ausschließen können.
    Und ich kann auch nicht ausschließen, dass von dem vielen Unfug dann vielleicht doch mal einer von vielen durchkommt. Da kann die ein oder andere Kreativität durchaus zielführend sein, es kommt eben immer auf die Umstände an.


    Wenn man das Formular auf das zusammenstreicht, was nötig und wirksam ist, dann wird es schon wieder übersichtlich und man findet die Stellen, wo der Mieter tatsächlich nachteiliger behandelt wird als es der Gesetzgeber getan hat. Der Themenstarter ist bekanntlich designierter Mieter. Hat er etwas von solchen Beispielen?


    Nebenbei: Kühlschrank verboten. Wirksam oder nicht? Kreative ran!


    Solange der Vermieter gut gelaunt ist, wird er praktisch blind sein. Wenn dann aber die Nase schon stört, könnte die Sehkraft genesen ...
    und wenn er ganz schlechte Laube bekommt ... dann könnte er kreativ werden ... aber das ist Spekulation und solange alle fröhlich sind, ist es ziemlich egal, ob Papier existiert und was darauf steht.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    schönes Beispiel.


    Abgesehen davon, dass zwei Formulare in eins gepackt und dann noch "Vertrag" und "AGB" getrennt nicht gerade für Klarheit und Übersichtlichkeit sorgen, die Rechtswirksamkeit erklärt uns im Zweifel der Richter, stehen da auch für den unbedarften Laien klar erkennbare lustige Sachen drin:


    "jede wohnähnliche Nutzung" (kein Sofa?), "sofortige fristlose Kündigung" (keine Abmahnung?), "Kühlschränke und andere extrem viel Strom verbrauchenden Geräte" (Verstärker???) ... und der Clou:

    Zitat

    In der Halle oder auf dem Gelände ohne Begleitung eines Haupt- oder Untermieters angetroffene Personen, die nicht Vertragspartner von art olive sind, werden des Hauses verwiesen und müssen alle Schlüssel abgeben. Der Hauptmieter des betreffenden Raumes muß wegen der massiven Vertragsverletzung mit der fristlosen Kündigung rechnen und hat die Kosten für den Austausch sämtlicher allgemein zugänglichen Schlösser zu tragen.

    Wenn der neue Musikant zur Vorstellung kommt, dann begleitet ihn der Mieter vorsichtshalber auf die Pipibox, nicht dass man, falls er dort vom Sicherheitsdienst (Kleidung nach Art der Olive?) erwischt wird und naiv erzählt, mit wem er spielt, anschließend die neue Schließanlage bezahlen darf.


    Was die "Experten", welche das Ding (wohl parallel) gebaut haben, unter "Schriftform" verstehen wollen, ist auch nicht so ganz klar. Das Gesetz haben die jedenfalls nicht gelesen oder zumindest ignoriert.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Zeugenbeweis ist ein Abenteuer und da gibt es Überraschungen, von denen hätte man nicht geträumt. Ich schwör's.

    Hallo,


    ich würde vor dem Töten des Inhabers ihn noch einen Mietvertrag, ein Testament und einen Abschiedsbrief schreiben lassen.
    Man will ja auf der sicheren Seite sein. Wasserdicht. Gerichtsfest.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Proberaum: privat oder gewerblich?


    PPS
    Mal konkret: wer ist eigentlich Vermieter?
    Der Kumpel?
    Das Möbelhaus?
    Der Grundstückseigentümer?
    ?
    Und in welchem Vertragsformular ist das geregelt?

    Hallo,


    schwierig, vor allem, da ich beide nicht wirklich kenne.


    # 1 ist heller, analytischer, kälter, hat ein gefühltes Kratzen ist sehr luftig


    # 2 ist wärmer mit dichterem Feld im mittleren Bereich, rund, kuschelig


    Je nach Raum und Gitarre hat dann das eine oder das andere korrekter übertragen.
    Na gut, wir sind hier, um uns zu blamieren: beim Zweiten kommt es mir so vor, als höre ich da mehr Dynamik und das Erste wirkt doch etwas unterkühlt und starr.
    1 = Haun, 2 = Neumann


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    die Hausmarken verkaufen die Häuser deshalb so gerne, weil da letztendlich das meiste Geld dabei ins Haus kommt.
    Sonst würde kein Kaufmann sich Hausmarken ins Haus stellen.
    Und wenn der Mitarbeiter von den Hausmarken begeistert ist, nun ja, was soll man dazu sagen?


    Grüße
    Jürgen

    getesten mit verschiedenen personen... ist schwieriger das mikrofoniert einzufangen...


    Hallo,


    das geht mir genauso.
    Sehe ich die Speise, dann weiß ich, wie sie schmeckt, sehe ich sie nicht, schmecke ich nichts.


    Ich habe zwei baugleiche Trommeln, die sich lediglich im Kessel unterscheiden, der eine Holz, der andere Metall und die Gratung, damit wir die Kurve zum Thema bekommen, ist natürlich folglich auch etwas unterschiedlich, das Metall ist ja gebogen und daher nicht so scharf.
    Bei einem Demo mit drei Liedern wurden diese beiden Trommeln eingesetzt. Gut, dass ich weiß, welche Trommel bei welchem Lied eingesetzt wurde. Anhand der Aufnahme erkenne ich nämlich so viel wie sonst hier: nichts.


    Ein Mitglied, ich meine, er hieß Ipo, hat mal sein Holz- und sein Plastiktom gespielt, da durften alle raten. Ich habe nur gehört, dass da Emperors oben drauf waren. Sonst klangen die Scheiß-Dinger gleich und ich habe noch gehört, dass es Toms waren, vielleicht noch ungefähr, wie groß und ganz vielleicht noch, wie ungefähr gestimmt, aber da wird es schon nicht beweisbar und sonst: nichts.


    Dann gibt es ja auch noch den lustigen Mystery-Cymbal-Fred, wo auch ein paar Kleine Trommeln sich eingeschlichen haben. Da habe ich noch nicht mal meine Lieblingstrommeln erkannt. Holzarten, Gratungen, Größen, kaum etwas war zweifelsfrei zu erkennen.
    Sogar B20 und B8 können die meisten hier bei Becken nicht unterscheiden.


    Ja, im Laden kann ich das auch, aber hier, im Blindtest: eine Katastrophe.


    Lustigerweise sind diese Hörfreds so spärlich besucht, dass man meinen könnte, hier gäbe es nur ein Dutzend Mitglieder.


    Wenn es dann um Gratungen, Hölzer und am besten noch darum, ob schwarzer Lack dunkler klingt als weißer und ob die Zierkirschen-Snare vom Custom-Schmidt fruchtiger klingt als die Schwarzkirschenschnarre von Müllers Custom, dann tauchen plötzlich hundert Experten auf, die Stein, Bein, Mutters Bart und Papas Brüste schwören, dass es da ganz klare und erhebliche Unterschiede gibt.


    Ein Tama Bubinga werden hier 90 Prozent der Herrschaften im Blindtest nicht von einem Tama Maple (jeweils Starclassic zu gleichen Bedingungen) unterscheiden können. Und da bin ich bei der Zahl noch äußerst vorsichtig.


    Hören und Schmecken wird extremst vom Sehen und vom Hörensagen beeinflusst.
    Kaum hat die Werbeindustrie eine neue Sau durchs Dorf getrieben, schon hören zuvor Taube plötzlich Subbasstiefen jenseits der 20 Hertzilein und dort, wo zuvor dank jahrelangen Ohrstöpselverweigerung die 17k den Limes darstellten, sind plötzlich die kristallklaren Höhen im 18,5 k-Band zu hören.


    Glaube versetzt Berge.


    Man kann Vieles hören. Wenn ich mich konzentriere, dann kann ich sogar Herrn Scheel hören, wie er "Hoch auf dem gelben Wagen" singt. Das Erstaunliche: dass ich dies tatsächlich höre, ist unmöglich. Mein Hirn kann die Erinnerung jedoch reproduzieren. Wahnsinn!
    Wenn ich mich in ein komplett weißes Zimmer setze und nach der Temperatur gefragt werde und das Gleiche mit einem komplett roten Zimmer passiert, dann werde ich einen Temperaturunterschied feststellen, den kein Thermometer der Welt nachvollziehen kann.
    Setzt man einem normalen Menschen eine feine Bratwurst vor, dann wird er, wenn außer dem Koch niemand eingeweiht ist, einen wunderbaren Schweinefleischgeschmack erkennen und die Sau loben. Die Sau war natürlich aus Tofu.
    Der am natürlich fruchtig schmeckende Joghurt ist nicht etwa der, wo tatsächlich Früchte drin sind, sondern derjenige, wo Fruchtaroma drin ist.


    Es gibt Köche und Weinverkoster, die merken, wenn man sie veräppelt. Aber selbst die haben es nicht leicht. Der gemeine Laie ist chancenlos der Werbeindustrie ausgesetzt.
    Es soll ja selbst heute noch Leute geben, die meinen, in alten Fernostprodukten ein rötlich-braunes Sperrholz zu finden, dass Mahagoni ist und besonders dunkel klingt.


    Schon unsere aktuelle Stimmungslage kann die Wahrnehmung erheblich beeinträchtigen. Bin ich gut drauf, klingt die Trommel toll, bin ich schlecht drauf, klingt sie scheiße. Derselbe Eimer am selben Ort mit der selben Stimmung. Und der unbedarfte Dritte hört auf der Aufnahme keine Unterschied.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich bin überzeugt davon, dass man Unterschiede theoretisch hören kann. Ich bin nur noch vielmehr davon überzeugt, dass wir in der Praxis fast nie die Möglichkeit haben, tatsächlich vergleichsweise hören zu können, ohne nicht von irgendwelchen Dingen beeinflusst zu sein.

    Hallo,


    dann würde ich es dabei belassen.
    Wenn die Gratung erst nach dem Entfernen des Felles durch Inaugenscheinnahme aufgefallen ist, dann kann es, egal wie es aussieht, so schlimm vorher nicht gewesen sein.
    Es gibt Leute, die hören das, aber die spielen auch keine rim shots und haben keine Export Trommel. Nein, ich höre das nicht. Jedenfalls meistens nicht.


    Grüße
    Jürgen

    Stimmstabilität hat eigentlich auch nichts mit der Gratung (und evtl. Dellen darin) zu tun.


    Hallo,


    Ferndiagnosen sind ja immer so eine Sache, aber das ist mir auch aufgefallen.
    Die Stimmgüte mag ja mit der Gratung zu tun haben (mehr allerdings mit dem, was hinter dem Stimmschlüssel ist), die Stimmstabilität dürfte davon jedoch eher weniger betroffen sein.


    Wie die beschriebenen Schäden entstanden sind, kann ich mir denken.
    Sollte ich Recht haben, lohnt eine Investition in Reparatur derzeit so oder so nicht bzw. nur kurzfristig.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    lauter als der Nachschlag auf der Kleinen Trommel als Kantenschlag ist ...


    ... der Nachschlag auf beiden Kleinen Trommeln als Kantenschlag mit Unterstützung durch die Große Trommel und die mit dem Fuß offen klingend gespielte Hi-Hat.


    Dynamik - es geht immer noch was.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Noch lauter ist das Ganze mit Holzkopf statt Filz- unten und 2B statt 7A unten.

    Hallo,


    das Problem ist: die Lösung, welche gewünscht wird gibt es nicht: "das I-Net hat mir da nicht groß weitergeholfen (und ein Proberaum-Mietvertrag habe ich noch nie in der Hand gehabt)"
    Was helfen könnte, wird nicht gewollt: "Nein, ein Anwalt kommt nicht in Frage"
    Und was geht (selber schreiben?), erscheint dann aber offenbar wieder zu kompliziert.


    Ich persönlich habe auch noch keinen Proberaummietvertrag gesehen, wo eine konkrete Regelung von vom Mieter hineingesteckten baulichen Sachen und Gegenstände geregelt war, wenn man mal von der Klausel absieht, dass der Mieter keine baulichen Änderungen vorzunehmen hat.
    Eine allgemein gültige Vorlage für einen speziellen Wunsch (Regelung von Eigenleistungen) kommt mir auch eher paradox vor, aber ich habe eine Schwäche für Logik, das muss man mir verzeihen.


    Ansonsten alles sehr witzig, wenn der Schmerz sich verzieht:

    Zitat

    Man sitzt im Ernstfall ja vor einem Richter und nicht vor einem Rechtsanwalt.


    Das ist so verdammt richtig, da fällt mir jetzt auch nichts mehr ein.

    Zitat

    Wer könnte mir auflisten, was grob in einem Proberaum-Mietvertrag stehen sollte, damit beide Parteien zufrieden sind/auf der sicheren Seite?


    Ich würde dann mal einen Richter fragen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Bitte dem Richter keine Grüße von mir ausrichten, ich habe das gar nicht gesagt, distanziere mich von allem und weiß von nichts.

    Hallo,


    ich würde das Becken kaufen, das mir gefällt und zu meiner Spielweise passt.
    Ich ging da früher gerne mal in den Laden und probierte das aus. Heute habe ich das Zeug ja. Hat aber auch ein paar Jahrzehnte gedauert.


    Zitat

    da ich schon viele kaputt gekriegt habe


    Daran würde ich vor dem Kauf arbeiten. Technik, Gefühl. Das hilft.
    Und dann natürlich dem Lärm angemessene Becken.


    Grüße
    Jürgen

    Seriennummer ist halt ein Problem


    Horst Tappert und Eduard Zimmermann ?(


    Mit den beiden wird das aber ziemlich erfolglos sein.


    Hallo,


    Humor ist ja eine Sache, ernsthafte Nachforschung eine andere.
    Wenn der Kamerad noch nicht mal die Seriennummer aufschreibt, und gut zwei Monate später an das Drummerforum denkt, dann will ich gar nicht wissen unter welchen Umständen das Ding abhanden kam.
    Nebenbei ist die Kenntnis der Seriennummer nicht unbedingt ein Eigentumsnachweis. Sonst würde sie bei Veröffentlichung ja uns allen gehören.
    Und: Niemand, der gebraucht kauft, kann sich sicher sein, dass nicht doch irgendwann mal ein ehemaliger Besitzer auftaucht, der auch noch Eigentümer ist (ist).


    Ich würde mal ein Kopfgeld aussetzen.


    Grüße
    Jürgen

    bottom Paiste 8" Accent und top 8" AA China Splash


    Hallo,


    Glauben heißt nicht Wissen.
    Schick mir das Splash und ich probiere es aus. Wenn es geil war, dann gibt es ein Video auf YouDingens.


    ich benutze zweu 8" Paiste Accents und bin sehr zufrieden mit dem Sound...


    Mist.
    Dann brauche ich noch eine Kabel-Hi-Hat und noch so ein Medaillon.


    Grüße
    Jürgen