Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    also 1.080 Schläge mit dem rechten Fuß binnen einer Minute getreten, wenn ich es richtig verstanden habe.
    Sollte dem so sein (mein Ohr hört schon viel früher auf mitzuzählen), dann würde ich mal die Leute vom Guiness (Buch) anrufen.


    Bei dem Franzosen finde ich ganz praktisch, dass dessen Herangehensweise nicht nur ein Affentempo, sondern auch noch eine entspannte Körperhaltung dabei zulässt. Dafür sieht man dann aber seinen lecker Hüftspeck nicht und er scheint auch etwas älter zu sein.
    Für mich aufgrund der Triggerei aber auch kein Thema und meine Kapelle würde mich dem Exorzisten vorstellen. So muss ich immer ganz evangelisch die Pedale bekreuzigen, bevor ich mehr als Eines und schneller als mit der Autobahnrichtgeschwindigkeit benutzen will.


    Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass auch der linke Fuß gelegentlich beteiligt war, vielleicht würde das Notenbild da mehr Aufschluss geben für Leute mit langsamem Gehör wie mich.
    Aber egal. Hauptsache, es macht Spaß.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    nur zum Verständnis: "260 bpm single strokes/kicks":
    auf was beziehen sich die "b"?
    Normalerweise berechnet man die Geschwindigkeit ja nach den Schlägen (beats) des Taktes.
    Wenn es also ein Viervierteltakt ist, dann wären beispielsweise 260 Einzelschläge in der Minute mit der Großen Trommel bei vier Sechzehnteln auf jeder Zählzeit eine Geschwindigkeit von M. M. oder bpm = 65.
    Bei Achteln dann natürlich schon 130.
    So rechnet man in der Musik.


    Wenn es um Guiness-Buch-Rekorde geht, dann zählt man einfach nur die Schläge, die innerhalb einer Minute stattfinden. Das ist dann aber nicht "bpm" sondern eben "strokes/kicks" per minute und dann sind Fragen nach Timing selbstverständlich irrelevant, da es ja nicht um Musik, sondern um reinen Zirkus geht.


    Challenge kann alles sein, auch mit 1 bpm ganze Noten im 17/16-Takt spielen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ist der schneller oder langsamer oder ganz anders: Zum Henker mit diesem Franzosen!

    Hallo,


    man darf sich ja fragen, warum das kein einziger der Hersteller macht, die verschiedene Gratungen im Sortiment haben.
    Für die wäre es am Einfachsten und am Günstigsten.


    Allerdings hätten die ja auch schon lange die Holznummer vorführen können und das ist auch nur von einem bekannt, genauso wie die Sache mit den verschiedenen Fellen.


    Das Hauptproblem ist, dass die meisten Kunden esoterisch veranlagt sind (da bin ich durchaus auch betroffen) und ungerne in ihrem festen Glauben erschüttert werden wollen.
    Die Psychologie darf man nicht vergessen. Denke ich an Hundekacke und esse Pommes, dann schmeckt es wie? Genau.


    Und was die Gratung bewirkt, dass macht spätestens das vom Nutzer aufgezogene Fell und seine gezielten Schläge wieder zunichte.


    Nicht umsonst erinnern sich hier ja noch einige an Gratungen, die in Wahrheit ganz anders aussahen, angeblich aber für den Klang massgebend gewesen sein sollten.
    Selbst das gescholtene Pinstripe ist nicht schuld, das kann schön singen, aber wer es nicht dazu bringt, hört es eben nicht. Genauso kann jedes Ambassador so pappig klingen, dass der geneigte Laie sich sicher sein wird, dass mit der Gratung etwas nicht stimmt.


    Wenn alles stimmt, kommt eine super Sache dabei heraus.
    Wir sind aber in der Mehrheit zu blöde dazu und haben im Verhältnis zu dem, was wir können, in extremer Weise zu hochwertiges Material, dessen Möglichkeiten wir gar nicht nutzen und zu nutzen vermögen. Deshalb ist für die meisten von uns die Gratung genauso egal wie alles andere auch. Nur zum sinnlosen Religionsstreit taugt das - Volksfront oder Volksfront, in jedem Falle Volk. Die drei Adligen hier hören mal weg.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    festschrauben ist die sicherste Methode, ein Becken zu töten, wenn man dann noch feste drauf schlägt.


    Ich hänge meine Chinas immer quasi senkrecht auf, da hält sich die Problematik im Rahmen.
    Und ich schlage dann - wenn es etwas deutlicher sein soll - oben, dort hat das Becken dann den meisten Platz, um auszuweichen.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    Popularmusik gibt es seit Erfindung der Erde.
    (vielleicht auch schon länger)


    Pop gibt es ... ja, keine Ahnung.
    Aber The Beatles ... machten die nicht "Beat"?


    Wiki mal zum Angucken schadet nicht, wenn man mit Verstand ran geht.
    Wiki abschreiben ist für ganz Doofe und Satzbau umstellen ist einfach nur peinlich.


    Von Pop habe ich aber auch keine Ahnung. Da müsste ich selbst mal nachlesen ...


    ... oder warten, bis die Arbeit fertig ist. ;)


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich würde die Maschine dem Händler vorstellen und gegebenenfallls auf Dauer gegen Ausgabe des Kaufpreises überlassen.
    Auch gut: Federn aushängen, dann fallen die Schlegel auf die gleiche Höhe, ganz automatisch.


    Ansonsten:

    Zitat

    nach jedem Pedalkauf diese nervenaufreibenden 5 Minuten - Hab schon graue Haare davon.


    1. Ah, deshalb.
    2. Es ist ja so, dass ich es bei Kombination Camco/Pearl dabei belassen habe, dass die Dinger nicht in Reihe stehen und bei der Cobra hat es tatsächlich nicht länger gedauert.
    Aber: das linke Pedal schwingt dank der größeren zu bewegenden Masse (die gar nicht perfekte Welle) deutlich träger. Auch das Gefühl im linken Fuß, der ja beim Rechtshänder und Rechtsfüßler sowieso ein wenig unterbelichtet ist, wird durch die Konstruktion nochmals geschwächt. Das ist natürlich alles in der Praxis irrelevant, da tritt man einfach drauf, aber in Foren und Proberäumen, wo man mutterseelenallein das Gras wachsen hört und jede Erbse spürt, da kann das dann das Wohlbefinden schon stören.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Der Hammu hat da Einiges gesagt, was ich gerade erzähle.

    Hallo,


    im Proberaum stehen aktuell drei Singles.
    Hat das jetzt "nur" Vorteile?


    Zumindest hat man da diesen blödsinnigen Einstellungsstress nicht, der sowieso zwischen Master und Slave nie gleichberechtigt funktionieren wird.


    Ansonsten halte ich mich aus Beziehungsanalysen mal raus.
    Ich meine: egal, ob Single, Double oder Triple - Glück kommt erst im Quadrat und das potenziert.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Wie soll ich meine Krawatte binden? Windsor? Prinz Albert? Was ist korrekter?

    Moin,


    also meine erste Fußmaschine war aus Lego, einem Gummi und einem (echten) Schlegel mit Schaft.
    Konstruiert von Jürgen K.
    Und der war auch der Einzige, der sie spielen konnte.
    Leider musste sie relativ oft nachgebaut werden, weil immer mal wieder Teile abfielen.


    Und ganz leider -


    ... - sie war Single. ;(


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich hatte damals den Vorteil, dass es kein Internet gab.
    Da musste ich mein Hirn einschalten.
    Und es ging.


    Geht heute natürlich nicht mehr.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Sonor baut - glaube ich - zwei Maschinen, bei der einen muss man das Stellrad Nummer 3a drehen, bei der anderen die Justierschraube 13.1-7.

    Hallo,


    Glenn Miller war halt damals ein Hit und die Leute, die damals darauf standen, sind heute eben etwas älter und wollen das gerne so haben wie früher.


    Ich bin halt ein paar Jahre jünger und mag es etwas wilder.


    Das hat mir seinerzeit allerdings keine richtigen Freunde geschaffen, besonders mein beliebter rim shot bei diesem berühmten Stimmungslied zum Schluss hätte mich fast das Leben gekostet.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.


    Set III hatte bislang gar nicht so viel zu tun und musste mit den zwei Rotos auskommen (ich konnte das 15er und das 16er schon gar nicht aus der Familie heraus reißen, das hätte zu sehr geschmerzt ...).
    Inzwischen würde ich es mit dem kompletten RotoTom-Satz ausstatten, denn der ist ja eigentlich nur Deko.
    Nur: immer, wenn man irgendwo hin geht, dann steht da schon ein Set.
    Verrückte Welt.


    Gerade frage ich mich, ob ich nicht Set III verkaufen soll.
    Wenn Ferien sind, mache ich dann mal einen Fred auf ...


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    dummerweise hat das Fostex nicht kapiert, dass die Festplatte freier wird, wenn man löscht.
    Da wird mal wieder formatieren fällig.


    Egal, jetzt ist R-16 da. Das ist wenigstens leichter, übersichtlicher, blinkt fröhlicher und man kann die Speicherkarte rauswerfen, wenn sie nicht will. Alles andere wird getestet.


    Ansonsten: von dem Boss-Ding hört man ja nichts Gutes.


    Und sonst scheint es in der unter 1k-Preisklasse wohl nichts (außer dem wenig relevanten R-24) zu geben?


    Grüße
    Jürgen

    Ich weiß der Thread ist schon länger nicht benutzt worden aber


    ... immer gut, wenn man eine Gelegenheit hat, mal etwas zu erzählen.


    Hallo,


    da geht es mir nicht anders:

    Eine klare rechtliche Lage gibts es soweiso nicht. Polizei und Bürgermeister sagen einem immer dass man sich einigen soll.


    Polizei und Bürgermeister sind meines Wissens nicht diejenigen, die über Recht und Unrecht letztendlich entscheiden. Der Rat ist aber empfehlenswert.


    Vorsicht! Lärmbelästigung ist klar geregelt. Es gibt Ausnahmen, die individuell geregelt sind


    Klar geregelt? Geschmackssache. Was in diesem Zusammenhang individuelle Regeln sein sollen, leuchtet mir nicht ein.


    wir haben als es bei uns Probleme gab weil unser Nachbar schreiend vor der Haustür stand


    Da hätte ich die zuständie Behörde beauftragt, den Schreihals in Verwahrung zu nehmen.


    Bei einer Anzeige gibt es aber klare Gesetze. §1004 i.V.m. §906 BGB


    Anzeige und 1004 haben wenig miteinander zu tun. Fällt auf, wenn man mal nachliest. Macht aber keiner. Deshalb fällt nichts auf.
    Lärmbelästigung kann sich als Ordnungswidrigkeit und theoretisch auch als Straftat entpuppen, da kann es eine Anzeige und in der Regel auch einen Verfolgungsantrag geben.
    Bei der Beeinträchtigung von Eigentum und auch des Besitzes wäre eine Klage erforderlich.


    Die rechtliche Grundlage lässt sich aus dem BGB ableiten, da das Gesetz im BGB nachrangig zum Gesetz der Gemeinde ist. Ich bin kein Jurist


    Letzteres ist wohl wahr. Davor herrscht Chaos: das Kommunalrecht ist Teil des Landesrechts, wobei es da um Bundesland, nicht um Deutschland geht. Das BGB ist Bundesrecht und enthält meines Wissens nach keine Ermächtigung zu Gemeindesatzungen.


    Ich hab bevor ich mir mein Set gekauft hab, mal mit den ganzen Nachbarn runherum geredet


    Das ist wohl noch weit vor gescheit in Foren zu reden, die beste Variante.


    Und man sieht, sie hat Erfolg:

    die war voll begeistert


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    die Problematik Wohnen im Proberaum lässt sich für den Vermieter leicht lösen. Ist die Zweckbestimmung eindeutig getroffen, sind zweckfremde Nutzungen folglich nicht zulässig. Da nun noch eine Zwischenvariante "wohnähnlich" einführen zu wollen, wirft Fragen auf, die bei Berücksichtigung von üblichen Proberaumnutzungen unnötig sind, zumal eine näher Bestimmung ja ausbleibt.

    Zitat

    Man könnte dazu sicher auch jemanden beauftragen, der eine 45 Seiten umfassenden Definition zu dem Themenblock erarbeitet..., oder man bringts eben kurz auf den Punkt und überlässt es im Problemfall einem Richter, die Sache zu beurteilen. Schaden kann diese Formulierung doch nicht anrichten?

    Beide Extremvarianten können Sinn machen, in der Regel wird man mit "weniger ist mehr" besser fahren und nebulöse Zwischenlösungen führen im Zweifel zu Interpretationsspielräumen, die Streit nicht verhindern, sondern geradezu anfachen. Solche Formulierungen können durchaus schaden, wenn dann Prozesse wegen einem Haufen von fragwürdigen Bestimmungen Prozesse in die Länge ziehen, weil immer mehr darüber diskutiert werden muss. Das macht die Sache letztendlich auch nicht billiger.


    Das mit den Stromzählern ist eher unwahrscheinlich, da ja die Nebenkosten offenbar umgelegt werden. Das geht ja nur, wenn auch Zähler da sind. Was dann am Kühlschrank das große Problem sein soll, verstehe ich nicht so ganz, es sei denn man wollte lediglich nicht unmittelbar den Probezwecken dienende Geräte vermeiden, was dann aber mit dem Stromverbrauch nichts zu tun hat. Und was eben hoher Stromverbrauch ist, der unzulässig sein soll und nicht hoher Stromverbrauch, der zulässig sein soll, ist nicht geklärt, das Beispiel Kühlschrank passt nicht so richtig. Ein Vertrag soll Fragen beantworten und nicht Fragen aufwerfen. Ein Vertrag soll auch nicht zum Nachdenken anregen, es handelt sich nicht um ein pädagogisches Werk. Der Schaden einer solchen Regelung entsteht im Streitfall, wenn dann eben fröhlich diskutiert werden muss, was denn nun erlaubt ist und was nicht.


    Auch die Fremder-auf-dem-Grundstück-Klausel ist so unscharf formuliert, dass sie eben interpretiert werden muss und dann möglicherweise gar keinen Bestand mehr hat.
    Würde man das regeln, was man wirklich will, dann hätte man das Recht auf seiner Seite, so muss es gesucht werden. Und die Suche kostet wieder Zeit, Nerven und Geld.


    Solche Regeln, die eigentlich keine sind, tauchen eben deshalb auf, weil sie von Leuten gemacht werden, die keine Ahnung haben, sich keine Ahnung verschaffen und einfach gerne mal ein bisschen abschrecken wollen. Einen seriösen Eindruck erreicht man damit allerdings nicht. Solange es keine Streitfälle gibt, bleibt das Papier geduldig und die Kosten für das Vertragswerk bleiben gering. Erst wenn etwas schief geht, kommen die Nachteile zum Tragen und wirtschaftlich ist es für AGB-Anwender eben oft billiger auf wenige Streitfälle zu hoffen. Der Gegner ist meist besser beraten, sich zu wehren. Da das viele nicht tun, hat in aller Regel der Anwender die zahlenmäßig größeren Vorteile. Nur diejenigen, die sich wehren, profitieren dann aber doch von schlechten und falschen Klauseln.


    Die Abweichungen von den gesetzlichen Regeln kann man leicht anhand des Gesetzes selbst nachlesen: §§ 535 ff BGB. Alles, was ungünstiger als im Gesetz geregelt ist, nutzt bei Wirksamkeit dem AGB-Anwender und schadet dem Gegner.
    Im Falle des dargestellten Formulars wird dem potentiellen Mieter nur bleiben, zu akzeptieren oder nicht.
    Im Falle des Themenstarters kommen sowohl Individualvereinbarung (Parteien diskutieren am Tisch) oder Vorlage durch Vermieter oder Mieter in Betracht. Bei gleich starken Vertragspartnern ist Individualvereinbarung die gerechteste und - wenn sie fachlich korrekt beraten sind - auch die sicherste Lösung.


    Zitat

    "Knack den Vertrag" - ein Brettspiel für 2-8 Personen


    Das halte ich für eine super Idee als Geschenk für Studierende.
    In der Tat ist die Ausbildung genau darauf ausgerichtet. Nur wer mit einer guten Spürnase die Knackpunkte sucht und findet, kann die Rechtslage beurteilen und bei Vertragsgestaltungen genau diese Knackpunkte lösen oder wenigstens den Parteien oder einer Partei vermitteln, wo die Risiken sind.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich würde dann noch einen Trommelständer mit Rollen dazu bauen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Und Sicherheitsschuhe nicht vergessen, wenn das Ding aus der Hand fällt, bleibt unten nichts lebendig.

    Hallo,


    was ich ernsthaft glaube, das lassen wir mal außen vor.


    Was aber merkwürdig ist: warum verwendet man solche Klauseln, wenn man vorher schon weiß, dass die weitgehend praktisch keine Wirkung bei Gericht entfalten würden? Einschüchterung? Vernebelung? Spaß am Schreiben?


    Und wenn man so sieht, wegen was und mit welchen Argumenten teilweise geklagt und verteidigt wird, so würde ich sämtlichen Unfug nicht ausschließen können.
    Und ich kann auch nicht ausschließen, dass von dem vielen Unfug dann vielleicht doch mal einer von vielen durchkommt. Da kann die ein oder andere Kreativität durchaus zielführend sein, es kommt eben immer auf die Umstände an.


    Wenn man das Formular auf das zusammenstreicht, was nötig und wirksam ist, dann wird es schon wieder übersichtlich und man findet die Stellen, wo der Mieter tatsächlich nachteiliger behandelt wird als es der Gesetzgeber getan hat. Der Themenstarter ist bekanntlich designierter Mieter. Hat er etwas von solchen Beispielen?


    Nebenbei: Kühlschrank verboten. Wirksam oder nicht? Kreative ran!


    Solange der Vermieter gut gelaunt ist, wird er praktisch blind sein. Wenn dann aber die Nase schon stört, könnte die Sehkraft genesen ...
    und wenn er ganz schlechte Laube bekommt ... dann könnte er kreativ werden ... aber das ist Spekulation und solange alle fröhlich sind, ist es ziemlich egal, ob Papier existiert und was darauf steht.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    schönes Beispiel.


    Abgesehen davon, dass zwei Formulare in eins gepackt und dann noch "Vertrag" und "AGB" getrennt nicht gerade für Klarheit und Übersichtlichkeit sorgen, die Rechtswirksamkeit erklärt uns im Zweifel der Richter, stehen da auch für den unbedarften Laien klar erkennbare lustige Sachen drin:


    "jede wohnähnliche Nutzung" (kein Sofa?), "sofortige fristlose Kündigung" (keine Abmahnung?), "Kühlschränke und andere extrem viel Strom verbrauchenden Geräte" (Verstärker???) ... und der Clou:

    Zitat

    In der Halle oder auf dem Gelände ohne Begleitung eines Haupt- oder Untermieters angetroffene Personen, die nicht Vertragspartner von art olive sind, werden des Hauses verwiesen und müssen alle Schlüssel abgeben. Der Hauptmieter des betreffenden Raumes muß wegen der massiven Vertragsverletzung mit der fristlosen Kündigung rechnen und hat die Kosten für den Austausch sämtlicher allgemein zugänglichen Schlösser zu tragen.

    Wenn der neue Musikant zur Vorstellung kommt, dann begleitet ihn der Mieter vorsichtshalber auf die Pipibox, nicht dass man, falls er dort vom Sicherheitsdienst (Kleidung nach Art der Olive?) erwischt wird und naiv erzählt, mit wem er spielt, anschließend die neue Schließanlage bezahlen darf.


    Was die "Experten", welche das Ding (wohl parallel) gebaut haben, unter "Schriftform" verstehen wollen, ist auch nicht so ganz klar. Das Gesetz haben die jedenfalls nicht gelesen oder zumindest ignoriert.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Zeugenbeweis ist ein Abenteuer und da gibt es Überraschungen, von denen hätte man nicht geträumt. Ich schwör's.