Hallo,
zu 1)
Frag' den Veranstalter (der fragt dann die GEMA).
zu 2 und 3)
Ich lasse davon die Finger, ich bekomme nicht gerne Abmahnungen und das bleibt auch so.
Aufführen ist eine Sache, das Aufgeführte oder sonstwie Eingespielte zu verbreiten durch Internet und Ähnliches ist eine ganz andere Sache, wer das macht, hat keine Ahnung, ist schlecht beraten oder einfach nur risikofreudig.
Ausnahme: es handelt sich um Stücke, an denen niemand Rechte besitzt.
Ich würde mich da auch nicht bei Trommlern oder sonstigen Musikanten, sondern bei Fachleuten informieren.
Da gibt es dann auf konkrete Fragen auch konkrete Auskünfte, man soll es nicht glauben, sogar bei der GEMA selbst (viele glauben ja, die hätten kein Telefon, keine Adresse usw.). Allgemein ist es so, dass Gebühren für gebührenpflichtige Werke anfallen und man für die Verbreitung die Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers benötigt, was mit der GEMA nichts zu tun hat (wird aber meist sträflich vergessen).
Grüße
Jürgen