moralisch an der Grenze zum Betrug
Hallo,
ich würde so etwas auch nicht Ebay melden, die leben ja davon, sondern der zuständigen Behörde, die prüfen das zwar nicht moralisch, aber das Recht ist oft eindeutiger als die Moral.
Aus prinzipiellen Erwägungen würde ich solche potentiellen Vertragspartner auch grundsätzlich aus dem Kanon streichen, also weder x noch y noch z anbieten.
Lustig wäre es höchstens - aber Obacht! Das wäre ganz streng verboten und ich rate davon dringendst und ausdrücklich ab - dem potentiellen Verkäufer anzubieten, die Ware für einen Euro zu nehmen und den Bericht an die Behörde einfach mal in den Papierkorb wandern zu lassen. Das wäre dann aber auch so ein Niveau und man trifft sich dann schlimmstenfalls im Knast, wo man weiter schmutzige Geschäfte machen kann.
Ansonsten für die Logikfreunde:
Zivilrechtlich brauchen wir das sowieso nicht zu bewerten, denn da gibt es ja offenbar unstreitig keinen Vertrag, es sei denn der Verkäufer hätte nun das Angebot des Käufers angenommen.
Wenn der Höchstbieter wegfällt, dann ist es so als wäre er nie da gewesen. Wäre er nie da gewesen, gab es zwar ein potentielles Höchstgebot, das wäre aber mangels anderer Bieter in dieser Größenordnung gar nicht zum Tragen gekommen. Folglich wäre der Preis, der, welcher wäre, wenn es den Höchtsbieter nicht gegeben hätte.
Für die pfiffigen Misstrauischen:
man kann dann durchaus noch prüfen, ob der Dritthöchstbieter vielleicht auch nicht ganz sauber war, denn es gibt ja kriminell ausgefuchste Experten, welche die ganze Verwandtschaft einbeziehen, sozusagen die Familie, der Spaßverderber nennt das dann eventuell banden- oder gewerbsmäßig, was ein wenig für die Urlaubsdauer im Ferienhotel zur schwedischen Gardine relevant sein könnte.
Da die Leute aber nur Petitionen an Ebay schicken, die sich freuen, dass sie wieder mehr Geld kassieren, passiert natürlich nichts und Evil-Betray läuft fröhlich weiter wie die meisten Vergehen und Verbrechen.
Grüße
Jürgen