Hallo,
meine private Meinung:
als Käufer hätte ich auf das Becken nicht geboten, als Verkäufer würde ich es zurück nehmen und künftig mit einer detaillierteren Beschreibung verkaufen.
Die Sache ist dumm gelaufen: der Verkäufer schreibt "Einwandfrei", auf den Bildern sind dagegen Anhaltspunkte dafür, dass das Mittelloch unrund ist. Ob man das nun "keyhole" (Schlüsselloch) nennt oder nicht, ist wohl eher von untergeordneter Bedeutung, da über diese Bezeichnung keine Norm existiert. Ob es bei "handgearbeiteten" Becken üblich ist, dass das Loch unrund ist, kann ich nicht sagen, ich persönlich erwarte allerdings von einem professionellen Hersteller, dass das Loch rund ist. Allerdings sind meine Becken auch von einem Unternehmen, dessen Sitz in einem Land liegt, das einen Ruf für Präzision zu verlieren hat. Ob das bei rustikaleren Schmieden in Billiglohnländern auch so gehandhabt wird, bezweifle ich durchaus. Da ich nicht so sehr auf exotische Früchte stehe, sind mir solche Ungenauigkeiten bislang wohl erspart geblieben. Auf dem dritten Bild sehe ich jedenfalls ein unrundes Loch. Ob das bei Meinl normal ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Als Käufer kaufe ich so etwas jedenfalls nicht oder nur, wenn ich das so will oder jedenfalls akzeptiere. Als Verkäufer weise ich auf Unrundheiten hin, wenn ich es weiß, auch darauf, woher diese stammt.
Herstellungstechnisch verwundert es mich allerdings, dass ein genaues Loch nicht möglich sein soll. Wie gesagt: es gibt Hersteller, die können es, auch bei Meinl habe ich schon runde Löcher gesehen und auch bei B20 Bronze anderer führender Hersteller (Zildjian, Sabian). Auch bei den kleineren Herstellern würde es mich wundern, wenn die so bekloppt auf die Kuppel hämmern, dass das gestanzte Loch unrund wird, aber da kenne ich mich nicht wirklich aus. Ich halte es für einen Mangel.
Wie die Sache ausginge, wenn man es darauf ankommen ließe, kann dahin gestellt bleiben. Jedenfalls würde es teuer werden.
Ich persönlich versuche als Verkäufer immer den Kunden zufrieden zu stellen. Als Käufer mache ich nicht jeden Mangel geltend, ärgere mich im Zweifel aber. Der Sinn des Kaufvertrags und des Vertrags allgemein liegt aber im Wort: vertragen.
Grüße
Jürgen