Guten Morgen,
wikipedia ist ja immer so eine Sache.
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Ein Aufenthaltsraum muss immer 2 Fluchtwege haben
Wo steht das denn?
Selbst in Wikipedia steht das so nicht.
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Hat sich schonmal jemand von euch mit so einer Problematik befassten müssen? Wie habt ihr sie gelöst?
Ich mache die Augen zu und vergesse all die tausend Vorschriften, sonst könnte ich es gleich lassen.
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Könnte der Mieter das Risiko auf seine Kappe nehmen?
Welches Risiko? Ob das Kellerloch, in dem ich verrecke, als "Aufenthaltsraum", "Proberaum", "Lagerraum", "[Begrifflichkeit nach freier Wahl einsetzen]" deklariert ist, kann mir letztendlich egal sein.
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Gibt es eine rechtlich korrekte Deklaration
Nein.
Dem Rechtskundigen ist es letztendlich egal, wie Ihr Euren Proberaum nennt, denn es ist und bleibt ein Proberaum.
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Habt ihr vielleicht einen Proberaum gemietet der nicht den Anforderungen entspricht
Da sage ich ungeprüft: ja, natürlich.
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Wie ist euer Proberaum im Mietvertrag bezeichnet?
O. k. ich habe die staubige Akte mal an die frische Luft gebracht: "Musik-Übungsraum" (welch Überraschung).
Grüße
Jürgen
PS
Aufenthaltsräume werden nicht deklariert, sie werden definiert: z. B. hierzulande (Hessen):
§ 2 Abs. 9 HBO: Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.