Hallo,
nehmen wir mal an:
(frei erfunden mit Versatzstücken von wahren Begebenheiten)
Die Zentrale der Supermarkt-Kette T in der kreisfreien hessischen Stadt F lässt über die Firma E ihre wöchentlichen Werbezettel verteilen.
Die Firma E beschäftigt dazu die Verteiler A, B und C. A ist ein 13jähriger Springinsfeld, welcher die Zettel überall einwirft.
K ist Bewohner eines Anwesens im Verteilbezirk des A und hat seinen Briefkasten mit einem Aufkleber, der "Keine Werbung" lautet, versehen.
K geht zu seinem Anwalt R. R verlangt von T Unterlassung und Kostenersatz. T sieht das nicht ein und wird verklagt vor dem zuständigen Gericht.
Dieses entscheidet gegen T. T sieht es nicht ein, auf dem Schaden sitzen zu bleiben und will ihn von E ersetzt bekommen. E sieht das nicht ein,
wird vor dem zuständigen Gericht verklagt und muss dann doch ersetzen. E will auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und verlangt Ersatz von A.
A sieht das gar nicht ein, E klagt vor dem zuständigen Gericht und verliert.
Frage: wie hätte das zuständige Gericht im letzten Fall entschieden, wenn A
a) 15 Jahre alt
b) 18 Jahre alt
c) 75 Jahre alt und aktenkundig geschäftsunfähig gewesen
wäre?
Praxisfrage:
Sie sind der Anwalt S der Firma E. Diese sucht sie zur Beratung auf und möchte wissen, wie sie sich sinnvoll gegen oben geschilderte Forderungen gegenüber den Verteilern absichern kann. Was würden sie als S der E raten?
Grüße
Jürgen
PS
Falls jetzt jemand einen halbwegs passenden Fall finden sollte: es wurden mindestens zwei bis drei Fälle kunterbunt zusammengemixt und noch eine kräftige Portion eines nicht existierenden Falles hinein gewürzt.