Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    bewusst unbelastet sehe ich das nicht.
    Eher unbewusst belastet.
    Wenn man über römisches Recht spricht - etwa in einer rechtshistorischen Veranstaltung - mag der Spruch ja Sinn ergeben, als in ihrem unerreichten Zynismus durch Seitenscheitler gefertigte Begrüßungsornamente wohl auch noch, wenn auch sehr böse. Zur Beschreibung der Freiheit der Wahl des Konsums halte ich den Begriff auch unter Vernachlässigung des stark komprimierten 1000-jährigen Reiches sprachlich für ungeschickt.


    Interessiert aber niemanden, deshalb mir das Meiste - und zwar in gut und teuer.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    was wer für was ausgibt, ist zunächst einmal persönliche Geschmackssache, reguliert durch das Budget.


    Niemand kann objektiv verstehen, warum ich als blutiger Amateur professionelle Instrumente verwende.
    Andererseits habe ich wiederum bestimmte Luxusgüter, welche andere als absolut lebensnotwendig ansehen, nicht im Hause und vor allem nicht auf der Straße.
    Wenn wir alle nur das einkauften, was wir bräuchten, um minimal vorwärts zu kommen, dann wären wir alle steinreich.
    Niemand muss zu McDonalds gehen, denn ein Butterbrot zuhause ist preiswerter und macht mehr satt. Lustigerweise dürfte es auch qualitativ wertvoller sein. Statt eines teuren Tellers isst man vom Tisch. Teller sind überflüssig. Statt den Teller zu spülen, kann man auch den Tisch putzen. Besteck? Wozu? Wir haben doch gesunde Hände und mit dem Multifunktionswerkzeug lässt sich notfalls auch die Butter aufs Brot streichen. Natürlich kann man sich fragen, wozu das Streichen wiederum gut sein soll, denn einfach einen Klumpen Butter in die Kekshöhle zum Brot hat letztendlich denselben Effekt: im Magen kommt der Kram sowieso zusammen in die Mischmaschine.


    Auf dem Dorf habe ich erfahren, dass es Bauern gäbe, welche ohne Unterwäsche auskämen. Dafür gibt so mancher Mensch viel Geld aus. Dann habe ich einen Studenten kennengelernt, der freimütig bekundete, die Universitätstoiletten zu benutzen, um zuhause Papier und Wasser zu sparen - da kann man die Schüssel dann auch gleich noch einsparen. Wer einen Garten hat, braucht auch kein Klo.


    Mir ist diese Logik scheißegal.
    Ich kaufe das, was mir Spaß macht und wenn ich darauf auch 20 Jahre lang warten muss.
    Und mir macht es einfach mehr Spaß, auf Trommeln aus guten Hause zu klopfen, bei denen ich weiß, dass die am Bau Beteiligten meine Sprache sprechen, meine Qualitätskriterien erfüllen und so nahe wohnen, dass ich sie notfalls heimsuchen könnte. All das bietet mir der anonyme Chinese nicht.
    Dass ich allzu oft auch auf Letzteren zurück greife, liegt daran, dass ich eben keinen Garten habe und auch lieber vom Teller esse und ähnlich nutzlose Dinge besitze, deren Masse ich mir dann tatsächlich nur noch leisten kann, wenn ich nicht in allen Bereichen auf Top-Qualität setze.


    Grüße
    Jürgen

    Zitat

    Mein Vorhaben ist es, eine bezahlbare Snare herzustellen und damit Leuten wie dir eine Freude machen.
    Die Hersteller die man im Laden bekommt verdienen 200 % an jedem Stück was die verkaufen, das ärgert mich gewaltig.
    Dann kommt noch das der Laden ja auch noch verdienen muss, also kommen wir auf 230 %.


    Hallo,


    hinsichtlich der Mathematik blicke ich da nicht so richtig durch.
    Was würde denn (nicht in %, sondern in €) das beschriebene Modell kosten? Was ist also "bezahlbar"?


    Sind aus Aluminium gefräste Reifen haltbar?
    Drehen sich da nicht die Stahlschrauben mit der Zeit hinein?


    Was würde ein Kessel (3 mm mit Gratung und fertig gebohrten Löchern für Böckchen und Abhebung) aus Glockenbronze für 14" x 8" kosten?
    "Phosphor Bronze" wird merkwürdigerweise immer billiger verkauft. Woran liegt das?


    Grüße
    Jürgen

    Zitat

    In Drumläden komm ich irgendwie nicht weiter, da die Snares da oft nicht gestimmt sind.


    Hallo,


    wenn ich in den Laden gehe und darauf hinweise, dass die Trommel, die ich eventuell (oder eben eine andere) kaufen möchte, dann geben die mir an der Theke ein paar Stöcke und einen Stimmschlüssel. Die Stimmung hängt ja doch oft von der Laune (Stimmung) des Bedienpersonals ab.


    Für Hard Rock und Heavy würde ich auch eher 8 Zoll nehmen, aber ich nehme 8 Zoll auch für andere populäre Stile ...


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Sonor Signature (also nicht die neuen, sondern die mit der signature vom Horst L.) kann ich in Holz und Metall empfehlen, mit denen würde ich sogar ... Jazz spielen.
    Holz oder Metall? - Quelle question! - Think twice - take both!

    Hallo,


    auf dem Foto tragen gerade die chinesischen Mitarbeiter von KHS in Tianjin die Farbe für ein Force 2003 Tom in Diamond Blue auf.
    Ein fertiges Tom ist unter dem Tisch zu sehen. Außer, dass die Maserung etwas durchscheint, gibt es keinen Farbverlauf.
    Wie schon zutreffend geschrieben wurde, hörten die Mitarbeiter an der Stelle des Fotos nicht auf, sondern arbeiteten weiter, so dass die auf dem Bild festgehaltene - unfertige - Variante nicht zum Verkauf kam.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    das ist eine ganz normale Bass Drum. Die gibt es in 40, 36, 32, 28. Nur für Tanzmusiker nimmt man die Kleinen (26, 24, 22). Der Rest sind missbrauchte Standtoms (20, 18, 16) für perverse käuflich erhältliche Mugger.
    Gong Drum ist ohne Resonanzfell und mit zu großem Schlagfell. Das hat ein Japaner mal erfunden als ihm langweilig war und er gerade kein passendes Fell mehr hatte.
    Im Übrigen sind das nur 11 Toms, 2 Snare Drums und 4 Bass Drums, da hat die andere Firma dem Terry mehr hingestellt damals. Die Farbe ist grässlich. Dieser Glitzerkram sieht doch aus wie billiger Modeschmuck für Teenager.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    man sollte vielleicht auch mal die Stimmschrauben anziehen.
    Wellen im Fell lassen sich so beseitigen.


    Stichwort: "Stimmen" (bitte nicht im Schizophrenie-Forum suchen)


    Bei der vorhandenen Ahnung würde ich allerdings dringend empfehlen, das Gerät mal einem Kollegen zum Augenschein zu bringen, manche Händler bieten einen solchen Service auch an.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    bevor ich mir noch ein Thermometer für den Handhaartrockner anschaffe und mir Unterricht im richtigen Schwenken besorge, frage ich mich dann doch: wozu?


    Wenn es eilig ist.


    Aha.


    Wenn ein Demo ansteht, weiß man das ja meist den ein oder anderen Tag vorher, da könnte man ja rein theoretisch auch mal vorstimmen oder so.
    Beim Auftritt geht es bestimmt schneller und effektiver, wenn ich beim Fellwechsel auch noch mit dem Gerät auftauche, sofern eine Steckdose frei ist und das Publikum Humor hat. Hören wird da den Unterschied wahrscheinlich der Trommler in der 25. Reihe links, der nicht nur das absolute Gehör hat, sondern auch zufällig gerade da ist.


    Ich sehe noch Simon P. beim Trampolinspringen ...


    Ich bin für Entschleunigung. Und: no sports.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Früher meinte ich, mal dehnen zu müssen. Dass da das eine Fell leichter zu stimmen war, mag ja sein, aber das andere klang danach irgendwie tot.
    Das ist ein Prozess, der bei mir inzwischen einfach länger dauert. Für die Beschleunigung habe ich gar keinen Bedarf mehr.

    Hallo,


    ich habe das 19er Crash auch und streichle eher relativ.
    Ich verwende M 201 TG als Overhead im Proberaum an der Decke hinten. Die Decke und die Wände sind mit Teppich verkleidet.
    Die Becken klingen im Verhältnis zu den Trommeln relativ laut, das lässt sich aber mit der Spielweise und notfalls Stützmikrofonen verbessern.


    Auch in anderen Situationen (Raum, Instrumente, Mikrofone) war es nie nötig, die Becken abzukleben oder sonst zu bedämpfen.
    Bestenfalls im Zusammenspiel mit akustischen (unverstärkten) Instrumenten (bei Rock eher nicht vorhanden) gab es bislang dynamische Probleme.


    Rein spekulativ tippe ich auf ungünstige Aufstellung, Spielweise oder mangelhaften Mischer (Gerät oder Person).


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    die Fönmethode wird von einigen Predigern propagiert, ich persönlich wende sie definitiv nicht an.
    Ich vertraue ohnehin eher auf meinen Verstand und meine Vorsicht als auf die Weisheiten von Autoren von Bibeln und ähnlich religiösen Medien.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich würde
    a) die Frau verklagen auf Schadensersatz wegen mangelhafter Kontrolle bei Warenannahme. Anschließend würde ich das Beschäftigungsverhältnis fristlos kündigen wegen Verlust des Vertrauens.
    b) UPS wegen offensichtlich vorsätzlicher Sachbeschädigung vor dem High Court verklagen.
    c) die Firma Sapeli Bass verklagen wegen des Herstellens von nicht transporttauglichen Waren zur Ausstellung des Geschäftsführers auf dem Platz des himmlischen Friedens.
    d) mich bei der Firma Drama-Tektonik bedanken für die ordentliche Verpackung und den sicheren Versand mit einer selbstgemalten Urkunde und einem Kasten mundgeblasener Pralinen mit Goldfüllung im Silbermantel.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    beim Entlüften lässt man die Luft raus.
    Das mit der Schüssel heißt "Entwässern".
    Letzteres macht man, wenn man die Heizung vernichten will, z. B. um mal was Neues in die Wohnung zu bringen.


    Grüße
    Jürgen,
    der auch schon (genau ein) Mal eine Heizung mit dem Stimmschlüssel (nein, es war nicht der von Sonor) entlüftet hat.

    Hallo,


    der Crasher wurde wohl von Pete Engelhart erfunden und von Rhythm Tech in 11" und 15" vertrieben. Inzwischen gibt es Nachahmer.
    Ich finde das Ding ganz lustig, habe aber nicht wirklich Verwendung dafür und auch keinen ernsthaften Kaufzwang. Becken finde ich schöner.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich sehe nach wie vor keinen Sinn in einem zweiten Gerüst für unterwegs.


    Ich würde das vorhandene so umbauen, dass es auch für den Transport taugt oder durch ein transportfreundlicheres Gerät ersetzen.
    Die Probleme des Angebers aus dem Dorf, der zwar gerne großkotzig sein Zeug ausstellt, aber zu faul zum Schleppen ist, wären mir egal.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    wenn man mal den ganzen verdreckten Dreck weglässt und auch den Quatsch mit dem Versicherungsbetrug, denn das kann man auch ganz toll mit Paragrafenzeichen belegen und das wäre dann wirklich für den holden Alex oder dessen Kolleginnen und Kollegen im wahren Leben. Da gibt es dann eher "oder so" und der svään schrammelt so knapp an der Gewinnbeteiligung herum. Hauptpreis: Hotelunterbringung auf Staatskosten (für Leute, die schon ein paar Lose gesammelt haben), weitere Preise: lecker Urkunde in grün mit Eintrag und Bundesadler, Ratenzahlungskredit, schöne Party mit netten Roben, Geldspenden, humanitäre Einsätze, tolle Papiersammlungen, aber egal - oder so:


    Besser ein Vergleich als die ganze Zeit Nachbarschaftskrieg.
    Wenn man als Schussel und guter Kamerad freiwillig und ohne lustige Briefchen von Leuten, die eine komische Sprache sprechen, einen großzügigen (Teil-)ausgleich gewährt, sollten doch die Wogen glättbar sein, schließlich sollte man niemals sein Zeug einem Schussel anvertrauen und auch nicht blind darauf vertrauen, dass ein Wagen abgeschlossen ist, da kann man auch selbst mal nachkontrollieren (waren A und C etwa nicht dabei, als das Auto verlassen wurde?). Ansonsten kann man die Karre auch in die Garage stellen oder notfalls ausladen. Das alberne (Auto-)türschloss hätte im Zweifel ohnehin nicht lange stand gehalten. Selbst mit der Idioten-Brutalo-Methode ist so ein Töff-Töff in Nullkommanix open for success. Ein Wunder, dass der depperte Dieb nicht das ganze Gefährt ausgeräumt hat. Da sollte man eher froh als traurig sein. Jedenfalls dann, wenn das geklaute Gut ohne Herzschmerz ersetzbar ist.


    Grüße
    Jürgen

    Hallöchen,


    jo, die Vwv kennt da keine Gnade, auch wenn die Vorschrift selbst das so nicht hergibt. Es gibt dann noch einen Haufen Ausnahmen, aber letztendlich besteht grundsätzlich die Gefahr, dass eine sehr aufmerksame und fleißige Behörde zuschlägt: mit dem Bescheid.
    Mit dem Abschleppen ist es dann schon wieder so eine Sache, das ist wohl nicht so einheitlich, wenn mich mein Kommentator nicht täuscht. Insbesondere, wenn man den Sachverhalt, den Zweck der Vorschrift und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
    Im vorliegenden Fall könnte nun ein völlig beschwipster A auf die Idee kommen, die Behörde E in die Haftung zu nehmen, weil sie nicht abgeschleppt hat. Wollen wir es soweit kommen lassen?


    Hinsichtlich der Haftungsfrage darf dann der fleißige Student auch noch 823 II prüfen, das Ergebnis wird dann zwar auch nicht besser, aber es kann mehr geredet werden und dafür sind wir ja da.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Der § 32 PolG (für Baden-Württemberg) heißt hierzulande (Hessen) übrigens § 40 HSOG, nicht dass da jemand denkt, die Polizei würde bundesweit nach denselben Gesetzen handeln - wäre ja noch schöner.


    PPS
    In NRW wäre es § 43. Damit mal klar wird, wie einfach unser Recht doch ist.

    Hallo,


    im Lehrbuchfall steht nichts von einer Versicherung, also gehen wir davon aus, dass danach nicht gefragt ist.
    Die Sache mit dem Fahrzeughalter ist etwas unklar, wir vermuten mal, dass er auch der Fahrzeugführer ist.


    Nun geben wir den drei Kameraden Namen: A, der Geschädigte, B, der Fahrzeugführer und -halter, C, der Musiker, der mit der Sache wohl nichts zu tun haben dürfte.
    Als Anspruchskonstellation käme bestenfalls A gegen B in Frage.
    Anspruchsgrundlage aus Vertrag und Delikt wären sodann durchzuprüfen. Studenten, die zu viel Zeit haben, wären da prädestiniert.
    Als Vetrag prüfen wir sodann, ob ein Verwahrungsvertrag vorliegt. Das können wir mit guter Begründung sowohl bejahen als auch verneinen. Im Falle des Verneinens prüfen wir dann die Sondervorschrift hinsichtlich der Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung und darin, inwieweit B in eigenen Angelegenheiten zu handeln pflegt. Da er selbst seine Instrumente im Fahrzeug lagert und es aufgrund des Lehrbuchsachverhalts keinen Anlass zu anderen Möglichkeiten gibt, muss man wohl davon ausgehen, dass B eben ein Schussel ist und daher aus Vertrag wohl nicht haftet.
    Sodann prüfen wir die Haftung aus Delikt. Selbst wenn wir diese bejahen sollten (den Weg dahin überlassen wir mal den fleißigen Studenten), kommen wir dann zur Frage der Mithaftung. Der A hat offensichtlich genausowenig die Türen kontrolliert wie der B. Dass er als Bekannter von B auf dessen Schusseligkeit vertraut, ist ziemlich fahrlässig, eine Versicherung würde wohl von "grob fahrlässig" sprechen. Dann kommt hinzu, dass B ja ohnehin bestenfalls nur neben dem D (der Dieb, den keiner kennt) mithaftet. Dann denken wir uns nach unserem gesunden Rechtsempfinden eine schöne Quote aus und der Fall ist gelöst.


    Sollte es eine Hausarbeit sein, lesen wir noch ein paar Kommentare und Entscheidungen und garnieren die Sache noch mit ein paar lecker Fußnötchen (natürlich nicht aus einem Forum) und verändern vielleicht noch die ein oder andere Zahl und fügen noch ein bisschen klug klingendes Definitionsgeschwätz dazu und fertig ist die Sache.


    Wenn es um einen echten Fall ginge, würden wir mal vom Experten den Sachverhalt ausermitteln lassen, was in der Regel im persönlichen (geheimen) Gespräch beginnt und dann schlimmstenfalls auch so endet wie im Lehrbuch. Manchmal gibt es aber Überraschungen in Form von Wendungen dank neuer Sachverhaltsinhalte, welche im Lehrbuch gar nicht erfasst waren.


    Ganz grob kann man wohl sagen, dass A das nächste Mal vielleicht besser auf sein Zeug aufpasst.


    Ansonsten: Hausrat bei Sachen im unverschlossenen Auto zur Nachtzeit? - Gute Nacht!
    Pflicht zum Abschließen eines Autos? - Nein*, wir sind ein freies Land - jeder kann seine Türen unverschlossen lassen, er darf sich nachher nur nicht so laut beschweren.
    Falls jemand besonders viel liest: Obliegenheit und Pflicht sind unterschiedliche Schuhe.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich tendiere zur Lösung von Jürgen - natürlich ohne Gewähr


    PPS
    Abwandelung: was wäre, wenn A den B auf Schadensersatz verklagte, tatsächlich eine kleine Quote zugesprochen bekäme und dann der D gefunden würde? Müsste dann D voll oder nur mit der größeren Quote haften? Wie wäre das Mitverschulden des A zu berücksichtigen? Fragen über Fragen ...
    Argumente für den Amtsrichter (wir gehen mal von einem überschaubaren Wert der Sache aus), die Sache mit einem Wisch vom Tisch zu wischen.


    *)Edith (eine Verwandte von pbu) meint, dass es einen § 14 Abs. 2 StVO geben soll, den sich vielleicht der ein oder andere Schussel mal von allen Seiten her durchlesen sollte und weist nochmals darauf hin, dass hier wie immer ohne Gewähr gefaselt wird, denn der Kaffee ist kalt, das Wetter trüb und der Kommentar im Schrank.