Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    die Fönmethode wird von einigen Predigern propagiert, ich persönlich wende sie definitiv nicht an.
    Ich vertraue ohnehin eher auf meinen Verstand und meine Vorsicht als auf die Weisheiten von Autoren von Bibeln und ähnlich religiösen Medien.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich würde
    a) die Frau verklagen auf Schadensersatz wegen mangelhafter Kontrolle bei Warenannahme. Anschließend würde ich das Beschäftigungsverhältnis fristlos kündigen wegen Verlust des Vertrauens.
    b) UPS wegen offensichtlich vorsätzlicher Sachbeschädigung vor dem High Court verklagen.
    c) die Firma Sapeli Bass verklagen wegen des Herstellens von nicht transporttauglichen Waren zur Ausstellung des Geschäftsführers auf dem Platz des himmlischen Friedens.
    d) mich bei der Firma Drama-Tektonik bedanken für die ordentliche Verpackung und den sicheren Versand mit einer selbstgemalten Urkunde und einem Kasten mundgeblasener Pralinen mit Goldfüllung im Silbermantel.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    beim Entlüften lässt man die Luft raus.
    Das mit der Schüssel heißt "Entwässern".
    Letzteres macht man, wenn man die Heizung vernichten will, z. B. um mal was Neues in die Wohnung zu bringen.


    Grüße
    Jürgen,
    der auch schon (genau ein) Mal eine Heizung mit dem Stimmschlüssel (nein, es war nicht der von Sonor) entlüftet hat.

    Hallo,


    der Crasher wurde wohl von Pete Engelhart erfunden und von Rhythm Tech in 11" und 15" vertrieben. Inzwischen gibt es Nachahmer.
    Ich finde das Ding ganz lustig, habe aber nicht wirklich Verwendung dafür und auch keinen ernsthaften Kaufzwang. Becken finde ich schöner.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich sehe nach wie vor keinen Sinn in einem zweiten Gerüst für unterwegs.


    Ich würde das vorhandene so umbauen, dass es auch für den Transport taugt oder durch ein transportfreundlicheres Gerät ersetzen.
    Die Probleme des Angebers aus dem Dorf, der zwar gerne großkotzig sein Zeug ausstellt, aber zu faul zum Schleppen ist, wären mir egal.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    wenn man mal den ganzen verdreckten Dreck weglässt und auch den Quatsch mit dem Versicherungsbetrug, denn das kann man auch ganz toll mit Paragrafenzeichen belegen und das wäre dann wirklich für den holden Alex oder dessen Kolleginnen und Kollegen im wahren Leben. Da gibt es dann eher "oder so" und der svään schrammelt so knapp an der Gewinnbeteiligung herum. Hauptpreis: Hotelunterbringung auf Staatskosten (für Leute, die schon ein paar Lose gesammelt haben), weitere Preise: lecker Urkunde in grün mit Eintrag und Bundesadler, Ratenzahlungskredit, schöne Party mit netten Roben, Geldspenden, humanitäre Einsätze, tolle Papiersammlungen, aber egal - oder so:


    Besser ein Vergleich als die ganze Zeit Nachbarschaftskrieg.
    Wenn man als Schussel und guter Kamerad freiwillig und ohne lustige Briefchen von Leuten, die eine komische Sprache sprechen, einen großzügigen (Teil-)ausgleich gewährt, sollten doch die Wogen glättbar sein, schließlich sollte man niemals sein Zeug einem Schussel anvertrauen und auch nicht blind darauf vertrauen, dass ein Wagen abgeschlossen ist, da kann man auch selbst mal nachkontrollieren (waren A und C etwa nicht dabei, als das Auto verlassen wurde?). Ansonsten kann man die Karre auch in die Garage stellen oder notfalls ausladen. Das alberne (Auto-)türschloss hätte im Zweifel ohnehin nicht lange stand gehalten. Selbst mit der Idioten-Brutalo-Methode ist so ein Töff-Töff in Nullkommanix open for success. Ein Wunder, dass der depperte Dieb nicht das ganze Gefährt ausgeräumt hat. Da sollte man eher froh als traurig sein. Jedenfalls dann, wenn das geklaute Gut ohne Herzschmerz ersetzbar ist.


    Grüße
    Jürgen

    Hallöchen,


    jo, die Vwv kennt da keine Gnade, auch wenn die Vorschrift selbst das so nicht hergibt. Es gibt dann noch einen Haufen Ausnahmen, aber letztendlich besteht grundsätzlich die Gefahr, dass eine sehr aufmerksame und fleißige Behörde zuschlägt: mit dem Bescheid.
    Mit dem Abschleppen ist es dann schon wieder so eine Sache, das ist wohl nicht so einheitlich, wenn mich mein Kommentator nicht täuscht. Insbesondere, wenn man den Sachverhalt, den Zweck der Vorschrift und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
    Im vorliegenden Fall könnte nun ein völlig beschwipster A auf die Idee kommen, die Behörde E in die Haftung zu nehmen, weil sie nicht abgeschleppt hat. Wollen wir es soweit kommen lassen?


    Hinsichtlich der Haftungsfrage darf dann der fleißige Student auch noch 823 II prüfen, das Ergebnis wird dann zwar auch nicht besser, aber es kann mehr geredet werden und dafür sind wir ja da.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Der § 32 PolG (für Baden-Württemberg) heißt hierzulande (Hessen) übrigens § 40 HSOG, nicht dass da jemand denkt, die Polizei würde bundesweit nach denselben Gesetzen handeln - wäre ja noch schöner.


    PPS
    In NRW wäre es § 43. Damit mal klar wird, wie einfach unser Recht doch ist.

    Hallo,


    im Lehrbuchfall steht nichts von einer Versicherung, also gehen wir davon aus, dass danach nicht gefragt ist.
    Die Sache mit dem Fahrzeughalter ist etwas unklar, wir vermuten mal, dass er auch der Fahrzeugführer ist.


    Nun geben wir den drei Kameraden Namen: A, der Geschädigte, B, der Fahrzeugführer und -halter, C, der Musiker, der mit der Sache wohl nichts zu tun haben dürfte.
    Als Anspruchskonstellation käme bestenfalls A gegen B in Frage.
    Anspruchsgrundlage aus Vertrag und Delikt wären sodann durchzuprüfen. Studenten, die zu viel Zeit haben, wären da prädestiniert.
    Als Vetrag prüfen wir sodann, ob ein Verwahrungsvertrag vorliegt. Das können wir mit guter Begründung sowohl bejahen als auch verneinen. Im Falle des Verneinens prüfen wir dann die Sondervorschrift hinsichtlich der Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung und darin, inwieweit B in eigenen Angelegenheiten zu handeln pflegt. Da er selbst seine Instrumente im Fahrzeug lagert und es aufgrund des Lehrbuchsachverhalts keinen Anlass zu anderen Möglichkeiten gibt, muss man wohl davon ausgehen, dass B eben ein Schussel ist und daher aus Vertrag wohl nicht haftet.
    Sodann prüfen wir die Haftung aus Delikt. Selbst wenn wir diese bejahen sollten (den Weg dahin überlassen wir mal den fleißigen Studenten), kommen wir dann zur Frage der Mithaftung. Der A hat offensichtlich genausowenig die Türen kontrolliert wie der B. Dass er als Bekannter von B auf dessen Schusseligkeit vertraut, ist ziemlich fahrlässig, eine Versicherung würde wohl von "grob fahrlässig" sprechen. Dann kommt hinzu, dass B ja ohnehin bestenfalls nur neben dem D (der Dieb, den keiner kennt) mithaftet. Dann denken wir uns nach unserem gesunden Rechtsempfinden eine schöne Quote aus und der Fall ist gelöst.


    Sollte es eine Hausarbeit sein, lesen wir noch ein paar Kommentare und Entscheidungen und garnieren die Sache noch mit ein paar lecker Fußnötchen (natürlich nicht aus einem Forum) und verändern vielleicht noch die ein oder andere Zahl und fügen noch ein bisschen klug klingendes Definitionsgeschwätz dazu und fertig ist die Sache.


    Wenn es um einen echten Fall ginge, würden wir mal vom Experten den Sachverhalt ausermitteln lassen, was in der Regel im persönlichen (geheimen) Gespräch beginnt und dann schlimmstenfalls auch so endet wie im Lehrbuch. Manchmal gibt es aber Überraschungen in Form von Wendungen dank neuer Sachverhaltsinhalte, welche im Lehrbuch gar nicht erfasst waren.


    Ganz grob kann man wohl sagen, dass A das nächste Mal vielleicht besser auf sein Zeug aufpasst.


    Ansonsten: Hausrat bei Sachen im unverschlossenen Auto zur Nachtzeit? - Gute Nacht!
    Pflicht zum Abschließen eines Autos? - Nein*, wir sind ein freies Land - jeder kann seine Türen unverschlossen lassen, er darf sich nachher nur nicht so laut beschweren.
    Falls jemand besonders viel liest: Obliegenheit und Pflicht sind unterschiedliche Schuhe.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich tendiere zur Lösung von Jürgen - natürlich ohne Gewähr


    PPS
    Abwandelung: was wäre, wenn A den B auf Schadensersatz verklagte, tatsächlich eine kleine Quote zugesprochen bekäme und dann der D gefunden würde? Müsste dann D voll oder nur mit der größeren Quote haften? Wie wäre das Mitverschulden des A zu berücksichtigen? Fragen über Fragen ...
    Argumente für den Amtsrichter (wir gehen mal von einem überschaubaren Wert der Sache aus), die Sache mit einem Wisch vom Tisch zu wischen.


    *)Edith (eine Verwandte von pbu) meint, dass es einen § 14 Abs. 2 StVO geben soll, den sich vielleicht der ein oder andere Schussel mal von allen Seiten her durchlesen sollte und weist nochmals darauf hin, dass hier wie immer ohne Gewähr gefaselt wird, denn der Kaffee ist kalt, das Wetter trüb und der Kommentar im Schrank.

    Hallo,


    der einzig richtige Weg ist üben.
    Wenn die Fußtechnik nicht stimmt, kann der Fuß nichts kontrollieren und folglich wird es sich auch so unkontrolliert anhören.
    Ich habe Felle mit und ohne Löcher und mit und ohne Decke und mit verschiedenen Maschinen und Schlegeln.
    Ob der Schlag scheppert oder nicht, liegt daran, ob das Füßchen brav war.


    Ich vertrete die Auffassung, dass man das Fell (wie auch das Becken) schwingen lassen sollte.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    1. Lehrbuchfälle haben den Charme, dass der geschilderte Sachverhalt vollständig und richtig ist. In der Praxis ist es oftmals die Kunst, den Sachverhalt halbwegs vollständig und korrekt zu ermitteln und dann auch noch beweisbar vor Gericht zu bringen. Zwei Welten.


    2. Im hier geschilderten Lehrbuchfall hat der Geschädigte zunächst einmal Ansprüche gegen den Schädiger.
    Das ist der Dieb.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich habe früher mal gemessen und auch da war ich wohl nie der Schnellste: 45 Minuten habe ich immer einkalkuliert.
    Heute rechne ich lieber mit 60 Minuten.
    Gerüst ist eine Sache.
    Ob ich das DR-1 aber mit bereits montierten Haltern zusammenklappe und eben so in das Auto stelle oder alles abmontiere, das macht dann wohl den wesentlicheren Unterschied, genauso wie die Frage, ob zwei oder zwanzig Becken, exakter Aufbau mit Wasserwaage und Zollstock oder egal wie, Hauptsache alles steht irgendwo etc. pp.
    Es ist auch die Frage, was man unter "Aufbau" versteht. Der Weg vom Auto zur Bühne kann mal mehr oder weniger weit sein und die Personenmassen dazwischen mehr oder weniger störend. Dann soll es noch Leute geben, die ihren Kram einfach so in den Kofferraum werfen und andere, die erst Mal die Becken abputzen und dann mit der Schrift nach oben in Kunststoffolie akkurat in ein Flightcase legen, das dann mit fünf Schlössern und aktuellem Adressaufkleber an eine ganz bestimmt Stelle im LKW verbracht werden muss, für die dann aus Versehen voreilig verpackte Waren wieder ausgeräumt werden müssen.


    Die Welt kann einfach oder kompliziert sein.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    der kleine Lars, der in dieser Metallica-Cover-Kapelle spielt, hat aber teure Trommeln und teure Becken und bekommt die Mikrofone von so einem Typ hingestellt, der die immer mitbringt.


    Im Ernst: für St. Anger kommt man mit einem schlechten Schlagzeug besser zurecht und ob man dafür dann mehr als ein Diktiergerät (mit eingebautem Mikrofon) braucht, wage ich zu bezweifeln.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    Taktgefühl ...


    ist es wahrscheinlich nicht und das mit der Kalorienzahl ist ein Irrtum: der Rock-Drummer verbraucht die nicht, er führt sie sich zu (oral, liquide).


    Als male drummer kann man notfalls seine sechs Freundinnen gleichzeitig so versorgen, dass sie zur selben Zeit zufrieden sind. Dann kann man endlich mal in Ruhe die Sportschau gucken, während der Harem döst.


    Bei Progressive Drummer(n/s) kommt es gelegentlich mal vor, dass ein Bein die Treppe rauf und das andere hinab geht, während die rechte Hand Autogrammkarten unterschreibt und die linke das Geld zählt.


    Es gibt aber auch Nachteile: Jazzer können die Straße nicht kehren, weil sie die Besen im Proberaum haben und Metaller bleiben immer mit den biergepflegten, verfilzten Matten auf der Rübe irgendwo hängen.


    Grüße
    Jürgen

    Hallöchen,


    mir würde bei so einer Wellenform schwindelig werden und ich würde da immer mit dem Stock hängen bleiben und den öfters mal verlieren.


    Rein theoretisch wird das leichtere untere Becken bei der Umkehrung stärker belastet und lebt weniger lang. Bei einer theoretischen Lebensdauer von mehreren hundert Jahren bei pfleglicher Behandlung (Bronze-Statuen gehen eigentlich nur durch Exkremente von Flugratten kaputt, eventuell noch ein Tick saurer Regen und vielleicht Salzwasser am Meeresstrand) dürfte der Unterschied allerdings praktisch tatsächlich kaum bemerkbar sein. Der Hersteller wird natürlich keine Garantie dafür geben.


    Damit wären wir beim Thema "deal": natürlich wäre der "contract" in der vorliegenden Fassung evident unwirksam. Nach mir vorliegenden unabhängigen Sachverständigengutachten hat der Herr T. lediglich zwei Hände, welche er als Pfand hinterlegen könnte. Ansonsten sollte man einen solchen Vertrag besser in China oder einem Land mit ähnlichen rechtsstaatlichen Verhältnissen schließen, denn natürlich kann man doch nicht mit Körperteilen garantieren - Leute, wo kommen wir dahin?
    Nebenbei stellen sich da noch Fragen wie Geschäftsfähigkeit.
    Wenn das was werden soll, dann würde ich statt der Hände einfach eine Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft über 350 Euro) nehmen, sowie den Vertrag auf Seiten des Minderjährigen von den Eltern als gesetzlichen Vertretern abschließen sowie vorsichtshalber vom Vormundschaftsgericht genehmigen lassen. Dann müsste man noch einen Haufen Eventualitäten regeln (was passiert bei Diebstahl, Kernexplosion, plötzlicher Herztod, unsachgemäßer Gebrauch, Insolvenz etc. pp.?) und natürlich sollte man den sachgemäßen Gebrauch definieren sowie den Schadensfall. Das Ganze wird dann voraussichtlich so aussehen wie diese Zettelchen, die es bei der Versicherung gibt, die keiner liest, und die Herstellung des Zettelchens würde den Betrag der Sicherheitsleistung vermutlich doch relativ eindeutig überbieten. Fazit: sinnlos.


    Deshalb: Fight! For your right! To party.


    Außerdem: was wäre ein Forum ohne Bluthochdruck?
    Genau: niedriger Blutdruck macht schläfrig und mit Schnarchnasen will doch niemand etwas zu tun haben.


    Gute Nacht
    (draußen ist es schon wieder dunkel)
    Jürgen

    Hallo,


    also aus unserer Jugend, die den ganzen Tag nackig vollgekifft und ungewaschen diese Beatmusik gehört hat, ist ja auch größtenteils was geworden, da entspanne sogar ich als alter Sack mich immer mal wieder. Und das Hip-Hop einfach keine Musik, sondern einfach nur furchtbar ist, das ist nunmal einfach so.
    Das mit dem "jedem das seine" würde ich allerdings nochmal kräftig überdenken, wenn ich mich als Rassist nicht profilieren möchte.
    Ansonsten hat Roger ja auch eher länger gelebt, als er damals angeblich gehofft hatte. Lediglich die Saufnase Keith hat rechtzeitig den Abgang gemacht. John wurde dagegen auch eher alt und der Besagte sowie Pete, der die Worte ja dem Roger in den Mund legte, lebt ja auch noch, wenn ich mich nicht irre.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Selbstverständlich ist alles Musik. Ob es wem gefällt ist Geschmackssache und da würde ich eher "De gustibus non est disputandum" einführen wollen.

    Zitat

    Wie sind sie als Mensch?


    Hallo,


    das will doch (hoffentlich) keiner wissen, schließlich waren da ein paar ziemlich zweifelhafte Burschen dabei, deren Vorbildfunktion ich dann doch lieber auf das Geklopfe auf den Trommel einschränken wollen würde.


    Ansonsten gibt es einen ganz klaren Sieger: The one and only.


    Grüße
    Jürgen