Hallo,
Kratzer von fremden Leuten trägt nur dann deren Haftpflicht, wenn sie a) eine haben (das ist gar nicht so häufig der Fall wie der Autofahrer gerne denkt), b) schuldig sind, c) ermittelt sind, d) der Geschädigte den Schaden nachweisen kann (auch die Entstehung, gelle) und da kann es schnell knirschen.
Eigenes Vergessen ist grob fahrlässig und trägt weder die eigene noch eine fremde Haftpflicht. Ob es die Musikinstrumente trägt, müsste ich mal nachlesen. Falls ja - was schon abenteuerlich wäre -, dann käme anschließend mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Brief mit einer Erklärung, die in etwa so was wie Schluss machen bedeutet.
Ich hatte bislang zwei Schäden während der Versicherung, einen davon hat sie kulanterweise getragen mit dem Hinweis, wie künftig auf das Zeug aufzupassen ist und im zweiten Fall war der Schaden nicht versichert.
Wenn etwas von der Bühne geklaut wird, dann stellt sich sofort die Frage, ob der VN auch die Obliegenheit seiner Aufsichtspflicht (ich nenne sie mal so) Genüge geleistet hat. Eben mal mit den Kumpels ein Bier trinken gehört da nicht unbedingt dazu.
Man sollte sich mal ganz konkret Geschichten ausdenken, bei denen Schäden entstehen, die man versichert haben will. Tatsächlich sind die meisten davon nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen versicherbar.
Zu den 15 Euro: das wird nicht bis zum Lebensende so bleiben. Unser aller Gesetzgeber wird in absehbarer Zeit die Steuern erhöhen (vor allem die Umsatz- und wohl auch die Versicherungssteuer). Da haben wir dann alle was davon.
Grüße
Jürgen
PS
Diebstahl aus dem PKW, der nachts im Bahnhofsviertel stand? Vielleicht.
Diebstahl aus dem Proberaum, wo der Türrahmen in einer Gipswand hängt und die Zugangstür zum Haus tagsüber gerne mal offen steht? O, o ...
Diebstahl, wenn der gepackte Koffer hinter Einem stand, während man eine Kippe genoss? Uiuiui.
Diebstahl der nagelneuen Supersnare, die man leider noch nicht beim Versicherer gemeldet hatte ...