Hallo,
ich weiß ja, dass gegen Beratungsresistenz kein Kraut gewachsen ist, aber dennoch:
1. wenn der Fachmann (ass. iur.) was sagt, dann stimmt es in aller Regel.
2. es gilt nicht der Name, mit dem man etwas bezeichnet, sondern das, was man tut. Gerne verkaufen Waffenhändler ihre Ware als Klaviere, aber das sorgt merkwürdigerweise nicht für Straffreiheit. Es ist auch theoretisch nicht möglich, eine komplette Transskription als Zitat anzusehen. Das ergibt sich im Übrigen auch schon aus dem ersten Satz des verknüpften Werkes, dessen Autor - oder nennen wir ihn besser Abschreiber - offensichtlich auch nicht gelesen oder gar verstanden hat, was er da abgeschrieben hat.
Ich rate ebenfalls dringend davon ab, fremde Werke - egal ob selbst nachgespielt, selbst transskribiert oder selbst geklaut - ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zu veröffentlichen.
Grüße
Jürgen