Hallo,
ich denke, dass die Sache realistisch unter dem Begriff "Lehrgeld" verbucht werden wird.
Welches Recht gilt und wer welches hat, ist schon schwierig genug, die Durchsetzung ist das Hauptproblem und vor der kommt Geld. Das hat Kollege Peter schon sehr nett dargestellt.
Es gibt viele Gründe, nichts oder jedenfalls weniger im Ausland zu kaufen. Grundsätzlich ist es immer am Einfachsten, den Händler, der den eigenen Namen dem Gesicht zuordnen kann, aufsuchen zu können. Da gibt es die wenigsten Komplikationen. Und je weiter die Sache sich geographisch und virtuell verflüchtigt, umso schwieriger und unrealistischer wird die Rechtsdurchsetzung im Falle des Falles. Das ist einfach so und wird leider gerne vergessen oder bagatellisiert.
Darüber hinaus kommt hinzu, dass wir alle glauben, Englisch zu können. Dem ist nicht so. Alleine die eingedeutschten Schreibweisen von zahlreichen Fachbegriffen gerade hier im Forum beweisen täglich das Gegenteil. Ich hatte mal das Vergnügen, einerseits mit diversen Ländern und andererseits mit England telefonieren zu dürfen. Bei diversen Ländern war mein Englisch gar nicht so schlecht (not to bad), aber mit England verstand ich nichts. Ja, nichts.
Ich habe schon Probleme, hierzulande zu verstehen, was Leute mit gewissen Zustandsbeschreibungen ausdrücken oder verschleiern wollen.
Fazit: Liebe Kinder! Lernet aus dem Geschehenen! Kaufet nur da, wo ihr auch wisset, was es gibt. Die Katze im Sack ist immer ein Glücksspiel. Der Themenstarter zog die Niete. Er war nicht der Einzige. We will rock you.
Grüße
Jürgen
Edith meint noch meinen zu müssen:
"würde ich schreiben, dass du beim Anwalt warst und der die entsprechenden Schritte eingeleitet hast.
Und dann kannst du noch ein bischen weiterdrohen, aber ob es dann noch funktioniert..."
Better not.
Jeder halbwegs erfahrene Unternehmer weiß, dass das heißt, dass der Drohende nicht beim Anwalt war (bestenfalls einen besoffen in der Kneipe getroffen hat) und definitiv jegliche Kosten scheuen wird, also der Angeschriebene die Sache sicher zur Akte P legen kann. Es gibt Ausnahmen, aber die Regel ist immer noch, dass bellende Hunde nicht beißen. Und wenn der Anwalt schon belästigt wurde, dann gibt es keinen Grund, warum er dann nicht selbst in wohlfeilen Worten dem Gegner ein wenig erklärt, was zu tun ist.