Hallo,
rechtlich ist das mit den 30 Tagen einerseits eine Verlängerung dessen, was sowieso Pflicht ist (siehe Fernabsatzgesetz, jetzt im BGB) und andererseits Kauf auf Probe (siehe BGB). Das heißt, ein Kaufvertrag ist geschlossen, der Käufer hat also bekundet, kaufen zu wollen und sich dazu auch grundsätzlich (Ausnahmen bitte nachlesen) verpflichtet.
Wer aber nur dem Scheine nach kauft und insgeheim gar nicht kaufen, sondern nur probieren (leihen, mieten) will, der erregt beim Verkäufer einen Irrtum. Der Verkäufer denkt nämlich, dass der Käufer kaufen und nicht nur probieren will. Nur aufgrund diesen Irrtums geht der Verkäufer auf den Vertrag ein, den der Verkäufer von Anfang an nicht ernst meint, weil er ja die Ware nicht wegen Nichtgefallens, sondern wegen Kaufabsicht wo ganz anders zurück geben will. Dadurch wird der Verkäufer zu einer Vermögensverschiebung verleitet (Versand der Ware mit Eigentumsübertragung). Man könnte auf die Idee kommen, dass das rechtlich nicht so ganz ordentlich ist.
Kennt jemand StGB? Hausnummer 263 würde ich da mal durchprüfen. Wäre mal wieder was für unsere Studenten (aber bitte kein Freispruch, das wäre langweilig).
Man kann das so machen.
Man sollte sich dann aber nicht wundern, wenn man nur Freunde hat, die einem ständig bescheißen.
Grüße
Jürgen
PS
Als armer Student sollte man auch Rolls Royce fahren dürfen. Ich finde, da muss mal ein Gesetz her.
Und jeder Hartz-IV-Kunde sollte Klavierunterricht mit Instrument bekommen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu gewährleisten.