Hallo,
Vorschlag zur Güte:
Nehmen wir mal an, das Gesellschaftsvermögen (hier "Bandkasse" genannt) beträgt X. Dann bekommen die vier Gesellschafter A (Drummer), B (Bassist), C (Chaot), D (Depp) jeweils den Anteil X/4.
C und D werden glücklich und ziehen von dannen.
A und B machen mit E (Eifrig) und F (Fitwieturnschuh) weiter. Wenn dann die Kasse darbt, so wird sie eben mit Y aufgefüllt.
Geldauszahlungen kann man heute ganz einfach per Überweisung tätigen. Da gibt es einen Verwendungszweck. Diesen würde ich mit bösen Worten wie "Auszahlung", "Erstattung" oder ähnlichen Beleidigungen verzieren. Sachliche Äußerungen wie "für die Schweine" oder "Arschloch" verursachen beim Adressaten meist nur unnötige Verwirrung.
Im Gegensatz zu einer Scheidung ist das doch alles harmlos.
Für die Zukunft und die Welt.
Ich persönlich halte bei den üblichen Kapellen im Bereich negativer Gewinn (Gage 100, Gitarre 1000) lustige Vertragsurkunden eher für ein Zeichen von Wahnsinn als von Weisheit. Der Gesetzgeber hat uns doch alles schon vorkodiert. Wir müssen es doch nur nachlesen. Hat hier - glaube ich - auch schon mal jemand gesagt. Solange wir das noch nicht einmal hin bekommen oder mit Stolz ignorieren, dann können wir den Griffel ruhig weiter verstauben lassen. Damit können wir dann ohnehin nichts ausrichten. Dafür können wir ja etwas anderes: musizieren. Und das auch meist eher mittelmäßig. Aber egal.
Gemeinsame Anschaffungen bedeuten gemeinsames Geldverbrennen. Ich lehne so etwas aus Prinzip ab. Man kann heute alles mieten.
Wer dennoch unbedingt Gemeinschaftskäufe tätigen will, siehe Drumstudio1.
Mietverträge: ein Mieter, der Rest jeweils Untermieter oder alle Mieter. Im ersten Fall hat man zwar einen mit der Macht in der Hand, dafür sind die Verhältnisse aber klar und das Risiko überschaubar. Alle als Mieter ist zwar für den Vermieter prima, für die Gesellschaft jedoch grausam. Sobald es Krach gibt, wird es richtig nett. Finger weg ist meine persönliche Meinung. Bei der Miete kann ggf. ein kleiner schriftlicher (!) Vertrag sinnvoll sein, um fristlose Kündigungen zu vermeiden. Meist wird ja die Miete (früher korrekter der Mietzins) in Monatsraten geleistet, das gibt schon mal einen Hinweis darauf, wie mit den Zahlungen nach "gesundem" Menschenverstand oder gar Rechtsempfinden umgegangen werden kann, um Ächzen und Stöhnen zu vermeiden. Dann gibt es ja noch die Schlüsselgewalt im wörtlichen Sinne (der Hinweis auf den wörtlichen Sinn ist nur für unsere Familienrechtler), daraus kann man auch Schlüsse hinsichtlich des Beendigungszeitpunktes ziehen.
Grüße
Jürgen
PS
Lassen wir die Kirche im Dorf. Vor deutschen Gerichten wird wegen Beträge in jedweder Stellenlage verhandelt und natürlich dauert jedes Verfahren seine Zeit. Manchmal ist das unsinnig, oft aber unvermeidlich. Wenn die Parteien im Vorfeld vernünftig wären, dann gäbe es keine Gerichte. Aber die Welt ist nicht vernünftig. Nur manchmal.