Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    nee, der verwechselt nichts. Ich habe das auch gelesen. Mit dem Kompressor bläst man's weg und mit dem Gleichmacher richtet man sich für jedes Instrument einen Frequnezkorridor ein, so dass die sich alle nicht gegenseitig stören. Das macht zwar niemand, aber es gibt immer noch genug Theoretiker, welche das leicht abgemildert so propagieren.


    Falls es die Heiliger-Ärger-Platte gewesen sein sollte, ist das natürlich nur gestellt. In Wahrheit haben die das mit dem Teeknochenkoffersatz in Joe's Garage aufgenommen.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    im Fall 1 ist das Problem, dass wir aufgrund der Bezeichnung nicht wissen, was sich dahinter verbirgt.
    Aus diesem Grunde würde ich diese Bezeichnung schon als irreführend im Rechtsverkehr und somit trotz der grundsätzlichen Erleichterungen der GbR hinsichtlich sogenannter Teilrechtsfähigkeit und Pseudo-Firma als falsch ansehen wollen.
    Wenn es nur Frau Volk wäre, welche die Hausverwaltung führt, während Herr Volk anderen Tätigkeiten nachgeht, so wäre die Bezeichnung GbR schlichtweg Posieren mit falschen Bezeichnungen. Wenn es noch weitere Gesellschafter gäbe, dann müssten diese allerdings auch ermittelbar sein. Da müsste man den Sachverhalt ein wenig erweitern.
    Richtige Antworten: Vielleicht mit Erläuterung (vertretbar), Nein mit knapper Begründung (gut vertretbar), Ja mit ausführlicher Begründung (noch vertretbar).


    Das Problem mit dem Wohnungseigentum ist ein Scheinproblem, denn hier geht es um das Mietverhältnis zwischen Volk und Volk in GbR gegen Müller. Mit solchen Schlenkern kann man den Laien allerdings prima aufs Glatteis führen. Ich wette, es hätte hier niemand (außer den üblichen Verdächtigen) gemerkt.


    Im Fall 2 hat natürlich der besserwisserische Student Recht (Tobias hat uns das sehr schön erklärt). Dass das weder die Gesellschafter noch den Gastwirt noch den Finanzwirt interessiert, zeigt, dass nicht jedes kluge Geschiss praxisrelevant ist.


    Im Fall 3 hat Tobias uns wieder alles verraten. Die ausführenden Musiker sind Angeheuerte. In der Tat gibt es Anzeichen dafür, dass zwischen Walter und Elvira außer der Spezial-GbR Ehe noch eine gewerbliche GbR vorliegt. Das ist aber aufgrund des bisher bekannten Sachverhalts keineswegs sicher. Das kann auch ganz anders organisiert sein. Deshalb - wie immer: es kommt darauf an.


    Im Fall 4 wird es dann richtig kompliziert. Tatsächlich ist das Projekt zum Scheitern verurteilt und der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich des Biererwerbs wohl nichtig, hinsichtlich des Musizierens fragwürdig. Vielleicht könnte sich da das Vormundschaftsgericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt mal äußern. Wer die Chaotentruppe beraten muss, der ist arm dran.


    Im Fall 5 besteht zunächst die GbR aus A, B und C. Mit dem Ausscheiden von C endet auch die GbR. Dass A und B weitermachen, ist die Gründung einer neuen GbR, nämlich der aus A und B. Rein theoretisch könnten die zwar auch einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben, wo das alles schon geregelt wurde. Wenn das aber nicht der Fall war, dann löst sich der Verein, pardon, die Gesellschaft mit dem Ausscheiden eines Mitglieds auf. Wie es dann zur ABD-GbR kommt, dass wissen wir nicht. Da gibt es die Möglichkeiten Geselschaftsvertragsänderung und Auflösung mit Neugründung. So einfach ist unser Recht. Und da könnte man noch viel dazu sagen. San Francisco würde ich im Übrigen ausschließen wollen, da es unwahrscheinlich ist, dass dort unser Recht gilt. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Es kommt eben darauf an.


    Paragraphenlotto ist super. Gegen Laien hilft es immer. Mit einer anständigen Begründung kommt der Korrektor ins Straucheln und weiß dann selbst nicht mehr, ob er noch ganz richtig tickt.


    Eine GbR hat man schneller gegründet, als man denkt.
    Nicht alles, was unter GbR "firmiert", ist auch eine.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    im echten Rechtsleben interessiert sich in der Regel keine Sau dafür, ob eine GbR vorhanden ist oder nicht.


    Zu 1) a)
    a) Die Aufgabenstellung ist falsch, es muss "Hausverwaltungen" heißen.
    b) Warum sollte eine Hausverwaltung keine GbR sein können?


    Zu 2)
    Tja. Unentschieden 1:1. Was soll der Ratsuchende nun denken?


    Zu 3)
    Was haben den Walter und Elvira miteinander zu tun? Das kann doch keine GbR sein? Oder etwa doch?


    Zu 4)
    Tja. Was wäre, wenn das Alter der Kumpels und die Meinung der Erziehungsberechtigten nicht bekannt gewesen wäre? Falschberatung wegen mangelnder Sachverhaltskenntnis. Der Klassiker. Und man sieht, dass eine Frage zum Wirtschaftsrecht auch mal ganz schnell das Familienrecht und das öffentliche Recht ernsthaft berühren kann. Daher ist ein Fachidiot immer die beste Beratung für den Untergang.


    Fall 5:
    Annette, Beate und Clara sind eine sozialistische Frauenband seit 12 Jahren. Sie machen alles gemeinsam. Clara lernt die schnucklige Doreen kennen, welche Investmentbankerin ist. Sie will jetzt richtig Geld verdienen und steigt aus. Annette und Beate machen zunächst alleine weiter und nehmen dann Emma hinzu. GbR? Wann? Wo? Mit wem?


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    Der Korrektor hat gerade Semesterferien.

    Hallo,


    "GbR" - die neue Rechtsform?
    Früher gab es das gar nicht. Da sprach man noch von BGB-Gesellschaft. Das klang nicht gut. "GbR" klingt offiziell, klingt groß und wichtig wie andere Abkürzungen. Doch was ist eine "GbR"?
    Entscheidet das wirklich das Finanzamt? Ist es eine Steuergemeinschaft?
    Wie wird man zur inoffiziellen GbR und wie gründet man offiziell eine?
    Ich frage mich nicht nur manchmal, ob gewisse Personen überhaupt wissen, wovon sie sprechen.


    Fragen: (die Namen sind frei erfunden, zufällige Ähnlichkeiten wären rein zufällig usw. usf.)


    1. In einem Mietrechtsfall sind die natürlichen Personen Veronika Volk und Volker Volk als Vermieter, Marianne Müller als Mieter im Mietvertrag eingetragen. Die Betriebskostenabrechung erstellt laut Briefkopf die Veronika Volk Hauverwaltungen GbR. Ist die Bezeichnung korrekt?


    2. Anton, Bernd und Claus treffen sich regelmäßig Freitag abend zum Stammtisch und reden bei Brause und Bier über Beckenreinigung. Der Jurastudent Dieter erzählt ihnen, sie seien eine GbR. Stimmt das?
    Und was würde das Finanzamt dazu sagen?


    3. Der Texter, Komponist, Sänger und Gitarrist Walter von Beispiel möchte mit seinen Lieder auftreten. Dazu lädt er die Musiker Theo Tromm, Torsten Tast, Bastian Bass ein, die er regelmäßig für die Auftritte bezahlt. Es finden 50 Auftritte im Jahr statt, Besetzungswechsel gibt es keine. Die Verträge macht Walter und er kassiert auch die Gage. Die Auftritte organisiert seine Frau Elvira. GbR? Und wenn ja: wer gehört dazu und wer nicht?


    4. Die Schülerband Schwarzkittel bestehend aus dem 17jährigen Florian, dem 13jährigen Timo und dem 15jährigen Carl. Die Eltern von Florian haben ihm das Musizieren mit den Kumpels verboten, weil sie die Musik abscheulich finden. Timo hat einen Vormund, der ihm den Kontakt zu den Kumpels untersagt hat, da diese Drogen nehmen und ihn in kriminelle Machenschaften verwickeln. Die alleinerziehende Mutter von Carl säuft den ganzen Tag und bekommt sowieso nichts mit. Die Drei treten in der Fußgängerzone auf, um Geld für eine Palette Bier zu verdienen. GbR? Finanzamt? Steuerpflicht?


    Viel Spaß!


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    Zur Kleinunternehmerklausel liest man einfach mal den Zettel vom Finanzamt. Da steht es richtig drauf.

    Hallo,


    nein, aber das machen wir hier öfter so. Einer bringt den Stein ins Rollen und die Gemeinde diskutiert dann munter über die Farbe des Grases.
    Das ist übrigens in sehr vielen Foren so.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    ich glaube, der Klaus hat zu viel Klaus und Klaus gehört und ist da noch ganz im Schunkeln drin.
    Orang-Utans sind tolle Tiere. Eine Dame im silver age war von unserem Charly ganz begeistert, wie der gelangweilt im ganz langsamen Zweivierteltakt auf seinem Seil schwang. So etwas ist gefragt bei den Damen. Nicht das schnelle (Blastbeat) Gejuckel von den Bonobos.


    Grüße,
    Jürgen


    Da fällt mir noch ein: Matze ist tot. War ein cooler Typ.

    Hallo,


    Zitat

    Ihr seit dann ne GbR


    Mythen in der Laiensphäre, Teil 8394040.


    Jede Kapelle - außer vielleicht ein paar echt lustigen Vögeln, die zu viel Geld haben und total irre sind - ist eine GbR. Fertig.
    Das hat nichts mit Finanzamt zu tun und auch nichts mit Anmeldungen, das ist einfach so. Nicht gott-, aber gesetz-gegeben.


    Was für das individuelle Finanzamt Liebhaberei sein mag, ist es vielleicht für das zuständige Finanzgericht nicht, für den Bundesfinanzhof dagegen möglicherweise und für die Beteiligten vielleicht ganz und gar nicht. Das ist sehr relativ und allgemeingültig für den Einzelfall nicht feststellbar. Stichwort: um Gesetze auszulegen, kann man viel interpretieren, man braucht davor aber auch viele Informationen, sonst interpretiert man Sachen, die gar nicht da sind (klassisch in der Laiensphäre). Der Gesetzgeber hat das Steuerrecht extra ein bisschen komplizierter gemacht, damit diejenigen, die etwas zu versteuern hätten, gut dabei weg kommen und diejenigen, die denken, sie hätten keine Steuern zu zahlen, letztendlich den ganzen Staat tragen.


    Jedes Unternehmen (damit wäre dann die Kapelle gemeint, nicht dass da wieder jemand denkt, dazu müsste man ein Formular beim Unternehmensanmeldeamt ausfüllen) macht in der Regel am Anfang Miese, deswegen ist es aber nicht per se Liebhaberei.


    Es gibt keine Nettogagenverträge. Gage ist immer brutto. Wer keine Abzüge hat, für den ist brutto=netto. Für die Meisten ist netto=minus.
    Die Umsatzsteuerpflicht hängt vor allem von den Gegebenheiten und nicht davon ab, ob legal angemeldet oder illegal schwarz verdient, ab. Da gibt es dank der Komplexität einen bunten Strauß von in sich verschachtelten Ausnahmen, aber prinzipiell ist auch hier der Unternehmer steuerpflichtig. Fertig.


    Monatliche USt-Erklärung muss keine Pflicht sein, wer da keine Lust darauf hat, darf gerne das Kreuz auf dem Formular bei "Kleinunternehmer" machen. Wenn man immmer brav basic custom in Einzelteilen kauft, hat sich auch das Problem mit nicht geringwertigen Wirtschaftsgütern und AfA braucht man dann auch nicht. Man kann, wenn man will, aber man sollte wissen, wie und wenn man das nicht tut, dann fragt man besser den Steuerberater, der treibt einem dann entweder die Flusen aus oder kassiert ordentlich ab.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    grundsätzlich bekommt man für so etwas Noten, indem man ein oder besser mehrere Stück Papier, einen weichen Bleistift, einen Radiergummi, einen Spitzer und ein Lineal zur Hand nimmt und sich die besagten Werke mal genau anhört und das dann aufschreibt.


    Ganz selten gibt es neuerdings so Magazine und auch Bücher, die so etwas veröffentlichen, aber das ist ganz selten und nicht immer fehlerfrei.
    Tabulatoren im Internet sind sehr billig und meistens fehlerbehaftet. Außerdem kann kein Schwein nach so einem furchtbaren Zeichenwirrwarr spielen.
    Faule Eier müssen dann eben falsch spielen, weil sie sich das Lied nicht angehört haben und ihnen die Fehler folglich nicht aufgefallen sind.


    Wer fleißig ist, kann dann im Proberaum klugscheißen und die Saitenschneider dumm anmachen: "In Takt 63 auf der 3+ hat die Gitarre aber eine Achtelpause unisono mit dem Rest der Kapelle. Wieso höre ich da was von dir?"


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    Trio und Da da da ist eine hervorragende Übung, da kann man gleich auch noch lernen, zwischen Taschenrechner und Schlagzeug zu unterscheiden.


    Anekdote: früher hatte mal jemand diesen Taschenrechner mitgebracht. Das Krasse war, dass da dieser Lambada (Vorsicht! Falsche Baustelle!) doch tatsächlich genau so da schon fix und fertig einprogrammiert war. Wahnsinn.

    Hallo,


    "Da die Hi-Hat in einem viel höheren Frequenzband liegt als der meiste Rest werden dann diese Frequenzen nicht mehr von den Tom/Snare Mikrofonen übernommen. Beispiel: Snare liegt bei ca. 200 bis 400 Hz. Hi-Hat geht erst ab ca. 500 Hz los"


    Meine Kleine Trommel gibt sowohl Töne unter- als auch oberhalb der genannten Bandbreite ab. Wenn man da alles außerhalb von 200 bis 400 Umdreh-, äh, Schwingungen abschneiden würde, dann klänge die wirklich klasse. Tausendmal besser als auf dem Heiligen Ärger. Meine Hai-Hat fängt gefühlt auch ein bisschen früher an, aber die ist auch sehr speziell. Ab 500 ohne das darunter wird es schön nasal, das rockt richtig gut.


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    Es wurde schon öfter mal gesagt, kurz nochmal: shit in - shit out. Wenn man Ketchup drauf kippt, dann schmeckt es nach Ketchup, aber weder nach dem, was es mal war noch nach dem, was es hätte werden sollen. So, ich gehe üben.

    Hallo,


    die reine Stimme nutzt sowieso nichts ohne das Komplett-Arrangement, denn nur aus diesem heraus kann man verstehen, was der Herr Arrangeur sich dabei gedacht haben mag.
    Natürlich handelt es sich dabei selbstverständlich und selbstredend nicht um die sogenannte "unplugged" (eigentlich sind die alle totally plugged, indeed) -Version, denn die ist ja gerade nicht für eine Big Band arrangiert.


    Ich vermute mal, dass die ersten 40 Takte mehr so gemütlich wirken sollen und es dem Arrangeur dann zu langweilig wurde, so dass er a) den Rhythmus verschärft (zackiger Latin mit cloche statt schnarchendem Shuffle) und b) auf forte (das hilft gegen Kopfschmerz) umstellt. Ganz spekulativ dürfte sich dann bei dem ein oder anderen Instrument in der Kapelle Ähnliches oder gar Gegensätzliches tun.


    Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    die Gage (= das Entgelt des freischaffenden Künstlers) ist selbstverständlich steuerpflichtig.


    Verträge mit den Veranstaltern abschließen, ist die absolute Regel, mir fallen auch spontan keine realistischen Ausnahmen ein. Der Unterschied liegt vielmehr in der Eigenschaft desjenigen, der sie schließt. Da hat es der Hobbymusiker wesentlich leichter als der unternehmerisch tätige.


    Zitat

    Muss ich mit dem Geld irgendetwas machen außer es in meine Tasche zu stecken?


    Das kommt darauf an.


    Da Laien gerne Sachverhalte vom Hörensagen her duplizieren, ist die Beratungsqualität von so ungefähr bis vollkommen daneben. Das kann dann durchaus auch mal bei Einhaltung der kosten- und nutzlosen Ratschläge zu strafrechtlich relevanten Taten führen (Unwissenheit schützt da überhaupt nicht).


    Ich würde auch nicht den Papa anrufen lassen, sondern selbst den fachkundigen Rat einholen. Es sei denn, ich wäre minderjährig und mein Papa müsste meine Tätigkeit sowieso genehmigen.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ich hab's schon mal gemacht, bin aber immer wieder aufgeregt.


    Allerdings kenne ich das mit dem Verkrampfen nicht. Ich bewege mich auch immer gerne vor dem Auftritt. Zu meinen Hardcore-Zeiten bin ich da eisenhart aus dem Raum eine Runde vor der Hütte gelaufen, Hände und Füße gedehnt, herumgehopst, alles eben mal durchgeschüttelt. Das dürfte zumindest ein bisschen helfen.


    Mental gibt es zwei Möglichkeiten: man redet sich ein sowieso der Beste zu sein (dann kann man es ja locker angehen) oder realistisch: man kann es wahlweise versemmeln oder versemmeln. Dabei locker und cool auszusehen und so als wäre es Absicht oder egal, das wirkt irgendwie besser als verkrampft. Also: immer schön locker bleiben.


    Mehr fällt mir dazu leider nicht ein.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    genau das habe ich befürchtet.


    Nun ja, eine minderjährige Person, welche damals häufiger Kontakt mit der Emission hatte, muss noch heute zum Jugendamt. Das muss wirklich gefährlich sein.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Damit ich hier auch mal Beiträge des Grauens leisten darf (ich selbst bin dank früher Geburt schmerzfrei erzogen, aber die Jugend sei gewarnt): The Wild Rover auf närrisch-volkstümlich-dümmlich Und ja, es ist professionell und eine ernsthafte Platte mit ernsthaften Verkaufszahlen.