Guten Mittag,
zunächst mal sollte man Äpfel und Birnen nicht verwechseln und stets im Internet aufmerksam bleiben, worum es eigentlich geht.
Das Thema an sich ist viel zu komplex, um es in Gänze zu besprechen.
Die beiden hier vorgetragenen Teilaspekte sind einmal absurd und einmal tatsächlich aus meiner Sicht relevant.
Beim Eingangsbeispiel geht es um einen Text, der aus einem anderen Text zwei Worte "geklaut" hat, nämlich "zum Geburtstag". Das hielt das Gericht - wohl in diesem Fall auch für Laien sehr nachvollziehbar - für nicht ausreichend.
Man muss es nüchtern sehen, es gibt solche Klagen, man darf ja auf alles klagen, man bekommt halt nicht auf alles Recht. Wer sinnlos klagen will, kann das tun.
Bei dem Rödelheimer Villenbewohner (zumindest war er das mal) ist es ja dagegen schon recht dreist, seine Rapsmaschine mit dem Input von anderen zu füttern, aber so isser halt.
Auch da gilt es, einen Irrtum aufzuklären: es geht nicht um den "Drum-Groove" an sich, sondern um ein "Sample". Es geht also auch um den konkreten Klang.
Wenn also einer bumm-bumm-zack spielt, ist das etwas anderes, als wenn er einfach aus der alten Platte, wo gar kein Schlagzeug drauf war, den Ton direkt ausschneidet und sich in sein am heimischen PC gebasteltes Lied einbaut.
Und was auch immer wieder von Nichtwissenschaftlern nicht verstanden wird, ist das mit dem Zitat. Ein Zitat ist ein Zitat, keine Abschrift.
Wenn mich also jemand zitieren will, dann schneidet er das Wesentliche, was zitiert werden soll, aus und kopiert nicht das ganze Ding, nebenbei wird natürlich die Quelle erwähnt.
Es kommt immer auf den Zusammenhang an - oder - wie man manchmal lesen kann: auf die Gesamtschau.
Grüße
Jürgen