Hallo,
es haftet grundsätzlich der Verursacher. Mitverursacher haften gegebenenfalls mit.
Was in Verträgen zwischen mehreren (Mit-)Verursachern steht, ist dem Geschädigten egal und das kann es ihm auch sein.
Wer wen in Regress nehmen kann und warum, mag man im konkreten Einzelfall klären.
In der Tat ist es äußerst schwierig, einen Hörschaden kausal zuzuordnen.
Lustige Schildchen wie "Eltern haften für ihre Kinder" gehören auf den Spielplatz. In der Juristerei interessiert das Niemanden.
Die Pyro-Kombo ist sicherlich ein Spezialfall. Da spricht wohl der Anscheinsbeweis für sich. Das wird allerdings für die normale Mucke kaum der Fall sein.
Die aktuellen Vorschriften zum Lärmschutz bei Veranstaltungen habe ich nicht auf dem Tisch. In der Praxis ist das meist egal, weil es ohnehin niemand überprüft. Wenn doch, dann muss man eben mal nachlesen. Wenn das ein Veranstalter gemacht und Angst bekommen hat, dann kann man ihn schon verstehen, wenn er diese Angst weitergeben möchte. Wie er das dann sinnvoll tun mag, darüber kann man diskutieren.
Grüße,
Jürgen