Hallo,
merkwürdigerweise gehen ja anscheinend - wenn man die Beispiele so liest - immer die Schwippschwager-Bier-Verträge schief. Ich frage mich ernsthaft, was da ein Papier geholfen hätte. Schwippschwager verklagen?
Jedes Stück Papier nutzt nichts, wenn man den falschen Vertragspartner hat.
Und wenn man den Richtigen hat, braucht man nicht viel regeln. Die Gentlemen einigen sich.
Der Deutsche versichert sich gerne und macht gerne Papierverträge mit viel AGB. Das beruhigt und nutzt ansonsten nichts.
Wenn es um nicht relevante Summen geht (die man im Zweifel ohnehin nicht einklagen würde), dann kann man sich die Mühe komplett sparen.
Wenn es um relevante Summen geht, sollte man praktisch - nicht theoretisch mit Papier - sicherstellen, dass die Kohle fließt. Früher war Barzahlung nach Ablieferung üblich. Da merkt man schnell, ob der Veranstalter zahlen möchte. Wenn nicht, hilft gutes Zureden und notfalls Kaution. Da kann man viel vereinbaren, wenn man einen überzeugenden Auftritt hat.
Wer Sonderwünsche hat, muss die sowieso mündlich klären, denn es liest kaum jemand Verträge.
Je unprofessioneller der Verein, umso dicker die AGB.
Und wer erst einmal mit Regularien anfängt, dem fällt immer noch was Neues ein. Und dann wird der Regulator kreativ.
Ganz nebenbei sollte man als Verwender von AGB bedenken, dass diese allzu häufig gegen geltendes Recht verstoßen, so dass sie nicht unselten nichtig sind. Man sollte dem Papier nicht zu viel vertrauen. Auch dem Selbstgebastelten nicht. Es sei denn, man ist Profi. Im Basteln.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer: man kann auch Summen unter 2.000 Euro gewinnbringend einklagen. Es gibt Leute, die dann im Angesicht des herannahenden Gerichtsvollziehers dann doch eher spät zu ungeahnter Zahlungsmoral aufblühen.
Grüße,
Jürgen
Edith meint, dass 20 % eine Scheiß-Performance ist. Das geht besser.