Hallo,
Kleinanzeigen abschaffen halte ich für nicht angezeigt.
Ein Warnhinweis bei bestimmten Nutzern halte ich für angebracht - gerade aus Gründen der Haftung. Irgendwelche Lippenbekenntnisse (gerne disclaimer oder Haftungsausschluss genannt, sind im Ernstfall regelmäßig nutzlos, tendenziell eher Eigentor).
Die Zurücksetzung auf "ungeprüft" oder treffender "geprüft, aber durchgefallen" halte ich auch für eine gute Idee. Die bisherige Einlassung ist dünn genug.
Vertragsschluss ist Vertrauenssache. Ich versuche mich immer vorher über meine Partner grob zu informieren. Eine Sicherheit gibt es aber nicht. Das hat mit Leben zu tun. Da geht auch mal was daneben.
Die Anschrift von Stefan herauszufinden, sollte ein Leichtes sein, es sei denn es läge eine komplette Identitätstäuschung vor. Wenn es allerdings der Stefan W. aus R. ist, dann kann jeder Geschädigte auch die Adresse ermitteln.
Strafanzeige kann sinnvoll sein, kann aber auch vergebene Mühe sein. Derzeit anhand der hier vorliegenden Anzeichen würde ich da noch warten.
In jedem Falle bringt ein Strafverfahren dem Geschädigten kein Geld.
Ob ein Vertrag schriftlich, mündlich oder via elektronischer Post abgeschlossen wird, ist egal. Entscheidend ist, dass man den Partner kennt und die wesentlichen Umstände nachweisen kann. Versand per Nachnahme ist etwas sicherer, jedoch macht kaum einer das Paket vor dem Postboten auf . Was dann letztendlich drin ist (Becken oder Pizzablech), sieht man dem Ding nicht unbedingt an.
Grüße,
Jürgen