Hallo,
seppel:
das Strafrecht schützt genausowenig vor stinknormalem Mord oder besoffen Autofahren. Letzteres findet ziemlich häufig unentdeckt statt. Mit dem Mord hast Du das selbst schon gesagt. Selbst dort, wo man für Mord ermordert wird, gibt es Mord.
Für falsche Beschuldigung und ähnliche Delikte haben wir bereits Straftatbestände. Falls es so ausgesehen haben sollte, dass ich deren Schaffung oder Bestand für unnötig hielte, so stelle ich klar, dass ich auch diese Vorschriften dem Grunde nach für sinnvoll halte, obwohl diese Delikte statistisch eher eine untergeordnete Bedeutung haben.
Mir ist durchaus bekannt, dass das Strafrecht kein geeignetes Mittel ist, gesellschaftliche und insbesondere familiäre Missstände beseitigen zu können.
Allerdings ist das Strafrecht eben schon so etwas wie die zehn Gebote. Es sind Regeln, an die sich zwar viele nicht halten, die aber dafür da sind, um für jeden erkennbar zu machen, wie es sein sollte und was vor allem besonders abscheulich ist.
Wo die meisten Missbräuche stattfinden, ist mir übrigens sehr wohl bekannt.
Zitat
diese frau hat, als sie erwachsen war, ihren stiefvater angezeigt.
seitdem hat ihre mutter den kontakt zu ihr abgebrochen, da sie (die missbrauchte tochter) ihr leben zerstört hätte!!!
gehts noch kranker?
Ich habe das hervorgehoben, weil es leider nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist.
Echte Opfer werden als die bösen Anzeigeerstatter dargestellt. Wird langsam klar, worüber ich mich aufrege?
Und es hätte auch der 17jährige Bruder sein können.
Wenn Dennis (17) der Ann-Christin (14) für 10 Euro an die Titten packt, dann wird er zu wieviel Jahren Zuchthaus bei Wasser und Brot verurteilt?
Wer die Buchen kennt und sie trotz des vielen Waldes erkennt, weiß, dass da gar nix dabei heraus kommt, außer eine Tracht Prügel vom besoffenen Papa, der seinen Sohn gemäß den Richtlinien der -zensiert- erzieht.
Das meine ich: keine Ahnung vom Strafverfahren, aber behaupten wollen, dass man für Kleinkram kriminalisiert wird. Das ist die Stimmungsmache von eingebildeten Waldkennern.
Es gibt in jeder Universitätsbibliothek Bücher, in denen jedes Paragräphchen schön erklärt wird. Wenn man davon mal ein paar gelesen hat, dann wird einem Einiges klarer. Wenn man sie nicht liest, braucht man sich über die eigene Unwissenheit nicht zu wundern.
@Psycho: danke für das Beispiel.
Juristisch vermeintlich eindeutig. Für Waldkenner steckt da mehr dahinter.
Immerhin 4 Monate Untersuchungshaft für einen Vorbestraften. Der Haftgrund wurde leider nicht genannt. Normalerweise wird man wegen gefährlicher Körperverletzung nicht in U-Haft genommen.
Grüße,
Jürgen
Edith verweist auf BGH 2 StR 589/06 - Beschluss vom 18. April 2007