Hallo,
Variante a)
Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Variante b)
Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Welche dieser Varianten ist denn unverständlich?
Und wie könnte man diese so verständlich gestalten, dass es eben nicht zu Missverständnissen kommen kann?
Studierte Rechtler scheinen es seit Generationen nicht geschafft zu haben, klarere Vorschriften zu verfassen. Vielleicht sollten da die Kritiker mal behilflich sein. Mir mangelt es da nämlich an Kompetenz. Die Bevölkerung ist aufgerufen. Macht Eure Gesetze selbst, dann versteht Ihr sie vielleicht besser?
Die Problematik falscher Beschuldigungen ist meiner Meinung nach insgesamt auf einem Niveau, dass unsere Gesellschaft gut ertragen kann. Mit dem Argument, falsche Beschuldigungen vermeiden zu wollen, Straftatbestände abzuschaffen oder notwendige Straftatbestände nicht zu schaffen, halte ich nach wie vor für schlecht.
Auch wenn manch ehemaliger Richter meint, dass Prozesse Glückssache sind (Vor Gericht und auf hoher See ist man nur in Gottes Hand), sehe ich das nicht so. Gerade im Bereich des Strafrechts ist für eine Verurteilung eines Unschuldigen eine lange Kette unglücklicher Umstände notwendig, die dank unserem System eher unwahrscheinlich ist. Das fängt schon mit der Anzeigeerstattung an, wo die meisten Fehler begangen werden, weshalb im Übrigen - das meine ich nach wie vor - viele Schuldige erst gar nicht von der versuchten Anzeigeerstattung erfahren, andere nach einer kurzen Nachfrage nie wieder etwas von der Sache hören, wieder andere nach dem Schweigen auf die Vorladung den lapidaren Einstellungsbescheid erhalten.
Es gibt falsche Beschuldigungen (in allen Bereichen), es sind jedoch im Verhältnis sehr wenige. Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen falsche Beschuldigungen tendenziell schnell auf. Es gibt wesentlich weniger gute Schauspieler mit bösen Absichten als man gemeinhin denkt.
Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es leider gängige Strategie der laienhaften wie professionellen Verteidigung, das Opfer als unglaubwürdig dastehen lassen zu wollen, was natürlich die Schutzbehauptung der angeblich falschen Beschuldigung zum Standard werden lässt. Das ist einfach so.
Und deshalb ärgert mich diese Diskussion hier.
Es wird ein verhältnismäßig unbedeutende Vorschrift hergenommen, um gegen alles Mögliche zu wettern und dabei den Standard-Ausreden von wahren Verbrechern auch noch unbewusst und als Nebenwirkung den Weg zu ebnen. Das kotzt mich einfach an.
Und mit der geplanten Gesetzesänderung wird meiner bescheidenen Meinung nach niemand kriminalisiert, der nicht kriminell ist. Wer als 17jähriger eine Flasche Alkopop klaut, wird auch bestraft. Warum soll er für die sexuelle Ausbeutung in den Alternativen Ausnutzung einer Zwangslage oder Bezahlung einer Minderjährigen straffrei bleiben? Das verstehe ich nicht und das konnte mir bislang weder Psycho noch rubberbeat noch sonst wer erklären. Darum geht es hier aber.
Grüße,
Jürgen
P. S.: @Psycho: so sehr Deine neuerliche Kritik diskussionswürdig ist, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht haben mit Strafrecht nicht so ganz viel gemein. Anzeige erstatten kann jeder. Klagen tut im Strafrecht der Staat.
Rechtsdurchsetzung ist ein Problem. Die Aufgabe der Anwaltschaft ist es auch, die Risiken mit der Mandantschaft zu besprechen.
Warum Gesetzesverstöße dennoch zu Gericht kommen können, liegt an unserem dreigeteilten Staatssystem, was meiner Meinung nach sinnvoll ist. Das ist aber alles ein weites Feld und völlig anderes Thema.