Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    ja.
    Wenn ich mein 10" Trömmelchen und dann mein 18" Trömmelchen mit den Stöcken haue, dann geht das bei dem 10er ganz einfach und beim 18er tun die Arme weh.
    24er Bass Drum ist auch schwerer zu treten als eine 22er.


    Grüße,
    Jürgen


    Edith merkt an, dass Hartgummi noch einen stärkeren rebound haben müsste

    Hallo,


    das Elektroteil mit dem kleinen Fell hat einfach mehr Rückprall als die Große Trommel mit dem großen Fell. Füsik ist das. Tausch' mal die Pedale, dann müssten plötzlich die Cobras schneller sein.


    Da hilft nur Abfinden, Üben oder überall das gleiche Zeug hinstellen.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Impressum, Steuernummer und ein bisschen Kontakt mit dem Finanzamt machen die Sache seriös.


    Wenn da nur drei CDs im Jahr verkauft werden sollen, würde ich einfach die Telefonnummer für Demo-Bestellungen veröffentlichen - und natürlich auf Einnahmen verzichten.


    Wenn das was Richtiges werden soll, dann ist es geschäftsmäßig und dann muss das eben anständig gemacht werden (machen zwar viele trotzdem nicht, ist aber illegal, oft scheißegal, manchmal teuer).


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    an das Lied dachte ich auch schon, allerdings hatte mich die Taktnummer wieder davon abgebracht, tja, wieder was dazu gelernt.


    Das Getrete ist dann wohl eher was für Hyperaktive oder Leute, die eine gelangweilte zweite Hi-Hat herumstehen haben.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ... ich geh' einfach ein paar Kilometer zu einem ortsansässigen Händler und nehm' das Metall mit, was da so rum steht ...
    wie einfach die Welt doch ist, wenn man in seinem Dorf bleibt ...


    Iron Cobra bekam ich sogar in Frankfurt, obwohl die ja in Taiwan gemacht ist. Die Welt ist verrückt.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    eine einheitliche Norm gibt es nicht, dennoch ist das Kreuz unten in der Regel die mit dem Pedal getretene Hi-Hat und das Kreuz oben müsste von der Lage die Hi-Hat mit der Hand gespielt sein, so dass da manche Kombinationen ohne Erläuterung unverständlich sind und die bereits erfolgten Spekulationen hervorrufen.
    Ohne Informationen aus der Quelle wird es da wohl keine gesicherte Antwort geben können.
    Wo ist es denn her?


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: die Methode des Lehrers ist natürlich eine praxisorientierte Lösung. Damit wäre das Problem beseitigt.

    Hallo,


    bei mir geht's mit Feuerfuchs.
    Vielleicht ist das Notizbuch ein bisschen überlastet.


    Zum Thema: mit null, zwei und drei Toms habe ich auch schon Auftritte überlebt, ohne dass es Beschwerden gab. Wie manch Vorredner schon gesagt hat, ist die Frage immer die, was man bei der jeweiligen Musik sinnvoll einsetzen kann und will.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ich habe nicht gesagt, dass ich denke, die Präsentation wäre unseriös.


    Mir erscheint allerdings Dein Ansinnen vollkommen verschleiert.
    Frage nach der Seriösität einer Homepage, Bezug auf einen vier Jahre alten thread ... ?(


    Grüße,
    Jürgen


    Edith bemerkt, dass der Tarzan der Trommler den Schleier hebt ...
    I can see clearly now ...

    Hallo,


    ob die Präsentation seriös ist, kann ich derzeit nicht beurteilen.
    Ich gebe aber zu bedenken, dass es sich offensichtlich um einen Anbieter aus einem fernen Land handelt. An welcher Stelle im Forum hast Du die Adresse denn kennengelernt? Mir ist die hier noch nicht aufgefallen.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ich bin ein technisch veralteter alter Sack, der es jetzt immerhin geschafft hat, Dateien im Format "wav" herzustellen und diese auf dem Rechner abzuspeichern und hörbar zu machen. Ich weiß, dass das heute jedes Kind kann.


    Um nun diese Dateien auch der Welt hörbar machen zu können, habe ich zwei Probleme:


    1. Wie bekomme ich eine Datei mit mehr als 80 MB auf eine Homepage, auf der nur Dateien mit max. 50 MB drauf passen? Komprimieren, aber mit was?


    2. Gäbe es danach noch eine sinnvolle werbefreie urheberrechtswahrende Variante, das Ganze hier hörbar zu machen? Wahrscheinlich nicht. Würde eine Verknüpfung zur Homepage diese dann schnell, mittelfristig oder eher nicht zum Absturz/Erzeugen höherer Kosten oder sonstiger Unannehmlichkeiten führen?
    Oder klarer: wieviel Datentransfervolumen sollte die Homepage vertragen?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    das Beispiel hier als Anlass zu nehmen, grundsätzlich über Sinn von Strafrecht und Recht an sich in Theorie und Praxis halte ich nach wie vor für ungeeignet.


    Wenn man davon ausgeht, dass Strafrecht keinen Schutz bietet, kann man durchaus die Meinung vertreten, dass es abgeschafft werden sollte.
    Wenn man aber das Strafrecht bestehen lässt, warum sollte dann ausgerechnet die hier beschriebene Gesetzesänderung so schlimm sein?


    Hinsichtlich Empirie könnte man im Prinzip auch den sogenannten Mord als qualifiziertes Tötungsdelikt abschaffen. So oft kommen Morde nämlich nicht vor. Dagegen müsste Beleidigung als Straftatbestand geradezu verschärft werden. Empirie als Argument für oder gegen die Schaffung eines Straftatbestandes halte ich für fragwürdig und regelmäßig wenig brauchbar.


    @Psycho: noch immer habe ich keine Fundstelle für willkürlich unschuldig Verurteilte in unserem Lande erhalten.
    Das hat meiner Meinung nach einen ganz klaren Grund. So viele davon gibt es nämlich nicht.


    Und selbstverständlich ist der Schutzzweck oder das Schutzgut des Strafrechts praktisch niemals der Schutz vor sich selbst, sondern immer vor einem anderen. Das gilt grundsätzlich für alle Menschen unabhängig vom Alter. Jegliche Taten gegen sich selbst sind in unserem Rechtssystem straffrei. Die Kinder und die Jugend soll vor sexueller Ausbeutung geschützt werden. Ob das gelingt, ist ein anderes Thema. Aber der Schutzzweck ist meiner Meinung nach weder verwerflich noch missverständlich. Ich verstehe es nach wie vor nicht, wie man einen deutschen Satz nicht verstehen kann, wenn dort doch die Tatbestandsmerkmale einem deutlich entgegenleuchten: "Missbrauch": wie kann man das fehlinterpretieren?
    "Ausnutzung einer Zwangslage": Hallo?
    "gegen Entgelt": sex for cash. Ältestes Gewerbe der Welt. Warum da Kinder und Jugendliche als Anbieter nicht schützenswert sein sollen, kann ich nicht begreifen.


    Und wenn das Argument mit der falschen Beschuldigung schon wieder kommt: mit diesem Totschlag-Argument kann man das ganze Strafrecht abschaffen. Man kann wegen allem falsch beschuldigt werden: vom Falschparken über Steuerhinterziehung bis zum Mord. Warum soll ausgerechnet ein doch eher mit weniger Lebenserfahrung ausgestatteter Teenager in der Lage sein, einem unbescholtenen minderjährigen Bürger per Racheakt etwas ernsthaft anhängen zu können? Ich halte das für unwahrscheinlich. Und Anwälte sind Parteivertreter. Selbst wenn der Teenager sich da den skrupellosen Anwalt leisten kann, der kräftig auf den Putz haut (was auch nicht gerade sehr wahrscheinlich ist), dann gibt es ja auch noch den Verteidiger.
    Ganz nebenbei wäre ja da noch die Staatsanwaltschaft und später das Gericht im Rennen. Dass die alle nur in eine Richtung denken (Teenager haben immer Recht und wir glauben jeden Scheiß), halte ich für ein Gerücht, was sogar widerlegbar sein dürfte.
    Ich halte dieses Beispiel nach wie vor für paranoid. Eher fällt einem ein Dachziegel auf den Kopf oder man bricht sich den mittleren Fußzeh beim Aufstehen.


    Man kann über Straftheorien (Sinn des Strafrechts an sich) diskutieren.
    Hier (zu diesem Fall) halte ich das für verfehlt.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Fachidiotie ist zweifelsohne ein Problem. Allerdings sind mir im Zweifel Buchenkenner noch lieber als diejenigen, die meinen, Buchen gefunden zu haben, jedoch tatsächlich vor Birken und Ahorn stehen. Ganz schlimm wird es, wenn die sich dann auch noch dank Erkennen des Unterschieds zwischen Baum und Gras für ausgemachte Waldkenner halten.

    Hallo,


    entscheidend für die Geschwindigkeit ist nicht das Pedal, sondern der Fuß.
    Auch ohne Federn kann man - Übung vorausgesetzt - ein Pedal mit einer Bass Drum spielen. Man kann sogar ganz ohne Instrument einfach auf dem Fußboden spielen. Wer das kann, ist gut, wer es nicht kann, muss eben üben.


    Ich würde in neue Füße investieren.


    Und zum Trost: ich bin auch nicht schnell, obwohl ich mir schon vor mehr als 15 Jahren ein Doppelpedal gekauft hatte, und das war sogar von Pörl.
    Genau genommen ist mein Doppelgeballer sogar abgrundtief im Vergleich zu dem, was hier so andere eben mal dahin treten.


    Aber vielleicht haben die einfach heimlich geübt (und das über Jahre und Jahrzehnte - Thomas L. spielt schon über 30 Jahren, der ist inzwischen schnell).


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Variante a)


    Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Variante b)


    Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Welche dieser Varianten ist denn unverständlich?
    Und wie könnte man diese so verständlich gestalten, dass es eben nicht zu Missverständnissen kommen kann?


    Studierte Rechtler scheinen es seit Generationen nicht geschafft zu haben, klarere Vorschriften zu verfassen. Vielleicht sollten da die Kritiker mal behilflich sein. Mir mangelt es da nämlich an Kompetenz. Die Bevölkerung ist aufgerufen. Macht Eure Gesetze selbst, dann versteht Ihr sie vielleicht besser?


    Die Problematik falscher Beschuldigungen ist meiner Meinung nach insgesamt auf einem Niveau, dass unsere Gesellschaft gut ertragen kann. Mit dem Argument, falsche Beschuldigungen vermeiden zu wollen, Straftatbestände abzuschaffen oder notwendige Straftatbestände nicht zu schaffen, halte ich nach wie vor für schlecht.
    Auch wenn manch ehemaliger Richter meint, dass Prozesse Glückssache sind (Vor Gericht und auf hoher See ist man nur in Gottes Hand), sehe ich das nicht so. Gerade im Bereich des Strafrechts ist für eine Verurteilung eines Unschuldigen eine lange Kette unglücklicher Umstände notwendig, die dank unserem System eher unwahrscheinlich ist. Das fängt schon mit der Anzeigeerstattung an, wo die meisten Fehler begangen werden, weshalb im Übrigen - das meine ich nach wie vor - viele Schuldige erst gar nicht von der versuchten Anzeigeerstattung erfahren, andere nach einer kurzen Nachfrage nie wieder etwas von der Sache hören, wieder andere nach dem Schweigen auf die Vorladung den lapidaren Einstellungsbescheid erhalten.


    Es gibt falsche Beschuldigungen (in allen Bereichen), es sind jedoch im Verhältnis sehr wenige. Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen falsche Beschuldigungen tendenziell schnell auf. Es gibt wesentlich weniger gute Schauspieler mit bösen Absichten als man gemeinhin denkt.
    Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es leider gängige Strategie der laienhaften wie professionellen Verteidigung, das Opfer als unglaubwürdig dastehen lassen zu wollen, was natürlich die Schutzbehauptung der angeblich falschen Beschuldigung zum Standard werden lässt. Das ist einfach so.


    Und deshalb ärgert mich diese Diskussion hier.
    Es wird ein verhältnismäßig unbedeutende Vorschrift hergenommen, um gegen alles Mögliche zu wettern und dabei den Standard-Ausreden von wahren Verbrechern auch noch unbewusst und als Nebenwirkung den Weg zu ebnen. Das kotzt mich einfach an.


    Und mit der geplanten Gesetzesänderung wird meiner bescheidenen Meinung nach niemand kriminalisiert, der nicht kriminell ist. Wer als 17jähriger eine Flasche Alkopop klaut, wird auch bestraft. Warum soll er für die sexuelle Ausbeutung in den Alternativen Ausnutzung einer Zwangslage oder Bezahlung einer Minderjährigen straffrei bleiben? Das verstehe ich nicht und das konnte mir bislang weder Psycho noch rubberbeat noch sonst wer erklären. Darum geht es hier aber.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: @Psycho: so sehr Deine neuerliche Kritik diskussionswürdig ist, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht haben mit Strafrecht nicht so ganz viel gemein. Anzeige erstatten kann jeder. Klagen tut im Strafrecht der Staat.
    Rechtsdurchsetzung ist ein Problem. Die Aufgabe der Anwaltschaft ist es auch, die Risiken mit der Mandantschaft zu besprechen.
    Warum Gesetzesverstöße dennoch zu Gericht kommen können, liegt an unserem dreigeteilten Staatssystem, was meiner Meinung nach sinnvoll ist. Das ist aber alles ein weites Feld und völlig anderes Thema.

    Hallo,


    nebulös herum meckern ist leicht.


    Wie soll denn eine klare Rechtsgrundlage, die auch noch jeder verstehen soll (!?), aussehen? Konkret bitte!


    "Roben wehen im Zeitgeist" fasse ich mal als Kollektivinsultation auf, die in etwa das Niveau von "Die Jugend ist schlecht", "Die Alten sind aktiv", "Die Trommler sind keine Musiker" hat.


    Der Kinderschänder wurde auch einmal geboren, war auch mal Kind und dass er just mit dem Eintritt der Volljährigkeit sein schändliches Tun beginnt, ist eher unwahrscheinlich. Selbstverständlich gibt es jugendliche Straftäter - auch im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.


    Von den Beispielen der falschen Beschuldigung habe ich immer noch keines konkretisiert aufgetischt bekommen. Vielleicht liegt es daran, dass Quelle Stammtisch oder Bild-Zeitung waren.
    Wenn junge Leute sich von desinformierten auf Quote geilen Journalisten machen irritieren lassen, so geht es ihnen nicht anders, als der Mehrheit der Bevölkerung, die ihre Bildung aus der Bild bezieht. Auf diesem Niveau braucht man allerdings nicht zu diskutieren.


    Im Übrigen haben die Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft eine Ausbildung genossen. Was das für eine sein könnte, stelle ich mal zum Nachdenken anheim.
    Nebenbei sind wir alle überall auf die Kompetenz von Sachbearbeitern angewiesen - wie sollte es auch anders sein?


    Grüße,
    Jürgen,
    der es ziemlich interessant findet, dass gerade von denen, denen offensichtlich jegliche Kompetenz fehlt, die Kompetenz von denen, die sich mal mit der Materie befasst haben, in Frage gestellt wird.


    P. S.: Gott sei Dank gibt es auch noch Menschen, die lesen, denken und verstehen können und zwar mehr als das, was in einfachen bebilderten Sätzen in der Bild oder neuerdings irgendwo im Internet steht.
    Danke dafür.

    Hallo,


    @Psycho: so langsam glaube ich, dass Du da eine Para entwickelst.


    Theoretisch wird jede Anzeige verfolgt. Wie das unter Umständen praktisch aussieht, mag ich nicht sagen, weil ich das nicht darf. Es gibt aber durchaus von den Anzeigeaufnehmern angewandte Methoden, um den gröbsten Unfug schon mal vorab zu verhindern.
    Nächste Stufe ist dann der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft. So ein Ermittlungsverfahren kann schneller eingestellt sein als so mancher denken mag.


    Und es ist in diesem Lande so, dass weniger Unschuldige im Knast sitzen als Schuldige draußen rum laufen - und das ist für einen freiheitlichen Staat auch richtig so. Dass die Insassen der Vollzugsanstalten sich eher für unschuldig halten als diejenigen, die sie dahin gebracht haben, ist nicht so ganz fern liegend. Ich fühle mich auch immer ganz unschuldig, wenn ich bei Rot über die Straße gehe. Andere begehen eben andere Delikte.


    Neben Staatsanwälten und Richtern tragen übrigens auch Verteidiger Roben. Und die muss man als Mandant in der Regel nicht von der Unschuld überzeugen. Viele Verfahren, die zu einem Gerichtstermin führen, werden im Übrigen direkt im Termin eingestellt. Sogar Freisprüche gibt es und davon sogar solche, wo der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.


    Dass es eine signifikante Anzahl von "durchgeknallten Teenieboppern" geben soll, ist mir neu. Ich kenne dazu keinen einzigen Fall. Vielleicht kann mir da mal jemand Nachhilfe geben (Fundstelle gerne in der einschlägigen Literatur angenehm).


    Die Dumpflocken im Straßenverkehr schimpfen auch gerne über die Justiz. Die werden nämlich immer unschuldig verurteilt, während die kriminellen Verkehrshindernisse leer ausgehen. Und schuld ist dann im Zweifel noch der Anwalt, der zehnmal gesagt hat, dass es nichts bringen wird, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.


    Ob der Marco W. die vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht, wird sich zeigen oder nicht. Aber ohne Kenntnis der Akten das eine oder andere zu behaupten, ist reine Spekulation. Dass die Türkei kein Rechtsstaat im europäischen Sinne ist, macht die dortigen Tatverdächtigen nicht automatisch zu Unschuldigen.


    @Psycho: Deine Argumentation wirft ein merkwürdiges Licht.
    Diese Schiene mit dem angeblichen Opfer, das aus reiner Rache, einen Unschuldigen anschwärzt, ist eine gängige Schutzbehauptung im Bereich übelster Schänder. Denk' bitte mal darüber nach.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Original von cd_cd
    Bezüglich Copyright: Es ist ein Urteil ergangen, welches mittlerweile besagt, dass nur Copyrightgeschützt ist, was auch so deklariert ist. Das kann natürlich an einer zentralen Stelle, z.B. Impressum einer Website, sein, muss also nicht an jedem Bild einzeln stehen. Von daher ist an Bilddaten im Web viel weniger geschützt als man glaubt.


    Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht. Abgesehen davon, dass der Bezug auf "ein Urteil" mehr als vage ist, gilt hierzulande ein Urheberrecht, das mit etwa dem amerikanischen copyright in wesentlichen Belangen herzlich wenig zu tun hat.
    Die Lage hierzulande ist quasi umgekehrt: es ist mehr geschützt als Viele glauben.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ich erinnere mich noch dunkel an das Ende der 80er Jahre.
    Damals gab es für Anfänger entweder Schrott, das Pearl Export (damals ein guter Standard für den Beginn) und dann für den gehobenen Einsteiger mit ein paar Flocken mehr das Sonor Performer. Als unsere Schule soweit war, ein Set zu kaufen, entschieden wir uns für Letzteres und wir waren sehr stolz, eine anständige Kiste zu haben. Es war mal wieder eine Spezialausführung (weißer Glitzerlack), die Hardware war schwer und die Bass Drum sicher nicht das, was man heute bekommt, aber das Ding war erstklassig verarbeitet, was man damals und heute nicht überall hat und schon gar nicht in den unteren Bereichen. Ich meine wir hatten damals ein Budget von 2.000 DM (oder waren es doch 2.500?) und haben noch Hi-Hat- und ein Ride-Becken bekommen. Das Performer war damals allerdings schon nicht mehr der neueste Schrei und den Glitzerlack wollte wohl sonst keiner.


    Zur Preissteigerung: es war damals noch so, dass man gebrauchte Sachen wirklich zum halben Neupreis bekam.
    Seit es die Elektrobucht gibt und die Retro-Welle im Schlagzeug-Bereich eingezogen ist, muss man für die guten Sachen wieder richtig gut Geld bezahlen, die Signature-Snare in Metall hat damals umgerechnet UVP 524 Euro gekostet, beim Gebrauchthändler wird sie für 550 Euro angeboten.
    Allerdings wäre ein Gerät in vergleichbarer Qualität heute noch viel teurer.


    Ich habe heute eine Basix Custom Bass Drum und ein Pearl Export in weiß mit schwarzen Beschlägen gesehen, sieht auf die Entfernung gut aus, die Verarbeitung aus der Nähe betrachtet, ist dagegen zweifelhaft. Das gab es bei Sonor damals nicht. Heute ist das dank Taiwan/China ein wenig anders.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    wenn ich also morgen der Staatsanwaltschaft erzähle, dass mich ein gewisser "Psycho" sexuell genötigt hätte, dann gibt es zum Schluss eine Verurteilung?
    Nun gut, vielleicht habe ich mehr drauf als eine 14jährige, aber jetzt mal im Ernst: Du glaubst nicht wirklich, dass eine frei erfundene Geschichte da wirklich zu etwas führen würde und: wenn es so wäre, müssten wir dann Mord und Totschlag auch abschaffen? Schließlich könnte morgen jemand behaupten, ich hätte den XY umgenietet - und dann?


    Grüße,
    Jürgen