Hallo,
eine individuelle Beratung im Internet (das ist schon für sich ein Paradoxon) ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht möglich.
Zu einer seriösen Beratung gehört die Geheimhaltung.
Und wenn der Feind - pardon, Gegner - alles mitlesen kann, dann ist das nicht das, was in der Regel taktisch vorteilhaft ist.
Nebenbei ist jeder Fall anders und um die relevanten Einzelheiten ermitteln zu können, ist ein persönliches Gespräch oftmals unabdingbar.
Auf die §§ 433 ff BGB kann natürlich jeder Guggel-Erprobte hinweisen.
Zur Frage, ob der Themenstarter einen Anspruch auf Wandelung hat, wird sich naturgemäß hier niemand konkret öffentlich äußern - jedenfalls niemand, der davon geschäftsmäßig Ahnung haben könnte. Und beim Rest gibt es ja keine Garantie auf den Rat.
Ganz allgemein ist es natürlich so, dass man auf dem Wege der Verhandlung viel erreichen kann und es sicherlich nicht falsch ist, vorsichtshalber die betreffenden Sachen nicht zu nutzen, um keine Verschlechterung der Sache selbst oder der Beweisbarkeit der Mängel hervorzurufen.
Grüße,
Jürgen
P. S.: das Rechtsberatungsgesetz wird bald in der Rechtsgeschichte seinen ambivalenten Platz bekommen.