Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    aber wenn sie nicht bezahlt wurde und auch keine Zwangslage ausgenutzt wurde (wovon ich doch mal stark ausgehe), wo soll dann der Tatbestand erfüllt sein.


    Natürlich kann jeder aus Langeweile Strafanzeigen schreiben, was wer anders angeblich alles gemacht haben soll, aber würde so etwas wirklich durchgehen? Staatsanwälte sind ja auch nicht alle ganz blöd und auch bei Richtern soll es welche mit Verstand geben oder gibt man mit dem zweiten Staatsexamen alles im Hirn ab?


    Nochmal im Klartext: Missbrauch alleine reicht nicht.
    Es muss schon noch das Ausnutzen einer Zwangslage oder die Bezahlung dazu kommen. Und dann gäbe es auch noch den Absatz 4 ...


    Meine Meinung ist nach wie vor: wenn man sich das mal ganz genau durchliest und vielleicht auch mal eine Kommentierung dazu, dann müsste einem doch klar werden, dass eben gerade nicht die üblichen Handlungen unter Strafe stehen/gestellt werden sollen, sondern eben die wirklich bösen.


    Die Reife wird im Jugendstrafrecht übrigens sehr wohl berücksichtigt, deshalb gibt es ja das Jugendstrafrecht. Die Tatbestände ergeben sich aus dem "normalen" Strafrecht. Das Verfahren und die Folgen sind allerdings anders geregelt. Und der gerade mal 14jährige, der nix peilt wird da keineswegs genauso wie der 17jährige Überflieger behandelt, selbst wenn die Tat ansonsten praktisch gleich verlaufen sein sollte.
    Aber das steht - zugegebenermaßen nicht in § 182 StGB und das Jugendgerichtsgesetz hat noch mal so 125 Paragräphchen ...


    Ich glaube übrigens nicht, dass es mit mehr oder weniger Gesetzen mehr oder weniger Arbeit gäbe. Und bei den Angelsachsen scheint es ja auch Anwälte zu geben, obwohl die so wenig Gesetze haben.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Was sind 100 Anwälte auf dem Meeresgrund?

    Hallo,


    PotM ist Petting on the Moon, die neue Band ...,
    nun gut Post of the Month, eine Auszeichnung für verdiente Schreiberlinge für besonders wertvolle Beiträge.


    Was es kann? Es kann Lorbeeren verteilen, so wie "Prädikat besonders wertvoll", "Arbeiter des Monats", "Oscar", "Bambi", "Goldene Stimmgabel", ...


    Was da für Dich nützlich wäre? - Du wärest angespornt, Deine Beiträge zu verbessern, um die Trophäe möglichst oft und viele virtuelle Schulterklopfe ("Geil, Du bis ja der Poster of the Month") zu erhalten.


    Zum Thema mehr Mod: solange der Laden läuft, sehe ich keinen Änderungsbedarf, zumal Quantität auch ganz schnell auf Qualität gehen kann und wenn erst einmal die Moderatoren sich kloppen, dann wird es schräg. Weniger Leute können sich besser untereinander abstimmen.
    Dass in Internetforen keine echte Moderation stattfindet, ist ein systemimmanentes Problem.


    Ich finde die Ferienposter kein wirkliches Problem. Die kommen und gehen auch wieder. Und wenn sie bleiben, werden auch sie älter.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Es geht hier gar nicht um Vergewaltiger oder Prostitution


    Das Gesetz hast Du aber schon gelesen?


    Ich stimme Dir zu, dass es bei vielen Gesetzen in der letzten Zeit durchaus gegen die Freiheit ging, allerdings freut das die Anwälte gar nicht. Und der Aufschrei gegen wirklich zweifelhafte Gesetze mit noch zweifelhafterer Umsetzung, die auch noch viele Menschen betreffen, hält sich ja doch sehr im Rahmen. Ausgerechnet die geplante Änderung von § 182 StGB halte ich da aber für ein denkbar schlechtes Beispiel.


    Warum hätte Dich Deine erste Freundin für Petting anzeigen sollen? Hast Du sie dafür bezahlt?


    Nochmal: das Gesetz hast Du gelesen?
    Und verstanden?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    was ich nicht verstehe: warum soll sich in einem Unterforum für einen kleineren Kreis von Personen etwas bewegen? Warum kann das nicht im großen Kreis besprochen werden?


    Die konkrete Ausgangsfrage konnte ja im großen Kreis sehr schnell geklärt werden, im kleinen Kreis dagegen nicht. Warum also nicht einfach den großen Kreis bemühen?


    Ich weiß den Zugangscode zu dem Unterforum übrigens nicht. Folglich lese ich dort auch nicht.
    Ein Eliteforum finde ich auch problematisch, da dann einige, die nicht in die Auswahl kommen, bitterlich meckern würden. Geschlossene Gesellschaften haben so ein gewisses Geschmäckle.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    das Gesetz steht im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.
    Es handelt sich um das relativ bekannte Strafgesetzbuch, unter Eingeweihten gerne auch StGB genannt.
    Den Gesetzentwurf findet man recht schnell über Guggel, wenn man weiß, wonach man suchen mus.


    Es ist mal wieder ein Beispiel dafür, was Politiker und deren Rezensenten ohne Kenntnis der Materie nutzen, um sich zu streiten.


    Fummeln verboten ist derzeit nicht und wird auch künftig nicht sein. So einfach ist das.
    Liebkosungen und wahre Liebe sind nicht Gegenstand des strafrechtlichen Tatbestandes (weder jetzt noch in Zukunft). Es geht ausschließlich um die Verhinderung von Kindes(Jugendlichen-)Missbrauchs.


    Es muss also immer das Tatbestandsmerkmal des Missbrauchs vorliegen, was bisher etwas einfacher war und künftig mehr bewertet werden muss. Dann muss dieser Missbrauch durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt erfolgen. Mit dem Entgelt will der Gesetzgeber die Kinder(Jugendlichen-)Prostitution für den Freier bestrafen. Im Übrigen geht es dann auch noch um sexuelle Handlungen.
    Das Knutschen im Kino ist da schon ein Grenzfall, der je nachdem als sexuelle Handlung angesehen werden kann oder auch nicht. Das müsste man im Einzelfall ermitteln. Und ein Kinobesuch als Verschaffung einer Gelegenheit ist ja kein Entgelt, zumal das vermeintliche Opfer ja von dem Entgelt gar nichts hat, wenn es den Film gar nicht mitbekommt, da es ja so sehr mit Knutschen beschäftigt ist. Und dass ein 17jähriger durch eine 15jährige in eine Zwangslage (Kino?) verbracht werden kann, ist eher unwahrscheinlich.


    Warum rege ich mich auf?
    Weil es nicht um "Küssen verboten" geht, sondern um Kinderprostitution und Kindesmissbrauch. Das Thema ist ernst und durch dieses alberne Beispiel wird es ins Lächerliche gezogen.
    Beispiel: ein 16- und ein 17jähriger überreden mit Hilfe der Gabe von 20 Euro eine 14jährige, sich mit ihnen in der Gartenhütte zu treffen. Dort kommt es zu Geschlechtsverkehr und die 14jährige wird schwanger und ist anschließend HIV positiv. Die Syphillis vernachlässigen wir mal. Es kann nicht aufgeklärt werden, ob die Krankheiten vorher schon bestanden oder durch den Vorfall hervorgerufen wurden.
    Bislang war das - jedenfalls nach § 182 StGB - nicht strafbar für die Jungs. Wollen wir die schützen? Ich nicht.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    - zweilagig erscheint wärmer (ist aber schlechter zu spielen und könnte dumpf erscheinen)
    - mit Dämpfungsring macht die Obertöne weg (with ring no ring)
    - Luftlöcher machen den Klang härter und kürzer
    - Runder Aufkleber (dot) macht den Klang etwas härter und komprimierter, oben kann er bei der Besenarbeit stören


    Ich würde einfach mal aus einem alten Fell so einen Ring ausschneiden und auflegen, da hört man den Unterschied (ungefähr), ohne viel Geld auszugeben und das Ding ist notfalls mit einem Handgriff wieder unten.


    Wenn es unbedingt Evans sein soll, würde ich ein einlagiges beschichtetes nehmen und dazu einen selbstgebastelten Ring (zur Not ein gekaufter, sieht schicker aus). Damit ist man relativ flexibel.
    Doppellagige Felle klingen eher speziell und sind nicht für jede Musik geeignet. Von Luftlöchern im Fell halte ich nichts, das Luftloch in der Trommel sollte ausreichen. Den Aufkleber finde ich für die Erhöhung der Haltbarkeit gut, das lohnt aber nur, wenn man auch ordentlich drauf haut (Rock und lauter) und es auf sensible Ansprache nicht ganz so ankommt.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    nicht harmlos finde ich die Falschbehauptungen auf Stammtisch-Niveau.


    Es geht um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, nicht um sexuelle Handlungen per se.
    Man kann über das Täteralter diskutieren, aber warum soll ein 17jähriger Täter straffrei sein?
    Das Beispiel mit dem Kino ist bullshit und reine Politikerpolemik. Natürlich wird eine 15jährige, die einen 17jährigen ins Kino einlädt, um ausgiebig zu knutschen, nicht bestraft werden. Das Tatbestandsmerkmal "missbraucht" wird mit der neuen Regelung eine stärkere Bedeutung erhalten.


    Die Intention des Gesetzes ist nicht das Unterbinden von Beziehungen, sondern von Kinderprostitution. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung geschützt werden.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    hab' ich auch, nur bei mir ist noch eine Trommel dazwischen. :D


    Aber geile Idee, irgendwie wesentlich preiswerter.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Scheiß Bücher auf dem Schreibtisch, das erinnert einem so an Arbeit - bäh.

    Hallo,


    worum geht es überhaupt?
    Weiß das jemand oder wird hier über etwas diskutiert, was gar keiner kennt?


    "§ 182 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1 werden die Wörter „Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person
    unter sechzehn Jahren“ durch die Wörter „Wer eine Person unter achtzehn
    Jahren“ ersetzt."


    Ist es das?


    Und wo steht nun genau, "dass sämtliche Liebkosungen Minderjähriger in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet sind"?


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: StGB alt: "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen


    (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


    (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."


    Edith fällt es extrem schwer, das irgendwie mit dem Begriff "Liebkosungen" in Verbindung zu bringen.

    Hallo,


    Zitat

    Original von RedrumVerursacht nach einer Minute nur leider ein unangenehmes Zwirbeln in den Fingern.


    Sport ist Mord.
    Und nicht jeder Ratschlag ist (für jeden Ungeübten) praktikabel.


    Mentales Üben soll auch helfen: einfach denken, was man spielen will. Klingt etwas schizophren, hilft aber auch.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    AAXplosion:
    zugegeben, konsumiere ich relativ wenig dieses Stoffes, aber gelegentlich gut verdünnt kommt es schon vor und es sieht nicht wesentlich anders als bei anderen Menschen aus.


    Warum willst Du dabei zusehen?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    also Selbstbefriedigung verhilft schon bei der Musikalität und das übrigens geschlechtsneutral oder besser gesagt: bisexuell. So gesehen, gibt es da keinen Vorteil. Allerdings ist die Variante mit Beteiligung von zwei Personen (für besonders Mutige auch weiteren) eine hervorragende Übung für das Zusammenspiel.


    Der Konsum von Ethanol dagegen kann lediglich in der Alpha-Phase gewisse Stimmungen positiv beieinflussen, was zu einem leichteren Zueinanderfinden führen kann. In weiteren Phasen folgen dann allerdings erhebliche Nebenwirkungen (z. B. zu viele Muskeln am Hebearm), die dann schließlich zur völligen geistigen Verarmung gefolgt von der pekuniären Verarmung und schließlich dem finalen Löschen des Lichts (nicht nur für fünf Minuten) führen.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Scheiß Erkältung!