Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    ich bin ein technisch veralteter alter Sack, der es jetzt immerhin geschafft hat, Dateien im Format "wav" herzustellen und diese auf dem Rechner abzuspeichern und hörbar zu machen. Ich weiß, dass das heute jedes Kind kann.


    Um nun diese Dateien auch der Welt hörbar machen zu können, habe ich zwei Probleme:


    1. Wie bekomme ich eine Datei mit mehr als 80 MB auf eine Homepage, auf der nur Dateien mit max. 50 MB drauf passen? Komprimieren, aber mit was?


    2. Gäbe es danach noch eine sinnvolle werbefreie urheberrechtswahrende Variante, das Ganze hier hörbar zu machen? Wahrscheinlich nicht. Würde eine Verknüpfung zur Homepage diese dann schnell, mittelfristig oder eher nicht zum Absturz/Erzeugen höherer Kosten oder sonstiger Unannehmlichkeiten führen?
    Oder klarer: wieviel Datentransfervolumen sollte die Homepage vertragen?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    das Beispiel hier als Anlass zu nehmen, grundsätzlich über Sinn von Strafrecht und Recht an sich in Theorie und Praxis halte ich nach wie vor für ungeeignet.


    Wenn man davon ausgeht, dass Strafrecht keinen Schutz bietet, kann man durchaus die Meinung vertreten, dass es abgeschafft werden sollte.
    Wenn man aber das Strafrecht bestehen lässt, warum sollte dann ausgerechnet die hier beschriebene Gesetzesänderung so schlimm sein?


    Hinsichtlich Empirie könnte man im Prinzip auch den sogenannten Mord als qualifiziertes Tötungsdelikt abschaffen. So oft kommen Morde nämlich nicht vor. Dagegen müsste Beleidigung als Straftatbestand geradezu verschärft werden. Empirie als Argument für oder gegen die Schaffung eines Straftatbestandes halte ich für fragwürdig und regelmäßig wenig brauchbar.


    @Psycho: noch immer habe ich keine Fundstelle für willkürlich unschuldig Verurteilte in unserem Lande erhalten.
    Das hat meiner Meinung nach einen ganz klaren Grund. So viele davon gibt es nämlich nicht.


    Und selbstverständlich ist der Schutzzweck oder das Schutzgut des Strafrechts praktisch niemals der Schutz vor sich selbst, sondern immer vor einem anderen. Das gilt grundsätzlich für alle Menschen unabhängig vom Alter. Jegliche Taten gegen sich selbst sind in unserem Rechtssystem straffrei. Die Kinder und die Jugend soll vor sexueller Ausbeutung geschützt werden. Ob das gelingt, ist ein anderes Thema. Aber der Schutzzweck ist meiner Meinung nach weder verwerflich noch missverständlich. Ich verstehe es nach wie vor nicht, wie man einen deutschen Satz nicht verstehen kann, wenn dort doch die Tatbestandsmerkmale einem deutlich entgegenleuchten: "Missbrauch": wie kann man das fehlinterpretieren?
    "Ausnutzung einer Zwangslage": Hallo?
    "gegen Entgelt": sex for cash. Ältestes Gewerbe der Welt. Warum da Kinder und Jugendliche als Anbieter nicht schützenswert sein sollen, kann ich nicht begreifen.


    Und wenn das Argument mit der falschen Beschuldigung schon wieder kommt: mit diesem Totschlag-Argument kann man das ganze Strafrecht abschaffen. Man kann wegen allem falsch beschuldigt werden: vom Falschparken über Steuerhinterziehung bis zum Mord. Warum soll ausgerechnet ein doch eher mit weniger Lebenserfahrung ausgestatteter Teenager in der Lage sein, einem unbescholtenen minderjährigen Bürger per Racheakt etwas ernsthaft anhängen zu können? Ich halte das für unwahrscheinlich. Und Anwälte sind Parteivertreter. Selbst wenn der Teenager sich da den skrupellosen Anwalt leisten kann, der kräftig auf den Putz haut (was auch nicht gerade sehr wahrscheinlich ist), dann gibt es ja auch noch den Verteidiger.
    Ganz nebenbei wäre ja da noch die Staatsanwaltschaft und später das Gericht im Rennen. Dass die alle nur in eine Richtung denken (Teenager haben immer Recht und wir glauben jeden Scheiß), halte ich für ein Gerücht, was sogar widerlegbar sein dürfte.
    Ich halte dieses Beispiel nach wie vor für paranoid. Eher fällt einem ein Dachziegel auf den Kopf oder man bricht sich den mittleren Fußzeh beim Aufstehen.


    Man kann über Straftheorien (Sinn des Strafrechts an sich) diskutieren.
    Hier (zu diesem Fall) halte ich das für verfehlt.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Fachidiotie ist zweifelsohne ein Problem. Allerdings sind mir im Zweifel Buchenkenner noch lieber als diejenigen, die meinen, Buchen gefunden zu haben, jedoch tatsächlich vor Birken und Ahorn stehen. Ganz schlimm wird es, wenn die sich dann auch noch dank Erkennen des Unterschieds zwischen Baum und Gras für ausgemachte Waldkenner halten.

    Hallo,


    entscheidend für die Geschwindigkeit ist nicht das Pedal, sondern der Fuß.
    Auch ohne Federn kann man - Übung vorausgesetzt - ein Pedal mit einer Bass Drum spielen. Man kann sogar ganz ohne Instrument einfach auf dem Fußboden spielen. Wer das kann, ist gut, wer es nicht kann, muss eben üben.


    Ich würde in neue Füße investieren.


    Und zum Trost: ich bin auch nicht schnell, obwohl ich mir schon vor mehr als 15 Jahren ein Doppelpedal gekauft hatte, und das war sogar von Pörl.
    Genau genommen ist mein Doppelgeballer sogar abgrundtief im Vergleich zu dem, was hier so andere eben mal dahin treten.


    Aber vielleicht haben die einfach heimlich geübt (und das über Jahre und Jahrzehnte - Thomas L. spielt schon über 30 Jahren, der ist inzwischen schnell).


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Variante a)


    Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Variante b)


    Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Welche dieser Varianten ist denn unverständlich?
    Und wie könnte man diese so verständlich gestalten, dass es eben nicht zu Missverständnissen kommen kann?


    Studierte Rechtler scheinen es seit Generationen nicht geschafft zu haben, klarere Vorschriften zu verfassen. Vielleicht sollten da die Kritiker mal behilflich sein. Mir mangelt es da nämlich an Kompetenz. Die Bevölkerung ist aufgerufen. Macht Eure Gesetze selbst, dann versteht Ihr sie vielleicht besser?


    Die Problematik falscher Beschuldigungen ist meiner Meinung nach insgesamt auf einem Niveau, dass unsere Gesellschaft gut ertragen kann. Mit dem Argument, falsche Beschuldigungen vermeiden zu wollen, Straftatbestände abzuschaffen oder notwendige Straftatbestände nicht zu schaffen, halte ich nach wie vor für schlecht.
    Auch wenn manch ehemaliger Richter meint, dass Prozesse Glückssache sind (Vor Gericht und auf hoher See ist man nur in Gottes Hand), sehe ich das nicht so. Gerade im Bereich des Strafrechts ist für eine Verurteilung eines Unschuldigen eine lange Kette unglücklicher Umstände notwendig, die dank unserem System eher unwahrscheinlich ist. Das fängt schon mit der Anzeigeerstattung an, wo die meisten Fehler begangen werden, weshalb im Übrigen - das meine ich nach wie vor - viele Schuldige erst gar nicht von der versuchten Anzeigeerstattung erfahren, andere nach einer kurzen Nachfrage nie wieder etwas von der Sache hören, wieder andere nach dem Schweigen auf die Vorladung den lapidaren Einstellungsbescheid erhalten.


    Es gibt falsche Beschuldigungen (in allen Bereichen), es sind jedoch im Verhältnis sehr wenige. Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen falsche Beschuldigungen tendenziell schnell auf. Es gibt wesentlich weniger gute Schauspieler mit bösen Absichten als man gemeinhin denkt.
    Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es leider gängige Strategie der laienhaften wie professionellen Verteidigung, das Opfer als unglaubwürdig dastehen lassen zu wollen, was natürlich die Schutzbehauptung der angeblich falschen Beschuldigung zum Standard werden lässt. Das ist einfach so.


    Und deshalb ärgert mich diese Diskussion hier.
    Es wird ein verhältnismäßig unbedeutende Vorschrift hergenommen, um gegen alles Mögliche zu wettern und dabei den Standard-Ausreden von wahren Verbrechern auch noch unbewusst und als Nebenwirkung den Weg zu ebnen. Das kotzt mich einfach an.


    Und mit der geplanten Gesetzesänderung wird meiner bescheidenen Meinung nach niemand kriminalisiert, der nicht kriminell ist. Wer als 17jähriger eine Flasche Alkopop klaut, wird auch bestraft. Warum soll er für die sexuelle Ausbeutung in den Alternativen Ausnutzung einer Zwangslage oder Bezahlung einer Minderjährigen straffrei bleiben? Das verstehe ich nicht und das konnte mir bislang weder Psycho noch rubberbeat noch sonst wer erklären. Darum geht es hier aber.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: @Psycho: so sehr Deine neuerliche Kritik diskussionswürdig ist, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht haben mit Strafrecht nicht so ganz viel gemein. Anzeige erstatten kann jeder. Klagen tut im Strafrecht der Staat.
    Rechtsdurchsetzung ist ein Problem. Die Aufgabe der Anwaltschaft ist es auch, die Risiken mit der Mandantschaft zu besprechen.
    Warum Gesetzesverstöße dennoch zu Gericht kommen können, liegt an unserem dreigeteilten Staatssystem, was meiner Meinung nach sinnvoll ist. Das ist aber alles ein weites Feld und völlig anderes Thema.

    Hallo,


    nebulös herum meckern ist leicht.


    Wie soll denn eine klare Rechtsgrundlage, die auch noch jeder verstehen soll (!?), aussehen? Konkret bitte!


    "Roben wehen im Zeitgeist" fasse ich mal als Kollektivinsultation auf, die in etwa das Niveau von "Die Jugend ist schlecht", "Die Alten sind aktiv", "Die Trommler sind keine Musiker" hat.


    Der Kinderschänder wurde auch einmal geboren, war auch mal Kind und dass er just mit dem Eintritt der Volljährigkeit sein schändliches Tun beginnt, ist eher unwahrscheinlich. Selbstverständlich gibt es jugendliche Straftäter - auch im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.


    Von den Beispielen der falschen Beschuldigung habe ich immer noch keines konkretisiert aufgetischt bekommen. Vielleicht liegt es daran, dass Quelle Stammtisch oder Bild-Zeitung waren.
    Wenn junge Leute sich von desinformierten auf Quote geilen Journalisten machen irritieren lassen, so geht es ihnen nicht anders, als der Mehrheit der Bevölkerung, die ihre Bildung aus der Bild bezieht. Auf diesem Niveau braucht man allerdings nicht zu diskutieren.


    Im Übrigen haben die Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft eine Ausbildung genossen. Was das für eine sein könnte, stelle ich mal zum Nachdenken anheim.
    Nebenbei sind wir alle überall auf die Kompetenz von Sachbearbeitern angewiesen - wie sollte es auch anders sein?


    Grüße,
    Jürgen,
    der es ziemlich interessant findet, dass gerade von denen, denen offensichtlich jegliche Kompetenz fehlt, die Kompetenz von denen, die sich mal mit der Materie befasst haben, in Frage gestellt wird.


    P. S.: Gott sei Dank gibt es auch noch Menschen, die lesen, denken und verstehen können und zwar mehr als das, was in einfachen bebilderten Sätzen in der Bild oder neuerdings irgendwo im Internet steht.
    Danke dafür.

    Hallo,


    @Psycho: so langsam glaube ich, dass Du da eine Para entwickelst.


    Theoretisch wird jede Anzeige verfolgt. Wie das unter Umständen praktisch aussieht, mag ich nicht sagen, weil ich das nicht darf. Es gibt aber durchaus von den Anzeigeaufnehmern angewandte Methoden, um den gröbsten Unfug schon mal vorab zu verhindern.
    Nächste Stufe ist dann der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft. So ein Ermittlungsverfahren kann schneller eingestellt sein als so mancher denken mag.


    Und es ist in diesem Lande so, dass weniger Unschuldige im Knast sitzen als Schuldige draußen rum laufen - und das ist für einen freiheitlichen Staat auch richtig so. Dass die Insassen der Vollzugsanstalten sich eher für unschuldig halten als diejenigen, die sie dahin gebracht haben, ist nicht so ganz fern liegend. Ich fühle mich auch immer ganz unschuldig, wenn ich bei Rot über die Straße gehe. Andere begehen eben andere Delikte.


    Neben Staatsanwälten und Richtern tragen übrigens auch Verteidiger Roben. Und die muss man als Mandant in der Regel nicht von der Unschuld überzeugen. Viele Verfahren, die zu einem Gerichtstermin führen, werden im Übrigen direkt im Termin eingestellt. Sogar Freisprüche gibt es und davon sogar solche, wo der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.


    Dass es eine signifikante Anzahl von "durchgeknallten Teenieboppern" geben soll, ist mir neu. Ich kenne dazu keinen einzigen Fall. Vielleicht kann mir da mal jemand Nachhilfe geben (Fundstelle gerne in der einschlägigen Literatur angenehm).


    Die Dumpflocken im Straßenverkehr schimpfen auch gerne über die Justiz. Die werden nämlich immer unschuldig verurteilt, während die kriminellen Verkehrshindernisse leer ausgehen. Und schuld ist dann im Zweifel noch der Anwalt, der zehnmal gesagt hat, dass es nichts bringen wird, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.


    Ob der Marco W. die vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht, wird sich zeigen oder nicht. Aber ohne Kenntnis der Akten das eine oder andere zu behaupten, ist reine Spekulation. Dass die Türkei kein Rechtsstaat im europäischen Sinne ist, macht die dortigen Tatverdächtigen nicht automatisch zu Unschuldigen.


    @Psycho: Deine Argumentation wirft ein merkwürdiges Licht.
    Diese Schiene mit dem angeblichen Opfer, das aus reiner Rache, einen Unschuldigen anschwärzt, ist eine gängige Schutzbehauptung im Bereich übelster Schänder. Denk' bitte mal darüber nach.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Original von cd_cd
    Bezüglich Copyright: Es ist ein Urteil ergangen, welches mittlerweile besagt, dass nur Copyrightgeschützt ist, was auch so deklariert ist. Das kann natürlich an einer zentralen Stelle, z.B. Impressum einer Website, sein, muss also nicht an jedem Bild einzeln stehen. Von daher ist an Bilddaten im Web viel weniger geschützt als man glaubt.


    Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht. Abgesehen davon, dass der Bezug auf "ein Urteil" mehr als vage ist, gilt hierzulande ein Urheberrecht, das mit etwa dem amerikanischen copyright in wesentlichen Belangen herzlich wenig zu tun hat.
    Die Lage hierzulande ist quasi umgekehrt: es ist mehr geschützt als Viele glauben.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    ich erinnere mich noch dunkel an das Ende der 80er Jahre.
    Damals gab es für Anfänger entweder Schrott, das Pearl Export (damals ein guter Standard für den Beginn) und dann für den gehobenen Einsteiger mit ein paar Flocken mehr das Sonor Performer. Als unsere Schule soweit war, ein Set zu kaufen, entschieden wir uns für Letzteres und wir waren sehr stolz, eine anständige Kiste zu haben. Es war mal wieder eine Spezialausführung (weißer Glitzerlack), die Hardware war schwer und die Bass Drum sicher nicht das, was man heute bekommt, aber das Ding war erstklassig verarbeitet, was man damals und heute nicht überall hat und schon gar nicht in den unteren Bereichen. Ich meine wir hatten damals ein Budget von 2.000 DM (oder waren es doch 2.500?) und haben noch Hi-Hat- und ein Ride-Becken bekommen. Das Performer war damals allerdings schon nicht mehr der neueste Schrei und den Glitzerlack wollte wohl sonst keiner.


    Zur Preissteigerung: es war damals noch so, dass man gebrauchte Sachen wirklich zum halben Neupreis bekam.
    Seit es die Elektrobucht gibt und die Retro-Welle im Schlagzeug-Bereich eingezogen ist, muss man für die guten Sachen wieder richtig gut Geld bezahlen, die Signature-Snare in Metall hat damals umgerechnet UVP 524 Euro gekostet, beim Gebrauchthändler wird sie für 550 Euro angeboten.
    Allerdings wäre ein Gerät in vergleichbarer Qualität heute noch viel teurer.


    Ich habe heute eine Basix Custom Bass Drum und ein Pearl Export in weiß mit schwarzen Beschlägen gesehen, sieht auf die Entfernung gut aus, die Verarbeitung aus der Nähe betrachtet, ist dagegen zweifelhaft. Das gab es bei Sonor damals nicht. Heute ist das dank Taiwan/China ein wenig anders.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    wenn ich also morgen der Staatsanwaltschaft erzähle, dass mich ein gewisser "Psycho" sexuell genötigt hätte, dann gibt es zum Schluss eine Verurteilung?
    Nun gut, vielleicht habe ich mehr drauf als eine 14jährige, aber jetzt mal im Ernst: Du glaubst nicht wirklich, dass eine frei erfundene Geschichte da wirklich zu etwas führen würde und: wenn es so wäre, müssten wir dann Mord und Totschlag auch abschaffen? Schließlich könnte morgen jemand behaupten, ich hätte den XY umgenietet - und dann?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    aber wenn sie nicht bezahlt wurde und auch keine Zwangslage ausgenutzt wurde (wovon ich doch mal stark ausgehe), wo soll dann der Tatbestand erfüllt sein.


    Natürlich kann jeder aus Langeweile Strafanzeigen schreiben, was wer anders angeblich alles gemacht haben soll, aber würde so etwas wirklich durchgehen? Staatsanwälte sind ja auch nicht alle ganz blöd und auch bei Richtern soll es welche mit Verstand geben oder gibt man mit dem zweiten Staatsexamen alles im Hirn ab?


    Nochmal im Klartext: Missbrauch alleine reicht nicht.
    Es muss schon noch das Ausnutzen einer Zwangslage oder die Bezahlung dazu kommen. Und dann gäbe es auch noch den Absatz 4 ...


    Meine Meinung ist nach wie vor: wenn man sich das mal ganz genau durchliest und vielleicht auch mal eine Kommentierung dazu, dann müsste einem doch klar werden, dass eben gerade nicht die üblichen Handlungen unter Strafe stehen/gestellt werden sollen, sondern eben die wirklich bösen.


    Die Reife wird im Jugendstrafrecht übrigens sehr wohl berücksichtigt, deshalb gibt es ja das Jugendstrafrecht. Die Tatbestände ergeben sich aus dem "normalen" Strafrecht. Das Verfahren und die Folgen sind allerdings anders geregelt. Und der gerade mal 14jährige, der nix peilt wird da keineswegs genauso wie der 17jährige Überflieger behandelt, selbst wenn die Tat ansonsten praktisch gleich verlaufen sein sollte.
    Aber das steht - zugegebenermaßen nicht in § 182 StGB und das Jugendgerichtsgesetz hat noch mal so 125 Paragräphchen ...


    Ich glaube übrigens nicht, dass es mit mehr oder weniger Gesetzen mehr oder weniger Arbeit gäbe. Und bei den Angelsachsen scheint es ja auch Anwälte zu geben, obwohl die so wenig Gesetze haben.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Was sind 100 Anwälte auf dem Meeresgrund?

    Hallo,


    PotM ist Petting on the Moon, die neue Band ...,
    nun gut Post of the Month, eine Auszeichnung für verdiente Schreiberlinge für besonders wertvolle Beiträge.


    Was es kann? Es kann Lorbeeren verteilen, so wie "Prädikat besonders wertvoll", "Arbeiter des Monats", "Oscar", "Bambi", "Goldene Stimmgabel", ...


    Was da für Dich nützlich wäre? - Du wärest angespornt, Deine Beiträge zu verbessern, um die Trophäe möglichst oft und viele virtuelle Schulterklopfe ("Geil, Du bis ja der Poster of the Month") zu erhalten.


    Zum Thema mehr Mod: solange der Laden läuft, sehe ich keinen Änderungsbedarf, zumal Quantität auch ganz schnell auf Qualität gehen kann und wenn erst einmal die Moderatoren sich kloppen, dann wird es schräg. Weniger Leute können sich besser untereinander abstimmen.
    Dass in Internetforen keine echte Moderation stattfindet, ist ein systemimmanentes Problem.


    Ich finde die Ferienposter kein wirkliches Problem. Die kommen und gehen auch wieder. Und wenn sie bleiben, werden auch sie älter.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Es geht hier gar nicht um Vergewaltiger oder Prostitution


    Das Gesetz hast Du aber schon gelesen?


    Ich stimme Dir zu, dass es bei vielen Gesetzen in der letzten Zeit durchaus gegen die Freiheit ging, allerdings freut das die Anwälte gar nicht. Und der Aufschrei gegen wirklich zweifelhafte Gesetze mit noch zweifelhafterer Umsetzung, die auch noch viele Menschen betreffen, hält sich ja doch sehr im Rahmen. Ausgerechnet die geplante Änderung von § 182 StGB halte ich da aber für ein denkbar schlechtes Beispiel.


    Warum hätte Dich Deine erste Freundin für Petting anzeigen sollen? Hast Du sie dafür bezahlt?


    Nochmal: das Gesetz hast Du gelesen?
    Und verstanden?


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    was ich nicht verstehe: warum soll sich in einem Unterforum für einen kleineren Kreis von Personen etwas bewegen? Warum kann das nicht im großen Kreis besprochen werden?


    Die konkrete Ausgangsfrage konnte ja im großen Kreis sehr schnell geklärt werden, im kleinen Kreis dagegen nicht. Warum also nicht einfach den großen Kreis bemühen?


    Ich weiß den Zugangscode zu dem Unterforum übrigens nicht. Folglich lese ich dort auch nicht.
    Ein Eliteforum finde ich auch problematisch, da dann einige, die nicht in die Auswahl kommen, bitterlich meckern würden. Geschlossene Gesellschaften haben so ein gewisses Geschmäckle.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    das Gesetz steht im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.
    Es handelt sich um das relativ bekannte Strafgesetzbuch, unter Eingeweihten gerne auch StGB genannt.
    Den Gesetzentwurf findet man recht schnell über Guggel, wenn man weiß, wonach man suchen mus.


    Es ist mal wieder ein Beispiel dafür, was Politiker und deren Rezensenten ohne Kenntnis der Materie nutzen, um sich zu streiten.


    Fummeln verboten ist derzeit nicht und wird auch künftig nicht sein. So einfach ist das.
    Liebkosungen und wahre Liebe sind nicht Gegenstand des strafrechtlichen Tatbestandes (weder jetzt noch in Zukunft). Es geht ausschließlich um die Verhinderung von Kindes(Jugendlichen-)Missbrauchs.


    Es muss also immer das Tatbestandsmerkmal des Missbrauchs vorliegen, was bisher etwas einfacher war und künftig mehr bewertet werden muss. Dann muss dieser Missbrauch durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt erfolgen. Mit dem Entgelt will der Gesetzgeber die Kinder(Jugendlichen-)Prostitution für den Freier bestrafen. Im Übrigen geht es dann auch noch um sexuelle Handlungen.
    Das Knutschen im Kino ist da schon ein Grenzfall, der je nachdem als sexuelle Handlung angesehen werden kann oder auch nicht. Das müsste man im Einzelfall ermitteln. Und ein Kinobesuch als Verschaffung einer Gelegenheit ist ja kein Entgelt, zumal das vermeintliche Opfer ja von dem Entgelt gar nichts hat, wenn es den Film gar nicht mitbekommt, da es ja so sehr mit Knutschen beschäftigt ist. Und dass ein 17jähriger durch eine 15jährige in eine Zwangslage (Kino?) verbracht werden kann, ist eher unwahrscheinlich.


    Warum rege ich mich auf?
    Weil es nicht um "Küssen verboten" geht, sondern um Kinderprostitution und Kindesmissbrauch. Das Thema ist ernst und durch dieses alberne Beispiel wird es ins Lächerliche gezogen.
    Beispiel: ein 16- und ein 17jähriger überreden mit Hilfe der Gabe von 20 Euro eine 14jährige, sich mit ihnen in der Gartenhütte zu treffen. Dort kommt es zu Geschlechtsverkehr und die 14jährige wird schwanger und ist anschließend HIV positiv. Die Syphillis vernachlässigen wir mal. Es kann nicht aufgeklärt werden, ob die Krankheiten vorher schon bestanden oder durch den Vorfall hervorgerufen wurden.
    Bislang war das - jedenfalls nach § 182 StGB - nicht strafbar für die Jungs. Wollen wir die schützen? Ich nicht.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    - zweilagig erscheint wärmer (ist aber schlechter zu spielen und könnte dumpf erscheinen)
    - mit Dämpfungsring macht die Obertöne weg (with ring no ring)
    - Luftlöcher machen den Klang härter und kürzer
    - Runder Aufkleber (dot) macht den Klang etwas härter und komprimierter, oben kann er bei der Besenarbeit stören


    Ich würde einfach mal aus einem alten Fell so einen Ring ausschneiden und auflegen, da hört man den Unterschied (ungefähr), ohne viel Geld auszugeben und das Ding ist notfalls mit einem Handgriff wieder unten.


    Wenn es unbedingt Evans sein soll, würde ich ein einlagiges beschichtetes nehmen und dazu einen selbstgebastelten Ring (zur Not ein gekaufter, sieht schicker aus). Damit ist man relativ flexibel.
    Doppellagige Felle klingen eher speziell und sind nicht für jede Musik geeignet. Von Luftlöchern im Fell halte ich nichts, das Luftloch in der Trommel sollte ausreichen. Den Aufkleber finde ich für die Erhöhung der Haltbarkeit gut, das lohnt aber nur, wenn man auch ordentlich drauf haut (Rock und lauter) und es auf sensible Ansprache nicht ganz so ankommt.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    nicht harmlos finde ich die Falschbehauptungen auf Stammtisch-Niveau.


    Es geht um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, nicht um sexuelle Handlungen per se.
    Man kann über das Täteralter diskutieren, aber warum soll ein 17jähriger Täter straffrei sein?
    Das Beispiel mit dem Kino ist bullshit und reine Politikerpolemik. Natürlich wird eine 15jährige, die einen 17jährigen ins Kino einlädt, um ausgiebig zu knutschen, nicht bestraft werden. Das Tatbestandsmerkmal "missbraucht" wird mit der neuen Regelung eine stärkere Bedeutung erhalten.


    Die Intention des Gesetzes ist nicht das Unterbinden von Beziehungen, sondern von Kinderprostitution. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung geschützt werden.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    hab' ich auch, nur bei mir ist noch eine Trommel dazwischen. :D


    Aber geile Idee, irgendwie wesentlich preiswerter.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Scheiß Bücher auf dem Schreibtisch, das erinnert einem so an Arbeit - bäh.

    Hallo,


    worum geht es überhaupt?
    Weiß das jemand oder wird hier über etwas diskutiert, was gar keiner kennt?


    "§ 182 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1 werden die Wörter „Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person
    unter sechzehn Jahren“ durch die Wörter „Wer eine Person unter achtzehn
    Jahren“ ersetzt."


    Ist es das?


    Und wo steht nun genau, "dass sämtliche Liebkosungen Minderjähriger in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet sind"?


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: StGB alt: "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen


    (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


    (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."


    Edith fällt es extrem schwer, das irgendwie mit dem Begriff "Liebkosungen" in Verbindung zu bringen.