Hallo,
mal vom Rauchen abgesehen, ist es ohnehin noch nie so gewesen, dass man in seinen eigenen vier Wänden alles machen darf, was einem so vorschwebt.
Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, im Bett zu rauchen, aber wenn danach die Bude abfackelt, dann wäre ich theoretisch schadensersatzpflichtig.
Praktisch wird das natürlich nicht so richtig durchgesetzt.
Auch ist es grundsätzlich erlaubt, seine eigene Bude einzuräuchern.
Wenn allerdings der Nachbar mit der Räucherei belästigt wird, kann es schon wieder zu Problemen kommen, die unter Umständen letztlich dazu führen, dass ich eben doch nicht nach Belieben meine Bude verräuchern darf und schließlich kann.
Natürlich kann man aus einer Gaststätte einen "Club" machen.
Abgesehen davon, dass diese Kultur hierzulande in der Regel eher wenig Zulauf findet, hat das unter Umständen schon ein paar Auswirkungen, die auch baurechtliche Bedeutung haben kann. Möglicherweise gibt es für die eine oder andere Nutzung unterschiedliche Vorgaben, was ortstypisch sehr unterschiedlich sein kann. Gerade ein "Rauchclub" ist etwas völlig anderes als eine Speisegastronomie. Da würde ich dann schon mal den örtlichen Bebauungsplan und die sonstigen Gegebenheiten studieren, bevor ich eine konkrete Aussage machen würde.
Zum Thema: noilosse derf isch, wen isch will: Nö.
Wenn ich einen Club habe, wo Terroristen einkehren, um ungestört Bombenbaupläne zu gestalten, ist das nicht erlaubt.
Auch ein Heroin-Spritz-Club lässt sich nicht so einfach umsetzen.
Coffee-Shops gibt es auch nur in einem (?) Land auf der Welt (jedenfalls hier nicht).
Selbst für einen Kindergarten brauche ich gewisse behördliche Erlaubnisse.
So einfach ist das alles nicht.
Grüße,
Jürgen