Beiträge von Jürgen K

    Hallo,


    Xian01 und matzdrums haben recht.
    Grundsätzlich ist erst einmal alles verboten.
    Dann gibt es die berühmten Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch, Schulen, Kirchen, Wissenschaft usw.,
    dann kommt die Erlaubnis der Rechteinhaber und diese liegt bei Radioübertragungen, die sich nicht auf einen ganz kurzen Bericht in den Nachrichten beschränken, vor.


    Hammu hat zweifellos keine Ahnung von Recht.
    Hinsichtlich Kopierschutz ist das noch ein bisschen neu für die konservative Justiz. Ein Kopierschutz kann unter Umständen auch gegen die Rechte des Musikkonsumenten verstoßen, so dass ich der Ansicht bin, dass die Entfernung zu erlaubten Zwecken mit erlaubten Mitteln (da wird es wohl schwierig) ebenfalls erlaubt ist und ein widersprechendes Kleingedrucktes entsprechend zu interpretieren bzw. unwirksam ist.


    Ohne Gewähr bedeutet bei mir, dass ich mich im Zweifel auf § 675 II BGB und die Tatsache berufe, dass kein Beratungsvertrag besteht. Bestünde ein solcher, wären meine Auskünfte mit Gewähr, nämlich der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
    Bei den meisten Ahnungslosen und Ahnenden gilt § 675 II BGB ohnehin im Zweifel.


    Im Übrigen hat sich meiner Meinung nach an den Prinzipien des Urheberrechts auch durch die Einführung neuer Medien nichts geändert. Dass im Internet ein rechtsfreier Raum wäre oder hier mehr erlaubt wäre als woanders, ist grundsätzlich ein Gerücht. Tatsache ist lediglich, dass durch massenhaften Datenverkehr eben auch massenhafte Rechtsverstöße entstehen. Das ist aber überall so. Wer am Straßenverkehr teilnimmt und einmal kritisch seine Verstöße notiert, wird danach leichenblass werden. Oder glaubt jemand, dass er als Autofahrer, so wie er heute fährt, in der Fahrprüfung durchgekommen wäre?


    Nochmal ganz grundsätzlich: wenn ich ein fremdes geistiges Werk (sone Mucke halt) verwenden will, dann muss mir der "Eigentümer" des geistigen Werkes dies erlauben. Die meisten tun das (ohne dass wir es merken) und verlangen dafür Geld (das merkt dann jeder). So einfach ist das. Wie beim Bäcker. Der verschenkt seine Brötchen ja auch nur selten, selbst wenn sie mancher gerne als Werbemittel ansehen würde.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    der Sinn liegt darin, dass das eine eine legal erworbene Scheibe und das andere eine illegal erworbene ist.


    Die Platte zuhause gehört Dir, das Digitaldingens in der weiten virtuellen Welt gehört dem Berechtigten und wurde diesem geklaut.
    Ich verstehe auch das Problem nicht. Oder ist der Plattenspieler kaputt?


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Nachsaugen ist wie die LP nun auch auf CD zu kaufen. Das kann man für Geld machen oder eben ohne Geld klauen. Letzteres führt zwar auch nur dazu, dass Du zuhause LP und CD hast, ist aber trotzdem illegal.
    Wenn ich beim Händler die gleiche Trommel, die ich zuhause habe, mitnehme, muss ich ja auch dafür bezahlen.

    Hallo,


    das Argument, dass man das Werk in anderer Form zuhause hat, greift jedenfalls nicht.


    Ich meine, dass auch das Saugen nicht sauber ist, §§ 106 I, 53 I 1 UrhG, Vervielfältigen eines Werkes ohne Einwilligung des Berechtigten und ohne Bestehens eines gesetzlich zugelassenen Falles.


    Grüße,
    Jürgen


    Edith merkt an, dass diese Auskunft ohne Gewähr erteilt wird.

    Hallo,


    Zitat

    Original von seppel
    ...
    bin ich 2019 wieder frei?


    Heul doch!


    Ich gehe jeden Tag mindestens einmal bei "Rot" über die Ampel. Alles andere erzähle ich nur meinem Beichtvater.


    Die Jugendsünden sind doch eh schon verjährt. Immer diese Angsthasen.


    Wenn Du es legal haben willst, dann kopier Dein Kram zuhause von Plattenspieler zu was-weiß-ich-was und lass den Rechner aus - fertig.
    Hat man doch früher auch so gemacht: Platte - Plattenspieler - Kabel - Kassettenrekorder - Kassette.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Original von seppel
    ich will nicht verbreiten. ich verbreite auch nicht.
    ich will nur wissen ob es ein gerichtsurteil gibt, das sich auf das saugen bereits erworbener musik bezieht.


    Wenn sich niemand erwischen lässt, gibt es auch kein Urteil.
    Wenn ich eine Snare Drum besitze, darf ich mir dann das gleiche Modell aus dem Trommelladen mitnehmen? Bei meiner zuhause ist das Fell kaputt, die kann ich nicht mehr spielen.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Gerichtsurteile sind Entscheidungen im Einzelfall. Generelle Fälle regeln die Gesetze.

    Hallo,


    was da über dem Teich passiert, hat hier eigentlich keine Auswirkung, außer dass man dank umfangreicher Berichterstattung über alles von drüben hier dann den Leuten erklären muss, dass hier alles anders ist. Na ja, was soll's.


    seppel: die korrekte Antwort lautet: es kommt darauf an.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Original von drummertarzan
    Sollte man zur Snareauswahl nicht erstmal wissen, was fuern Set der Themenstarter spielt, der nicht genau weiss, ob er nun 15 oder 23 ist und gerade gestern noch auf Tomsuche war und vorher Grosshandelsmaessig Becken kaufen wollte?


    Sei doch nicht so negativ.
    Ich wüsste in ein paar Stunden geweckt, auch nicht so ganz genau mein Alter, schließlich ist man ja auch so alt wie man sich fühlt.
    Und was er für ein Set spielt, ist doch klar: Jeder echte Körl spielt Pörl.
    Im Spaß: einen Stahleimer sollte man doch an jedes Set stellen können. Man kann sowas meiner Meinung nach sogar alleine spielen.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    Zitat

    Original von geckoapfel
    31


    Das ist ein kuhler Name.
    42 gab es ja schon, jetzt 31. Sördie-Wann natürlich, soll ja Eng-Lisch sein.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: "Ab in die Tonne" wurde schon in English ("Trash") vorgeschlagen Edith merkt an, dass das auch schon jemandem aufgefallen ist, war ich wieder eine Minute zu laangsahm.


    P. P. S.: ist der Themenstarter flüchtig?

    Hallo,


    im Prinzip kommen da ansonsten noch die anderen Messingtöpfe der üblichen Verdächtigen in Betracht. Ich würde sie mir vor Ort (in einem Laden) einfach mal angucken (und vielleicht auch -hören). Viel falsch machen in dieser Preisklasse kann man kaum.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    soweit ich vermute, arbeitet Herr Terrana professionell, was meiner bescheidenen Erinnerung nach so in etwa bedeutet, dass er von dem was er macht, seine Brötchen kaufen muss, was wiederum heißen soll (hat man mir gesagt), dass man da manchmal auch Dinge zu tun hat, die man für das Geld macht.


    Ob das hier der Fall ist oder ob er das ausnahmsweise ehrenamtlich macht, kann ich natürlich nicht beurteilen.


    Wenn Frau Turunen mich anrufen würde (und ich etwas mehr geübt hätte ...), dann würde ich für Geld auch gerne bei ihr mitspielen. Ich bin nämlich auch käuflich (nur leider bei weitem nicht so geübt wie der Herr Terrana).


    Grüße,
    Jürgen


    Edith meint auch, dass die "Heulboje" besser singen kann.

    Hallo,


    ich glaube, dass ich mindestens jeweils eines dieses Lieder mit mindestens jeweils einer meiner Trommel gespielt habe und wahrscheinlich mit jedem Trömmelchen spielen könnte.


    Auf Deutsch: Scheißegal.


    Etwas konkreter:
    wenn es Pörl sein soll, ist eine Sensitone (die gibt es auch in anderen Metallarten) sicherlich nicht verkehrt; von den von Dir genannten würde ich ganz klar die vom Ian Paice nehmen, die ist relativ vielseitig einsetzbar und für Rock definitiv.
    Die vom Chad Smith wäre mir zu flach (5") und zu billig und die vom JJ sieht nur gut aus, 13" für klassischen Rock finde ich erbärmlich.


    Wenn ich aus allem wählen könnte, was es gibt, würde ich das immer wieder erwähnte Ludwig-Ding nehmen, das passt (fast) immer und ist bei dem alten Gelump ziemlich authentisch.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    wieder einer von Tausendundeinem Grund, warum ich nix von der Bucht halte - jedenfalls aus Käufersicht.


    Weiterhin halte ich auch nichts von Käufen über Grenzen hinweg.


    Zum Fall: sieht nicht gut aus.
    Den Verkäufer haftbar zu machen, ist eine schöne Sache, aber das muss man professionell angehen (von Anfang an) und dann auch noch alle Kosten vorlegen. Wenn man Pech hat, ist der Vertragspartner insolvent und dann war es außer Spesen nichts gewesen.


    Von Reparaturversuchen (z. B. durch Herumbiegen) rate ich dringen ab, denn damit beschädigt man nicht nur die Sache noch mehr, sondern auch einen eventuellen Schadensersatzanspruch.


    Grüße,
    Jürgen


    Edith eliminiert überholte Dinge und wünscht viel Glück!

    Hallo,


    die Grundbedingungen für ein Magazin sind:


    1. ein Verlag der mitmacht
    2. anständige Verkaufszahlen, die zu
    3. noch anständigeren (viel zahlenden) Anzeigenkunden führen.


    Dass Qualität zu hohen Verkaufszahlen führt, ist in der Praxis mehrfach widerlegt.
    Lite-MB hat ein Beispiel aus dem Jagd-Bereich genannt.
    Wir alle kennen die politische Tagespresse. Warum verkauft sich die große Boulevard-Zeitung so gut? Wegen der Qualität?
    Wieso haben im Fernsehen gewisse Unterhaltungssendungen hohe Einschaltquoten, während Kulturfernsehen kaum gesehen wird?
    Warum gehen die Leute in den Discounter, obwohl es doch im Feinkostladen Besseres gibt?
    Warum verkaufen sich die unteren Preisklassen bei Schlagzeugen besser als die höheren?


    Der Mensch verlangt nach Scheiße.


    Grüße,
    Jürgen

    Hallo,


    fünf.


    "Stonerock" (einfach genial, Markenrecht beanspruche ich hiermit schon mal ...) :)


    "Rockstone" ( (C) by myself 4 whole universe )


    "Themythofrock" (ein Wort!)


    "!!!" (The three exclamation marks = On'eleven)


    Grüße,
    Jürgen