Hallo,
nun ja, um es abzukürzen: für den Fall, dass der Forenbetreiber in Anspruch genommen werden sollte und das nunmehr zuständige Gericht (das wäre wohl nicht das in Hamburg) da tatsächlich etwas zu beanstanden hätte (schon daran kann man zweifeln), dann hätte der Forenbetreiber aber einen schönen Regressanspruch gegen micht bzw. denjenigen, um dessen Behauptung es ginge.
Letztendlich war es aber schon immer (auch vor dem Internet) so, dass man für das haftet, was man verbreitet. Daran hat sich auch mit den neuen Medien nichts geändert.
Und woran sich auch nichts geändert hat, ist die Meinungsfreiheit, die trotz der Angstmache weiterhin gilt, wie übrigens auch gerade das hier angesprochene Urteil sehr eindrücklich zeigt.
Und zu dieser merkwürdigen Äußerung, die den Forenbetreiber letztendlich ein paar Euro kostet, zitiere ich mal das Urteil gemäß der Verknüpfung auf der Verknüpfung: "Dass die Behauptung, sie sei verklagt worden, zuträfe, behauptet der Kläger in diesem Prozess nicht." Aha.
Irgendwie hat man ja den Eindruck, dass es der Forenbetreiber geradezu auf den Konflikt anlegte. Bekanntlich hatte ja die Beklagte gar nicht mehr vor, ihre vermeintlichen Ansprüche zu verfolgen. Vielmehr war es der Kläger und Forenbetreiber, der unbedingt eine gerichtliche Klärung wollte und damit sogar noch mit 5/6 erfolgreich war.
Das klingt nicht wirklich beängstigend für mich und für den Forenbetreiber, der sicherlich gut beraten ist, wohl auch nicht.
Und eine Beschneidung der persönlichen Meinungsfreiheit aus dem Grunde, dass man nicht behaupten darf, dass gegen jemand ein Strafverfahren vorliege bzw. man so etwas irgendwo gelesen habe, heraus zu lesen, halte ich doch für ein bisschen gewagt.
Was würdest Du sagen, wenn einer daher käme und erzählte, er hätte im Internet gelesen, dass gegen Psycho ein Strafverfahren im Gange sei? Deine Begeisterung möchte ich erleben. Ob Du das dann auch als Meinungsfreiheit ansehen würdest?
Ich habe da meine Zweifel.
Gruß,
Jürgen