Zitat
Original von arrowfreak
Schneider:
Wieso schreibt dann jeder so eine Haftungsausschluss-Klausel in seine Artikelbeschreibung? Ist sowas dann komplett sinnlos, oder kann ich grundlos nichts zurückgegeben?
Oder so.
Es ist tatsächlich so, dass ca. 99% dieser Formulierungen gar nichts bringen und nicht rechtskräfitg sind. Es nützt nichts sich auf einen neues EU-Recht zu berufen, das gibt's in dem Sinne nämlich nicht. Die Sachmangelhaftung wurde gemäß einer EU-Richtlinie angepasst. D.h. erstmal es gilt grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung, auch bei Privatleuten und Gebrauchtwaren. Diese Gewährleistung kann ein privater Verkäufer aber ausschließen. Dies gilt aber nicht für das Verschweigen von Mängeln, angeben falscher Eigenschaften, arglistige Täuschung etc. Davon kann man sich nicht ausschließen, egal was man als Verkäufer schreibt. Das wäre §444 BGB, den kann man nicht ausschließen.
Ein sinnvoller und rechtskräftiger Satz ist folgender:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft."
D.h. ich gebe keine Gewährleistung, tritt nach dem Kauf ein Mangel auf den der Käufer nicht zu verantworten hat oder der dem Käufer bekannt war, haftet der Verkäufer nicht.
Der Vollständigkeit halber: Ein Rückgabgerecht gibt es bei Verkauf von privat nicht, das brauche ich auch nicht ausschließen.