Sehr fein, danke an alle Käufer.
Nun sind nur noch Tom Tom Girlies da.
Sehr fein, danke an alle Käufer.
Nun sind nur noch Tom Tom Girlies da.
ZitatOriginal von Burning
2,99 im Supermarkt oder 3,99 im Tabakwarenhandel. Wird auch als Feuerzeugbenzin verkauft. ODer du gehst zur Tanke und füllst dir 2 Liter Mindestverkaufsmenge für 1,19 EUR / Liter ab.
Das sind aber alles andere Benzine. Waschbenzin ist das leichteste und verfliegt am schnellsten. Reinigungsbenzin ist schon etwas schwerer, vergliegt aber auch noch schnell.
Feuerzeugbenzin soll das ja nicht so schnell tun.
ZitatOriginal von KickSomeAZZ
Da kann ich dir sagen dass dem sicherlich nicht so ist, denn dann hätte meine Familie als sie rübergezogen sind ihren ganzen Hausstand verzollen müssen. Oder ist das eine Ausnahmeregelung? Dabei waren übrigens auch Gitarre und Amp meiner Schwester.
Vielleicht gibt es für Privat- und oder eigengebrauch Ausnahmen, außerdem fallen bei der Ausreise keine Zölle an. Aber bei Zollvorschriften steht nirgends nur Neuware dabei, und ich habe in einem anderen Forum von einem Händler gelesen, der mit Gebrauchtwaren auch aus dem EU-Auslang handelt und diese verzollen muss.
Ist in der Tat nicht so gut, da die Gitarre andere Impedanzen hat als ein Mikro.
Aber es gibt da was von Digitech, das ist für Mikro und Gesang gedacht:
ZitatOriginal von slo77y
lustig, war das wirklich in ner simpsons folge?
Kommt irgendwo in der 18. Staffel.
Tennessee: Ja, so lese ich das auch.
ZitatOriginal von KickSomeAZZ
P.S.: Die Definition von den Einfuhrbedingungen ist soweit ich informiert bin dass NEUWARE verzollt werden muss.
Nein. Wenn eine Ware zum ersten Mal eingeführt wird, wird darauf Zoll erhoben, egal ob neu oder gebraucht.
Also ich ich lese auf der Zildjian HP das New Beats ein medium Top und heavy Bottom haben. Sebo hat glaub ich auch ne New Beat bei der das Top fast so schwer ist wie das Bottom.
Für ne Rock HiHat (heavy/extra-heavy) wirklich zu leicht. Ne Rock hat normal eine etwas größere und voluminösere Glocke.
Die Frage ist, welche Serien gab es noch.
Ja, das ist normal.
Das sind keine Festpreise, Herr Stang rechnet da immer etwas drauf, ihr müsst nur etwas handeln.
Ich hab dich schon verstanden.
ZitatOriginal von black-avenger
Jedoch immer noch, für mich als wenig erfahrener mit IEM ist die Reihenfolge der Geräte interessant, die nach dem Kabel mit dem Summensignal vom Hauptmischer kommt
Bei Funk kommt da direkt der Sender, egal ob Aux oder Summe.
ZitatOriginal von black-avenger
Was ist eigt an Wireless System zu empfehlen? Bzw was brauche ich dafür alles.
Den Aufbau hätte ich mir folgendermaßen gedacht:
Schlagzeugmics -> Eigener Submischer -> Summe an Hauptmischpult -> Summe von Hauptmischpult zurück zu mir x
Welchen Sinn macht es, wieder per Funk zurück zu gehen, wenn doch das Mischpult mit deinem Mix eh neben dir steht?
Funk macht nur Sinn, wenn der Monitor-Mix woanders gemacht wird.
Sennheiser IEM-300 ist ein gutes System, Shure taugt natürlich auch.
Das Ufip Tiger China ist glaub ich auch nicht so hart.
ZitatOriginal von drummintom
zur qualität meines beitrages: ich studiere jura im 5. semester.
ZitatOriginal von drummintom
mit seinem ausschluss des rückgaberechts kann er dir die nicht nehmen. damit hat er nur das rückgaberecht ausgeschlossen, das dir bei einem fernabsatzvertrag zustehen würde.
Kommt das dann Fernabsatzrecht dann erst im 6.?
Ja, das ist in der Tat so mit der Rechtsberatung. Deshalb habe ich versucht es Allgemein zu fassen. Allerdings ist das nun kein besonderer Fall, das ist Standard-Wissen zum Kaufvertrag, das jeder Zehntklässler (Gymnasium Bayern, wie es in anderen Schulen aussieht weiß ich nicht) in Wirtschafts- und Rechtslehre beigebracht bekommt.
ZitatOriginal von zorschl
wann und wo eigentlich der Gefahrenübergang stattfindet
Steht alles da:
http://de.wikipedia.org/wiki/G…sonderheiten_im_Kaufrecht
Gefahrenübergang findet in dem Fall mit Übergabe an das Versandunternehmen statt.
ZitatOriginal von arrowfreak
Schneider:
Wieso schreibt dann jeder so eine Haftungsausschluss-Klausel in seine Artikelbeschreibung? Ist sowas dann komplett sinnlos, oder kann ich grundlos nichts zurückgegeben?
Oder so.
Es ist tatsächlich so, dass ca. 99% dieser Formulierungen gar nichts bringen und nicht rechtskräfitg sind. Es nützt nichts sich auf einen neues EU-Recht zu berufen, das gibt's in dem Sinne nämlich nicht. Die Sachmangelhaftung wurde gemäß einer EU-Richtlinie angepasst. D.h. erstmal es gilt grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung, auch bei Privatleuten und Gebrauchtwaren. Diese Gewährleistung kann ein privater Verkäufer aber ausschließen. Dies gilt aber nicht für das Verschweigen von Mängeln, angeben falscher Eigenschaften, arglistige Täuschung etc. Davon kann man sich nicht ausschließen, egal was man als Verkäufer schreibt. Das wäre §444 BGB, den kann man nicht ausschließen.
Ein sinnvoller und rechtskräftiger Satz ist folgender:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft."
D.h. ich gebe keine Gewährleistung, tritt nach dem Kauf ein Mangel auf den der Käufer nicht zu verantworten hat oder der dem Käufer bekannt war, haftet der Verkäufer nicht.
Der Vollständigkeit halber: Ein Rückgabgerecht gibt es bei Verkauf von privat nicht, das brauche ich auch nicht ausschließen.
Da hat scarletti natürlicht recht, am Anfang immer sachlich und höflich fragen. Rechtlich richtige Termina kann man da aber gut unterschieben. Wenn du dich aber mit solchen Formulierungen gar nicht auskennst, lass es und handle nach logischem Menschenverstand.
Wenn eine Sache ist nicht wie beschrieben ist, liegt ein Sachmangel vor. Man hat dann nach §437 BGB verschiedene Rechte, bei gebrauchte Waren geht natürlich die Ersatzlieferung einer einwandfreien Sache schlecht, aber man hat das Recht auf Wandelung (Kaufvertag wird rückgängig gemacht) oder Minderung (geringerer Kaufpreis).
Schreib dem Verkäufer so wie du es siehst, die Ware hat nicht die zugesicherten Eigenschaften und du nimmst von deinem Recht gebrauch und trittst vom Vertrag zurück oder verlangst Minderung des Kaufpreises.
Rechte und Pflichten diesbezüglich stehen im BGB, §§434ff.