ZitatOriginal von McEx
Gemessen wird die Lautstärke am "gestörten Objekt", nicht in der Konzerthalle selber!
Jein. Das gilt für die TA Lärm, da ist der Immissionsstandort maßgebend, also wenn der Nachbar meckert.
Bei der DIN 15905 Teil 5 (Veranstaltungstechnik-Tontechnik-Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik) geht es ums Publikum.