Beiträge von 00Schneider

    Beato gibt's jetzt mindestens bei Drums Only und Drumcenter.


    Normalerweise reicht eine Tasche, ich habe die Rockbag Premium Line, finde ich gut, nur der Innenteiler geht nur für Becken bis 20". Vielleicht haben die den aber inzwischen geändert.


    Die Zildjian-Taschen finde ich zu teuer, da bekommt man woanders mehr fürs Geld.



    Allerdings solltest du auch das Gewicht überprüfen, das wird bei dir nicht wenig. Allzuvoll würde ich eine Tasche und auch ein Case nicht packen.

    Wie? Wo kommt dass denn her? Ich meine ich hab vorhin woanders was anderes gelesen... Kommt davon wenn es zu viele Regelungen gibt... X(


    Ich nehm alles zurück und behaupte gar nichts... ähm...



    Das Problem ist aber immernoch folgender Satz:


    "Diese Vergütung gilt für die Speicherung von Werken (Upload) und deren Übermittlung an den Endnutzer, jedoch nicht den Download auf die Festplatte des Endnutzers (siehe unten Ziffer IV.2)."


    IV.2. bezieht sich aber nur auf Music on Demand, und das gilt nur für vollständige Stücke, nicht für Ausschnitte.

    Genau Sven. Nur das mit pro Minute extra stimmt nicht, es gibt nur den vollen Satz für 5 Minuten. Also für 7 Minuten sind 2x5 zu zahlen...



    Für die eigene Bandhomepage gilt wohl folgendes:


    "5. Websites von GEMA-Mitgliedern zu Promotionszwecken von Eigenrepertoire


    Für Websites von Komponisten und Textdichtern ist eine jährliche Vergütung von € 25,- für 10 Werke oder 20 Werkteile (Dauer bis zu 1.45 Min.) vorgesehen."


    Werk = Stück bis 5 Minuten, Werkteil = bis 1:45 Min.


    Das gilt aber konkret nur für Streaming, für Download gelten andere Sätze. Aber welche? Da finde ich nichts konkretes. Bewegt sich aber hoffentlich in oben genannten Rahmen.

    Zitat

    Original von Jochenist.net
    [...] DEIN EIGENTUM anbietest wodrauf die keinerlei rechte haben...
    EDIT: Außer du nimmst Geld dafür...da würd ich mich nicht erwischen lassen ohne gemaanmeldung
    es sei denn du bietest coverversionen an..da gilt 45 sekunden


    Nein, das ist doch Quatsch. Wenn Stücke nicht bei der GEMA angemeldet sind, haben die damit auch gar nichts zu tun. Das ist keine Urheberrechtszentrale, das ist eine Verwertungsgesellschaft. Wenn du eigenes verkaufst, ist das allein deine Sache. Du könntest da höchstens Probleme mit dem Finanzamt bekommen, aber nicht mit der GEMA.


    Und für Cover-Stücke gibt es keine Freisekunden, siehe Link über mir.

    Zitat

    Original von scarlet_fade
    @00, das mit den 45sec und nur streamen kam mir auch etwas stange vor, ich dachte bis 1min ist es bei eigenen SOngs eh frei....


    Nein, das stimmt auch nicht:


    "Wenn Sie als Komponist und/oder Textdichter Werke zur Präsentation Ihres Repertoires auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt:
    Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.
    Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk. Für jeweils weitere 10 Werke bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min beträgt die Vergütung zusätzlich EUR 25,00 pro Jahr.
    Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2005 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%."


    http://www.gema.de/media/de/on…_websites_textdichter.pdf


    Wobei das nur für Streaming gilt, bei Downloads gelten andere Sätze.




    Ich habe schon woanders die relevanten Zeilen für Cover-Stücke rauskopiert:


    http://www.drummerforum.de/for…?postid=206370#post206370

    Zitat

    Original von Psycho
    wir machen unsere eigenen sachen und die sind nicht bei der gema angemeldet. heisst "unangemeldete Hörprobe" dass wir unsere kompositionen jetzt gezungermassen anmelden müssen, wenn wir sie ins netz stellen?


    Nein, und das kann auch gar nicht sein. Die GEMA ist nur für Rechte von Titeln zuständig, die bei ihr angemeldet sind.



    Es sind wohl vorwiegend Cover-/Top40-Bands damit angesprochen, sollten diese Ausschnitte auf die Homepage stellen und diese sind angemeldet, sind da natürlich GEMA-Abgaben zu zahlen.

    Okay, hast recht, seit 1.3.2002 ist das EU-weit so geregelt:


    "Seit dem 01. März 2002 eröffnet das europäische Gemeinschaftsrecht (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Amtsblatt Nr. L 012 vom 16/01/2001 S. 0001 - 0023) Verbrauchern die Möglichkeit, an ihrem Wohnsitz gegen im EU-Ausland ansässige Unternehmen zu klagen.


    Dabei findet dann ausländisches Recht keine Anwendung. Die Richtlinie gilt direkt und bedarf keiner Umsetzung in das bundesdeutsche Recht.


    Die Voraussetzungen einer Klage am Wohnort des Verbrauchers ergeben sich aus Artikel 15-17 EuGVVO (siehe Anhang):


    - Ein Vertrag zwischen deutschen Verbrauchern und ausländischen Unternehmern
    - Unternehmen muss Sitz oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Ausnahme Dänemark) haben
    - keine Anwendung auf rein innerstaatliche Sachverhalte



    In diesen Fällen ist gem. Artikel 16 Absatz 1 eine Klage am Wohnsitz des Verbrauchers möglich.


    Dabei kommt es auf das Datum der Klage, nicht auf das Verkaufsdatum an! Daraus folgt, dass der Kaufvertrag auch vor Inkrafttreten dieser Vorschriften, also vor dem 01.03.2002, geschlossen werden konnte.


    Diese Regeln greifen insbesondere, wenn Waren über das Internet aus dem Ausland angeboten werden. In diesem Fall richtet sich die Tätigkeit des Unternehmers dann auf das Land des Verbrauchers aus, wenn die Internetseite erkennbar zumindest auch ausländische Vertragspartner nicht ausschließt. In diesem Fall ist ein gerichtliches Vorgehen in Deutschland möglich."




    http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-eugvvo.htm
    http://www.dejure.org/gesetze/EuGVVO/

    Die VT-01 sind natürlich kleiner, aber so groß sind die VT-03 nun auch wieder nicht. Vielleicht stammt der Satz aus der Zeit wo es noch keine 03 gab, die 05 und 07 sind im Vergleich riesig, da geht das in der Tat schlecht.


    Da hilft nur ein Anruf bei Fischer und der Gang zum nächsten Hörgeräteakustiker.



    Zu den Kabeln: Wenn ich auf nem Gig merke dass ein Kabel nen Wackler hat, kann ich das Kabel einfach austauschen. Bei Hearsafe müsste ich einen zweiten Hörer im Gepäck haben. Natürlich kann Hearsafe die Hörer auch wieder reparieren, aber das nützt mir nichts wenn ich sie jetzt brauche.


    Wie oft allerdings beim Roadeinsatz die Kabel schuld sind, weiß ich nicht.

    Man kann auch Tops oder Bottoms einzeln kaufen, nur werden die dann vermutlich erst bestellt.


    Das mit dem abgestimmten Top-Bottom halte ich für einen kleinen Schmarrn, die werden die einfach mal zusammentun, und wenn's nicht klingt dann werden eben andere probiert. Immerhin gibt es bei manchen/vielen Firmen sehr große Unterschiede beim selben Typ HiHats. Die Fertigungstoleranz liegt da eben scheinbar nicht im µ-Bereich...