Beiträge von 00Schneider
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Okay, hast recht, seit 1.3.2002 ist das EU-weit so geregelt:
"Seit dem 01. März 2002 eröffnet das europäische Gemeinschaftsrecht (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Amtsblatt Nr. L 012 vom 16/01/2001 S. 0001 - 0023) Verbrauchern die Möglichkeit, an ihrem Wohnsitz gegen im EU-Ausland ansässige Unternehmen zu klagen.
Dabei findet dann ausländisches Recht keine Anwendung. Die Richtlinie gilt direkt und bedarf keiner Umsetzung in das bundesdeutsche Recht.
Die Voraussetzungen einer Klage am Wohnort des Verbrauchers ergeben sich aus Artikel 15-17 EuGVVO (siehe Anhang):
- Ein Vertrag zwischen deutschen Verbrauchern und ausländischen Unternehmern
- Unternehmen muss Sitz oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Ausnahme Dänemark) haben
- keine Anwendung auf rein innerstaatliche SachverhalteIn diesen Fällen ist gem. Artikel 16 Absatz 1 eine Klage am Wohnsitz des Verbrauchers möglich.
Dabei kommt es auf das Datum der Klage, nicht auf das Verkaufsdatum an! Daraus folgt, dass der Kaufvertrag auch vor Inkrafttreten dieser Vorschriften, also vor dem 01.03.2002, geschlossen werden konnte.
Diese Regeln greifen insbesondere, wenn Waren über das Internet aus dem Ausland angeboten werden. In diesem Fall richtet sich die Tätigkeit des Unternehmers dann auf das Land des Verbrauchers aus, wenn die Internetseite erkennbar zumindest auch ausländische Vertragspartner nicht ausschließt. In diesem Fall ist ein gerichtliches Vorgehen in Deutschland möglich."
http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-eugvvo.htm
http://www.dejure.org/gesetze/EuGVVO/ -
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Die VT-01 sind natürlich kleiner, aber so groß sind die VT-03 nun auch wieder nicht. Vielleicht stammt der Satz aus der Zeit wo es noch keine 03 gab, die 05 und 07 sind im Vergleich riesig, da geht das in der Tat schlecht.
Da hilft nur ein Anruf bei Fischer und der Gang zum nächsten Hörgeräteakustiker.
Zu den Kabeln: Wenn ich auf nem Gig merke dass ein Kabel nen Wackler hat, kann ich das Kabel einfach austauschen. Bei Hearsafe müsste ich einen zweiten Hörer im Gepäck haben. Natürlich kann Hearsafe die Hörer auch wieder reparieren, aber das nützt mir nichts wenn ich sie jetzt brauche.
Wie oft allerdings beim Roadeinsatz die Kabel schuld sind, weiß ich nicht.
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EIM-15 sollte baugleich Hearsafe HS 15-1 sein.
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Off-Topic is das falsche Forum, da sieht seppel das niemals...
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Man kann auch Tops oder Bottoms einzeln kaufen, nur werden die dann vermutlich erst bestellt.
Das mit dem abgestimmten Top-Bottom halte ich für einen kleinen Schmarrn, die werden die einfach mal zusammentun, und wenn's nicht klingt dann werden eben andere probiert. Immerhin gibt es bei manchen/vielen Firmen sehr große Unterschiede beim selben Typ HiHats. Die Fertigungstoleranz liegt da eben scheinbar nicht im µ-Bereich...
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Vorher lesen, dann motzen. Die 20% gelten auf den Ladenpreis.
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Eigentlich ist nur der Preis für das Jacket falsch.
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Wolle hat ne eigene Signature Snare. Ob er die genutzt hat, keine Ahnung...
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Im Programm steht Anders Hedlund bei Landgren.
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Stand beim Haffner auf der Homepage unter Tour, er spielte da letzen Donnerstag, gersten und noch heute.
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Vorsicht!
"Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands bei Bestellungen aus unseren Hot Deals und bei Standard-Equipment (Faustregel: alles unter 30kg und unter der Sperrgutgrenze) grundsätzlich nur 5 Euro. Bei Nachnahmesendungen berechnet der Postbote noch zusätzlich 2,00 Euro Nachnahmegebühr pro Paket."
Wie hoch sind die Versandkosten für meine Bestellung?
Ne PA ist ganz schnell über 30 kg gesamt.
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Ray Charles in Concert bis 23.15 Uhr.
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Zitat
Original von AbsolutMuh
Sennheiser Firebird
...Firebird? Noch nie von gehört. Meinst du die Blackfire-Serie?Btw. Neumann gehört mittlerweile seit längerem zu Sennheiser...
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Zitat
Original von Bibbelmann
wie ist es mit dem Porto, wann müsste Doppler die Portokosten tragen?
"(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben."§ 5g. (2), Fernabsatz-Gesetz, Österreich
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Zitat
Original von Bibbelmann
Bei Herrn Doppler scheint ein wesentlicher Vorteil für ihn zu sein, dass er in Österreich und dadurch die rechtliche Situation verkompliziert wird. Nach deutschem Recht müsste er 14 tage Umtauschrecht (weil professioneller Händler bei ebay) und natürlich Garantie gewährleisten. Genau das hat er nicht vor...
Die Fernabsatz-Richtlinie ist von der EU vorgegeben worden, und auch in Österreich umgesetzt. Nur gibt es dort andere Fristen: 7 Tage bei Hinweis auf das Rücktrittsrecht, bei fehlendem Hinweis drei Monate.Bei drum-partner bedeutet es 3 Monate, da ich nichts finden konnte. Auch keine AGBs, und schon gar kein Impressum, welches auch nach österreichischem Recht bei Gewerbetreibenden klar erkennbar sein muss. (E-Commerce-Gesetz ECG, §3)
"(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts."
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