ZitatOriginal von DrummerMatze
is das en performer oder en superstar oder was?
Performer.
SC Performer hat normale Badges (Typenschilder), beim SC Maple ist das "Badge" auflackiert.
ZitatOriginal von DrummerMatze
is das en performer oder en superstar oder was?
Performer.
SC Performer hat normale Badges (Typenschilder), beim SC Maple ist das "Badge" auflackiert.
ZitatOriginal von Jonny W.
die haben beide mit jazz angefangen und zwar richtig...
Herrn Barkers Jazz-Zeiten waren in einer High-School-Band. Ich würde das mal nicht überbewerten, eher unter den Tisch fallen lassen. Dass er Jazz nun nicht so toll kann sagt er sogar selbst.
Bei Herrn Jordison siehts ähnlich aus...
Helden von Schampus Infasion Gießen jetzt.
Zitat6. Nutzung von Ausschnitten aus Musikstücken (Werkteile)
a) Es wird oft angenommen, dass für eine bestimmte Spieldauer in Sekunden, eine bestimmte Taktanzahl oder eine bestimmte Notenanzahl eines Werkteiles keine Rechteeinholung von der GEMA vorgenommen werden muss. Das Urheberrecht kennt eine solche Regelung nicht, vielmehr muss dann eine Lizenz bei der GEMA eingeholt werden, wenn in dem Werkteil noch die Individualität des Komponisten zum Ausdruck kommt.
http://www.gema.de/media/de/on…tt_wp.pdf#nameddest=faq27
ZitatAlles anzeigenIII. GEMA-Vergütung
für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires auf privaten Websites zu
Präsentationszwecken:
Nachdem Sie die oben unter Ziffer II. genannten Rechte abgeklärt haben, ist schließlich die GEMA-Vergütung zu entrichten.
Im Fall der von Ihnen beabsichtigen Nutzung ist der Tarif VR-W1 einschlägig.
Die Vergütung für private Websites beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf.
Ist die Spieldauer eines Werkes länger als fünf Minuten, sind für jede weitere Minute EURO 5 zu bezahlen. Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl von bis zu 2.000 Zugriffen mit Musiknutzung. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen finden die Vergütungen für gewerbliche Websites
Anwendung.
Zu den genannten Vergütungssätzen kommen 7% MwSt.
Diese Vergütung gilt für die Speicherung von Werken (Upload) und deren Übermittlung an den Endnutzer, jedoch nicht den Download auf die Festplatte des Endnutzers (siehe unten Ziffer IV.2).
Die Nutzung der Musikwerke darf weder im Zusammenhang stehen mit Werbung bzw. Promotion eines gewerblichen Unternehmens oder eines Produktes noch mit dem Vertrieb vom Gütern bzw. Dienstleistungen noch mit einer nicht-gewerblichen Institution, wie z.B. einem gemeinnützigen
Verein erfolgen.
In der Anlage finden Sie einen Meldebogen zur Anmeldung der Musiknutzung bei der GEMA.
http://www.gema.de/media/de/on…tt_wp.pdf#nameddest=faq21
ZitatAlles anzeigenGEMA
GESELLSCHAFT FÜR MUSIKALISCHE AUFFÜHRUNGS-
UND MECHANISCHE VERVIELFÄLTIGUNGSRECHTE
DIREKTION INDUSTRIE
Stand: 1. Januar 2005
Vergütungsregelung zur Lizenzierung von Musiknutzung auf Websites von Interpreten
Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt:
Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.
Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.
Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil beträgt die Vergütung EUR 200,00.
Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2005 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%.
Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.
Diese Vergütung umfasst ausdrücklich nicht das Herunterladen der Werke durch den Endnutzer aufseine Festplatte. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch die Musikwerke und Ihre Aufnahmen nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann nur durch technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden.
Wenn Sie dennoch Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website) befinden.
Auch möchten wir Sie auf das sog. Recht zur Benutzung aufmerksam machen. Dieses ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerke, Bildwerke. Dieses Recht wird vom Komponist bei unverlegten Werken und vom Musikverleger bei verlegten Werken i.d.R. selbst vergeben. Das Einverständnis zur Nutzung eines Musikwerkes in Verbindung mit einem Bild bzw. einem Text ist bei dem jeweiligen Verlag bzw. bei unverlegten Werken beim Komponisten direkt vorab einzuholen. Informationen, welcher Verlag Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie bei unserer Dokumentationsstelle in Berlin (Herrn Krubert, Tel. 030 - 212 45 450 / Frau Köhncke, Tel. 030 - 212 45 460, Email: gema@gema.de) oder über unsere Online-Recherche auf unserer Website unter http://www.gema.de/repertoiresuche/ .
Zur Meldung Ihrer Musiknutzung verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Meldebogen. Die Musiknutzung muss vor der Einstellung des Angebotes ins Internet bei uns angemeldet werden.
Irgendwas Jazz mit Wolle Haffner grad bis 1.25. Aber wohl auch anderen.
Für ARTE gibts nen extra Fred.
http://www.drummerforum.de/forum/thread.php?threadid=5510
Gleich kommen da White Stripes.
ZitatOriginal von Locke
ach ja , und ist ein gutes/teureres mikro lauter als ein billiges mikro aus dem liedl oder aldi??
Jein. Die teuren klingen besser und sind meist unanfälliger gegen Rückkopplungen. Besonders letzteres ist bei billigen extrem schlecht. Nimm einfach das Beyer TG-X 58, drunter machts keinen Sinn.
Also Kanada liegt zusammen mit u.a. den USA in Nordamerika. Canadian Maple ist somit nordamerikanischer Ahorn. Es gibt keinen Unterschied.
Noch dazu wächst jeder Baum anders, ob der aus Milwaukee oder Vancouver stammt ist für den Klang wenig aussagekräftig.
ZitatOriginal von Rockstar
Ah, da hab ich gleich mal ne frage zu den Sindelfinger Holzringen. Die haben ja kanadisches Ahorn. Inwiefern unterscheidet sich da der klang zu dem nordamerikanischen Hardrock Holz?
Liegt Kanada in Südamerika?
ZitatOriginal von gorg
woher stammt das holz der keller-kessel?
Normalerweise Nordamerikanisches Hardrock Maple.
Hardrock hat nichts mit Musik zu tun, sondern heißt dass der arme Baum ausbluten musste, d.h. das Harz findet sich jetzt eher als Ahornsirup wieder.
Gegen Gaffaklebeflecken hilft Reinigungsbenzin, oder gleich rückstandsarmes oder -freies Gaffa nehmen.
ZitatOriginal von Tim
davon ab: ich bin wieder weg von moongel. schneider willste haben?
...wenn se sauber sind - meine sind auch zu dreckig. ![]()
ZitatOriginal von Memphis
Geile Effekte und gute Soundcrew dahinter...wenn man die Effekte wegnimmt und nen normalen Drumsound sich vorstellt ist nix mehr da was man sich merken müsste...tut mir leid aber is so...was da gespielt wird würde sich auf nem gut getunten Standard set nach nix anhören Trotzdem Bonus Punkte für dir Idee mal was Anderes zu machen :]
Hey tolles Auto, aber wenn man die 4 Räder wegnimmt kommt man genauso weit wie zu Fuß!
ZitatOriginal von metalfusion
DAS war aber meines Erachtens schon nicht mehr der Herr Minnemann, sondern Van Romaine, aber man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Nein, ich glaub das war schon der Herr Minnemann. Aber unter Anleitung von Herrn Lindenberg.
...und ich finde eines schon zu viel, auch auf nem 16er. ![]()
Wer mehr als ein Moongel braucht, ist ein Stimm-Stümper... ![]()
Als ich mich letztens ans Set gesetzt hab, hab ich mich gewundert, warum denn das 16er so tot klingt, auf dem Schlagfell war doch gar nix. Dann hab ich das Gaffa T-Stück am Reso entdeckt, weg damit, und huch, war wieder gut, der Nachhall wieder da.
Niemand wird hier erschossen (obwohl...), aber man muss nicht immer gleich ins Extreme gehen (ganze Dämpfungsring, Taschentücher).
Man fängt mit gemäßigter Dämpfung an und arbeitet sich Stück für Stück weiter. D.h. erst mal vom kleinen Gaffa-Streifen, evtl. als T geformt und dann weiter, einen Streifen Tempo drunter.
Und dämpf auch etwas das Reso, bzw. probier mal nur das zu dämpfen.
Ganze Taschentücher oder Dämpfungsringe sind eigentlich immer zu viel. Meist reicht eine kleine Dosis an der richtigen Stelle. Ganz ohne Experimente geht's eben nicht.
ZitatOriginal von Rockstar
Hat schon jemand Erfahrungen mit den Reifen vom Stegner Gerd, weil die ja doch um Einiges billiger sind...?
Ich vermute mal die sind von Gibraltar.
Noch billiger gibt's dort welche:
http://www.drumparts.de/hoops.php
Wir meinen seit eh und eh dass man gepresst-verleimtes, härteres Holz nicht mit Hickory kaputt bekommt.