ZitatOriginal von doktorbeat
INNOVATION!!!
Ha, von wegen!
"Klassiker (wird nicht mehr gefertig)"
AMS 48 / Automatischer Mikrofon Schalter
ZitatOriginal von doktorbeat
INNOVATION!!!
Ha, von wegen!
"Klassiker (wird nicht mehr gefertig)"
AMS 48 / Automatischer Mikrofon Schalter
ZitatOriginal von panikstajan
gibt es nicht auch schon toaster die von oben irgendwelche bildchen in die cd brennen?
Der Yamaha CRW-F1 macht sowas.
hier steht genug:
http://www.auktionen-faq.de/#4
Es gibt kein generelles Rückgaberecht oder Umtauschrecht. Wegen Nichtgefallen schon gar nicht, das gab es auch noch nie und wird es nie geben.
Ebay ist keine Auktion im rechtlichen Sinne, die Auktion wird nicht mit dem "Hammerschlag" beendet.
Eine Garantie gibt der Hersteller eines Produkts. Der Verkäufer ist verpflichtet Gewährleisung zu übernehmen. Bei Privatverkäufen kann der Verkäufer die Gewährleistung komplett ausschließen (Sich dabei auf ne Klausel im EU-Recht zu berufen ist aber (inzwischen) humbug).
Die Sachmängelhaftung gab es schon immer und gibt es immer noch, mit dem Unterschied dass die Frist jetzt 2 Jahre beträgt.
http://www.auktionen-faq.de/#4131
"Allerdings kannst Du die Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") auch beschränken: wenn Du in die Artikelbeschreibung z. B. einen Vermerk einfügst, daß Du sechs Wochen nach Übergabe für die Mängelfreiheit gewährleistest, über diese Zeit hinaus aber nicht, gelten für Dich eben nur diese sechs Wochen. Mit einem Satz wie "Ich übernehme keine Haftung für Sachmängel" kannst Du die Gewährleistung auch ganz ausschließen.
Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung nützt Dir aber nichts, wenn Du einen Mangel kennst und ihn arglistig verschweigst, also nicht in der Auktionsbeschreibung angibst - in einem solchen Fall mußt Du trotzdem haften (§ 444 BGB)."
Fernabsatzgesetzt ist ins BGB integriert worden (§§ 312ff.) und gilt weiterhin zwischen Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer ist aber auch einer, der zwar kein Geschäft hat aber viel, über einen gewissen Betrag hinaus, verkauft, z.B. Powerseller. Bei diesen gilt aber widerum z.B. das Rücktrittsrecht.
Wer viel verkauft sollte also aufpassen, denn neben den Rechten der Käufer die er dann geben muss gibt
s auch Probleme mit dem Finanzamt wenn man die Verkäufe nicht auflistet.
Und ich frage nochmal: Was hat das Nichtbezahlen mit dem Nichtbekommen der Bezahler zu tun?
Ich hab auch gezahlt und noch nix bekommen. Das wir nix bekommen haben hat aber nix mit dem bezahlen anderer zu tun.
Deshalb verstehe ich nicht warum du vorschlägst die Leute aufzulisten die bestellt und die die noch nicht gezahlt haben. Das hat meiner Meinung nach hier nichts zu suchen.
ZitatOriginal von seppel
es ist so wie du sagst. deshalb weise darauf hin, dass du kein umtauschrecht gewährst und auch keine garantie gibst. weist du nicht darauf hin, gibst du automatisch garantie auf die ware und räumst ein umtauschrecht ein.
Falsch (für Privatverkäufe). Ebay- bzw. solche Auktionen allgemein wurde als "Flohmarktgeschäft" eingestuft, da gibt es keine Gewährleistung oder Garantie die der Verkäufer geben muss. Das Hinweisen auf den Ausschluss ist deshalb unnötig.
Desweiteren beharre ich immer noch darauf, dass es keine generellers Rückgaberecht bei Privatverkäufen gibt.
ZitatOriginal von kurt
Wampe,
stell doch mal einen post ´rein , in dem jeder Besteller aufgelistet ist und wer noch zu zahlen hat.
Das ewige "Hick Hack" hört dann vieleicht auf, wenn jeder weis , was los ist !
Pat hat ne Liste. wer noch nicht gezahlt hat, hat auch schon ne Mahn-E-Mail bekommen. Wozu das ganze öffentlich, geht eigentlich keinen was an.
Ihr wisst doch, im Winter is die weichere Gummimischung angesagt. Frag doch mal bei Roland nach ob die auch Ganzjahrespads bauen...
...verdammt, find das nich mehr wo ich das herhab. Is aber nich (mehr) 100%-ig bzw. war es noch nie. Notar is sicherer.
ZitatOriginal von Steelheart
zu 2.) Opera
Wusst ich's doch. Dann is alles klar. Opera is dumm, da wird der Smiley-Code immer ans Ende des Textes gesetzt, egal wo der Cursor ist. Hab das Prob auch.
Abhilfe schafft z.B. die Benutzung des IE.
ZitatOriginal von matzdrums
um die urheberrechte zu schützen reicht es zunächst mal aus eine cd-kopie per einschreiben an sich selbst zu schicken.
Nö, das reicht nicht.
Sagen zumindest die meisten Juristen und Notare.
Also bei mir gehen alle Smilies.
Meinst du jetzt wenn du links anklickst dass sie nicht im Text-Fenster eingefügt werden?
Welchen Browser hast du denn?
Und das nächste mal bitte ins Support-Forum.
Handschuh zieht die Gratungen auch mal mit ner Ziehklinge.
Also bei mir gings die ganze Zeit. Matz hat(tte?) ja auch n Problem.
...aber jetzt wissen wir wen der Chat wohl lieber mag...
ZitatOriginal von kurt
@alle,
chat geht wieder !
Der Chat ging die ganze Zeit. Das is nur die Anzeige.
@mätz: "Hab gehört", die Yammis sollen eine nicht so tolle Elektronik haben, für den Preis. Außerderem ham die P-Serie Dinger die ich kenne keine Speakon-Anschlüsse.
Kommt ja auf den T-Amp an, die besseren sind made by Maintronic in Schweinfurt.
Gruß 00
Die Schoeps sind vermutlich CCM 21lg oder MK4g Kapsel mit Speiseteil.
Wem Schoeps grad kein Begriff ist: Dass sind die netten kleinen Kapseln die u.a. bei fast jedem Nachrichtensprecher oder auch im Bundrat und alten Bundestag zu sehen sind.
Wer sich mal ein bisschen weiterbilden will, sollte sich mal die "Mikrofonaufsätze" von Jörg Wuttke durchlesen.
ZitatOriginal von matzdrums
passive boxen fütterst du am besten mit z.b. einer yamaha endstufe.
Wenn billig dann bitte T-Amp.
ZitatOriginal von Curby
ödland bremerhaven
...erübrigt sich da nicht die Frage?
ZitatOriginal von Friedel
Sind das jetzt Resofelle, oder wie?
Nein, es sind Tomfelle. "Spezielle" Tom-Resos gibt's bei Remo nicht.
Das is dem Fell außerdem rel. egal als was es verwendet wird.