Beiträge von 00Schneider

    hier steht genug:


    http://www.auktionen-faq.de/#4


    Es gibt kein generelles Rückgaberecht oder Umtauschrecht. Wegen Nichtgefallen schon gar nicht, das gab es auch noch nie und wird es nie geben.


    Ebay ist keine Auktion im rechtlichen Sinne, die Auktion wird nicht mit dem "Hammerschlag" beendet.


    Eine Garantie gibt der Hersteller eines Produkts. Der Verkäufer ist verpflichtet Gewährleisung zu übernehmen. Bei Privatverkäufen kann der Verkäufer die Gewährleistung komplett ausschließen (Sich dabei auf ne Klausel im EU-Recht zu berufen ist aber (inzwischen) humbug).


    Die Sachmängelhaftung gab es schon immer und gibt es immer noch, mit dem Unterschied dass die Frist jetzt 2 Jahre beträgt.


    http://www.auktionen-faq.de/#4131


    "Allerdings kannst Du die Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") auch beschränken: wenn Du in die Artikelbeschreibung z. B. einen Vermerk einfügst, daß Du sechs Wochen nach Übergabe für die Mängelfreiheit gewährleistest, über diese Zeit hinaus aber nicht, gelten für Dich eben nur diese sechs Wochen. Mit einem Satz wie "Ich übernehme keine Haftung für Sachmängel" kannst Du die Gewährleistung auch ganz ausschließen.


    Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung nützt Dir aber nichts, wenn Du einen Mangel kennst und ihn arglistig verschweigst, also nicht in der Auktionsbeschreibung angibst - in einem solchen Fall mußt Du trotzdem haften (§ 444 BGB)."



    Fernabsatzgesetzt ist ins BGB integriert worden (§§ 312ff.) und gilt weiterhin zwischen Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer ist aber auch einer, der zwar kein Geschäft hat aber viel, über einen gewissen Betrag hinaus, verkauft, z.B. Powerseller. Bei diesen gilt aber widerum z.B. das Rücktrittsrecht.


    Wer viel verkauft sollte also aufpassen, denn neben den Rechten der Käufer die er dann geben muss gibt
    s auch Probleme mit dem Finanzamt wenn man die Verkäufe nicht auflistet.

    Zitat

    Original von seppel
    es ist so wie du sagst. deshalb weise darauf hin, dass du kein umtauschrecht gewährst und auch keine garantie gibst. weist du nicht darauf hin, gibst du automatisch garantie auf die ware und räumst ein umtauschrecht ein.


    Falsch (für Privatverkäufe). Ebay- bzw. solche Auktionen allgemein wurde als "Flohmarktgeschäft" eingestuft, da gibt es keine Gewährleistung oder Garantie die der Verkäufer geben muss. Das Hinweisen auf den Ausschluss ist deshalb unnötig.


    Desweiteren beharre ich immer noch darauf, dass es keine generellers Rückgaberecht bei Privatverkäufen gibt.

    Zitat

    Original von kurt
    Wampe,


    stell doch mal einen post ´rein , in dem jeder Besteller aufgelistet ist und wer noch zu zahlen hat.


    Das ewige "Hick Hack" hört dann vieleicht auf, wenn jeder weis , was los ist !


    Pat hat ne Liste. wer noch nicht gezahlt hat, hat auch schon ne Mahn-E-Mail bekommen. Wozu das ganze öffentlich, geht eigentlich keinen was an.

    Zitat

    Original von Steelheart
    zu 2.) Opera


    Wusst ich's doch. Dann is alles klar. Opera is dumm, da wird der Smiley-Code immer ans Ende des Textes gesetzt, egal wo der Cursor ist. Hab das Prob auch.


    Abhilfe schafft z.B. die Benutzung des IE. ;)

    Zitat

    Original von matzdrums
    um die urheberrechte zu schützen reicht es zunächst mal aus eine cd-kopie per einschreiben an sich selbst zu schicken.


    Nö, das reicht nicht.


    Sagen zumindest die meisten Juristen und Notare.

    @mätz: "Hab gehört", die Yammis sollen eine nicht so tolle Elektronik haben, für den Preis. Außerderem ham die P-Serie Dinger die ich kenne keine Speakon-Anschlüsse.


    Kommt ja auf den T-Amp an, die besseren sind made by Maintronic in Schweinfurt.


    Gruß 00

    Zitat

    Original von Friedel
    Sind das jetzt Resofelle, oder wie?


    Nein, es sind Tomfelle. "Spezielle" Tom-Resos gibt's bei Remo nicht.


    Das is dem Fell außerdem rel. egal als was es verwendet wird.