Beiträge von 00Schneider

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    Original von JB
    Man könnte (passende Hardware vorrausgesetzt) das 13er auch als erstes Tom rechts anbringen, also als Stand/Hängetom.


    Sorry JB, aber das sieht total plemplem aus bei 12-13-16 und spielt sich auch so.
    Ja, ich hatte das nämlich letztens ausprobiert!



    @all: Ich bin 12-16 Verfechter. :D
    Muss man ausprobieren. Ich finde den oktaven Abstand da besser, Quinte wär mir zu wenig bei nur 2 Toms. Natürlich kann man ein 13er höher stimmen, aber ich mag normalerweise alle Toms in der selben Stimmregion haben.

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    Original von SoWhat
    eigentlich ist die heel down methode ja ökonomischer,weil man ja weniger masse bewegt...man brauch aber verdammt gute schienbeinmuskeln.


    Nein, sehe ich nicht so. Leute wie Lang spielen ja Heel-Up bei diesen Tempi fast nicht aus dem Bein, sondern ebenfalls aus dem Fußgelenk.
    Ökonomischer is Heel-Up. Bei Heel-Down hast du einen ungünstigeren Winkel, da muss der Muskel mehr leisten. Hebst du die Ferse an, muss der Fuß nur zw. ca. 90-120° (je nachdem) agieren, bei Ferse unten bei 60-80°. Bei 90-120° steht mehr Kraft zur Verfügung. Es ist also einfacher dort zu spielen.


    Kommt der Schlag aus dem ganzen Bein, siehts etwas anders aus. Aber auch das ist ökonomischer als Heel-Down. Allein an der Tatsache, dass ein Untrainierter wesentlich länger Heel-Up spielen kann, da er bei Heel-Down schnell verkrampft, merkt man das.

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    Original von I-hate-god
    den will ich sehen der 16tel db attacken heel down spielt...
    ich meine jetzt mal über 4 takte oder so.


    Thomas Lang - Ultimatives Schlagzeug 2. (YARGS - ja, der schon wieder *g*)


    Der kanns auch Heel-Down (wie vermutlich noch einige mehr...), machts aber Heel-Up, is ja ökonomischer. Aber geübt hatter auch Heel-Down...


    Ach ja, JoJo Mayer spielt dir gerne 16-tel über mehere Takte mit einem Fuß...

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    Original von Rege
    sollte ich da mit den ohren entscheiden?!?!


    Genau das. Probier beides aus, rumstimmen nicht vergessen (13er höher (ähnlich 12er) klingt anders als 12er und umgekehrt).
    Kannst auch je nach Lust und Laune tauschen, Abwechlung macht kreativ.

    Genau JB.


    Und was muss ich jetzt noch mitbringen? Schlauch? Adapters?



    Jetzt zum See/Baden gehen:
    Es war nur die Frage wie nah die nächste Möglichkeit ist, denn z.B. Sis kommt nur mit wenn das möglich ist.
    Und wenn es heiß (wenn auch nicht sooo heiß) ist, dann mag man sich nunmal gerne abkühlen. Es ist doch so viel Zeit dafür, erst ab drei ist Programm, davor ist viel Zeit. Oder auch am Sonntag. (Ich sollte schneller denken, JB hat's schon gesagt.)


    P.S. *nerv* Was ist mit Eis?

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    Original von zwiebel
    Ein Zürcher hier im Forum ?? Na das ist ja toll!!
    Sind denn noch andere "Schweizerlis" hier vertreten ??


    Ja, es gibt noch mehr von euch. Und wenn ihr ganz lieb und nett seid und die Technologie für euch nicht zu fortgeschritten ist, dann dürft ihr euch auch im Locator eintragen.


    :D

    Die Wahan Acryl Sets sind ganz neu, noch gar nicht richtig auf dem Markt denke ich. Für den gewöhnlichen Kunden noch nicht zu haben.
    Armin Rühl spielt eins auf der aktuellen Grönemeyer Tour.
    Die Wahan Acryl Sets haben nahtlos gezogene Kessel. Müssen "ganz gut" sein die Dinger.

    Was ich gemeint hab (falls sich jemand auf mich bezogen hat):


    Die Songs an sich rocken nicht, Album-Versionen genausowenig wie Live-Versionen wenn sie wie im Studio gespielt sind (hier und da eine kleine Ändereung wie sie üblich ist eingenommen), es fehlt was.


    Der Sound mag anders (besser) sein, das Konzert an sich auch sehr gut, aber an den Song selbst ändert das (in diesem Fall) nichts.


    Wo sie gerockt hat war die Cover-Nummer von habichvergessen. Die war amtlich.


    Das sag ich aber auch zu Sasha, selbes Problem, den Songs fehlt was. Dass er's drauf hat hat sein Auftritt beim Fest ja gezeigt (ebenfalls Covernummern), aber seinen Songs fehlt was.



    Was ich gerade "kindisch" finde ist, dass hier von einigen bei etwas Kritik direkt auf allg. Vorurteile ("bäh, das ist pop", "Kommerz" etc.) geschlossen wird.
    Naürlich ist Musik Geschmackssache, aber hier wird nunmal nach Gefallen und Meinungen gefragt, das ist nunmal Geschmack.


    Da trifft wie so oft die Sender-Empfänger Sache zu die doctore heut angesprochen hat.

    Du hasts immer noch nicht kapiert. Gerade solche Angaben sind hier wichtig.
    Ohne den Hinweis auf die Grenze zur Unternehmereigenschaft war deine Aussage null wert.


    "Irgendein Affe" war allg. gemeint, das kann ich, du, der in der 3. Reihe oder auch ein gelernter Kaufmann sein. Solange die rechtliche Grundlage für die Äußerung nicht bekannt ist, ist das herzlich wenig hilfreich.

    Na also, dann geht es gar nicht darum, dass es ein generelles Rückgaberecht gibt, sondern wann die Grenze zur Unternehmereigenschaft überschritten ist und somit das Fernabsatzgesetz greift.


    Ohne diese Tatsache hatte deine Aussage aber eine komplett andere Bedeutung, die rechtlich nicht zutraf. DAS habe ich begründend widerlegt.



    Die Art und Weise wie du mir immer entgegnest finde ich alles andere als in Ordnung.

    Bei Lang werden wir sehen, ich denke da gibts mehr zu lernen.


    Obwohl ein zweites Ultimatives Schlagzeug (also eine Wiederholung) nicht so sinnvoll wäre, gibts ja schon. ;)



    Fürs Lernen warte ich auf die JoJo Mayer DVD. Kann sich ja nur noch um Jahre handeln.

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    Original von 00Schneider
    Ja, bei rechtlichen Fragen muss man sich rechtfertigen können, sprich eine rechtliche Grundlage beweisen.


    Doch, das habe ich hinzu gefügt.


    Der Rest ist Wiederholung weil du es anscheinend nicht kapierst, und du das Fernabsatzgesetz erwähnt hast, deren Anwendung in diesem Fall ich aber schon vorher ausgeschlossen hatte.


    Aber du willst wohl auch gar nicht begreifen...

    Willst du mich verarschen? Lies meine Posts erstmal genau durch bevor du unhaltbare Behauptungen aufstellst.


    Ja, bei rechtlichen Fragen muss man sich rechtfertigen können, sprich eine rechtliche Grundlage beweisen.


    Wenn ich etwas zurückgeben will und dem anderen sage, das muss so ein, dass hat mir jemand erzählt, das steht so in inrgendeinem Gesetz, was wird der andere da wohl machen? Er wird dir nen Vogel zeigen bis ich ihm nicht den Paragraphen zeige!



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    Original von Bibbelmann
    Du stellst hier Behauptungen auf die einfach nicht stimmen, es gibt für (alle?) Artikel im Fernabsatz ein 10tägiges Rückgaberecht...


    ICH stelle hier in keinster Weise irgendwelche Behauptungen (die nicht beweisbar wären bzw. sind) auf!


    Fernabsatzgesetz (wurde ins BGB überführt):
    1. Es sind 14 Tage, nicht 10
    2. Es gilt nur für Verträge zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern, sog. Verbraucherverträge
    3. gilt für neue und gebrauchte Waren, es muss nur 2. erfüllt sein


    Nummer 2. trifft hier nicht, also ist das Gesetz bzw. der Paragraph hier nicht anwendbar.


    Alles in meinen vorigen Posts min. einmal nachlesbar und auch in jedem aktuellen Gesetztes Text!


    Ich habe zu jeder Zeit gesagt, dass es auch in sonstigen mir bekannten Gesetzen ein solches Recht nicht gibt, denn nein, es muss nicht bei ebay stehen, das habe ich auch nicht behauptet.
    Es steht in keinem anderen Gesetz, also müsste es ebay festlegen (ob das rechtens wäre ist schon die zweite Frage), dies ist aber nicht so.



    Zitat

    Original von Bibbelmann
    Interessieren würde mich der genaue Wortlaut -wenn der Paragraph gefunden ist- ja schon


    Dann suche und finde ihn endlich!



    Ach so, du hast ja keine Zeit dafür...