Willst du mich verarschen? Lies meine Posts erstmal genau durch bevor du unhaltbare Behauptungen aufstellst.
Ja, bei rechtlichen Fragen muss man sich rechtfertigen können, sprich eine rechtliche Grundlage beweisen.
Wenn ich etwas zurückgeben will und dem anderen sage, das muss so ein, dass hat mir jemand erzählt, das steht so in inrgendeinem Gesetz, was wird der andere da wohl machen? Er wird dir nen Vogel zeigen bis ich ihm nicht den Paragraphen zeige!
Zitat
Original von Bibbelmann
Du stellst hier Behauptungen auf die einfach nicht stimmen, es gibt für (alle?) Artikel im Fernabsatz ein 10tägiges Rückgaberecht...
ICH stelle hier in keinster Weise irgendwelche Behauptungen (die nicht beweisbar wären bzw. sind) auf!
Fernabsatzgesetz (wurde ins BGB überführt):
1. Es sind 14 Tage, nicht 10
2. Es gilt nur für Verträge zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern, sog. Verbraucherverträge
3. gilt für neue und gebrauchte Waren, es muss nur 2. erfüllt sein
Nummer 2. trifft hier nicht, also ist das Gesetz bzw. der Paragraph hier nicht anwendbar.
Alles in meinen vorigen Posts min. einmal nachlesbar und auch in jedem aktuellen Gesetztes Text!
Ich habe zu jeder Zeit gesagt, dass es auch in sonstigen mir bekannten Gesetzen ein solches Recht nicht gibt, denn nein, es muss nicht bei ebay stehen, das habe ich auch nicht behauptet.
Es steht in keinem anderen Gesetz, also müsste es ebay festlegen (ob das rechtens wäre ist schon die zweite Frage), dies ist aber nicht so.
Zitat
Original von Bibbelmann
Interessieren würde mich der genaue Wortlaut -wenn der Paragraph gefunden ist- ja schon
Dann suche und finde ihn endlich!
Ach so, du hast ja keine Zeit dafür...