Beiträge von 00Schneider

    Na also, dann geht es gar nicht darum, dass es ein generelles Rückgaberecht gibt, sondern wann die Grenze zur Unternehmereigenschaft überschritten ist und somit das Fernabsatzgesetz greift.


    Ohne diese Tatsache hatte deine Aussage aber eine komplett andere Bedeutung, die rechtlich nicht zutraf. DAS habe ich begründend widerlegt.



    Die Art und Weise wie du mir immer entgegnest finde ich alles andere als in Ordnung.

    Bei Lang werden wir sehen, ich denke da gibts mehr zu lernen.


    Obwohl ein zweites Ultimatives Schlagzeug (also eine Wiederholung) nicht so sinnvoll wäre, gibts ja schon. ;)



    Fürs Lernen warte ich auf die JoJo Mayer DVD. Kann sich ja nur noch um Jahre handeln.

    Zitat

    Original von 00Schneider
    Ja, bei rechtlichen Fragen muss man sich rechtfertigen können, sprich eine rechtliche Grundlage beweisen.


    Doch, das habe ich hinzu gefügt.


    Der Rest ist Wiederholung weil du es anscheinend nicht kapierst, und du das Fernabsatzgesetz erwähnt hast, deren Anwendung in diesem Fall ich aber schon vorher ausgeschlossen hatte.


    Aber du willst wohl auch gar nicht begreifen...

    Willst du mich verarschen? Lies meine Posts erstmal genau durch bevor du unhaltbare Behauptungen aufstellst.


    Ja, bei rechtlichen Fragen muss man sich rechtfertigen können, sprich eine rechtliche Grundlage beweisen.


    Wenn ich etwas zurückgeben will und dem anderen sage, das muss so ein, dass hat mir jemand erzählt, das steht so in inrgendeinem Gesetz, was wird der andere da wohl machen? Er wird dir nen Vogel zeigen bis ich ihm nicht den Paragraphen zeige!



    Zitat

    Original von Bibbelmann
    Du stellst hier Behauptungen auf die einfach nicht stimmen, es gibt für (alle?) Artikel im Fernabsatz ein 10tägiges Rückgaberecht...


    ICH stelle hier in keinster Weise irgendwelche Behauptungen (die nicht beweisbar wären bzw. sind) auf!


    Fernabsatzgesetz (wurde ins BGB überführt):
    1. Es sind 14 Tage, nicht 10
    2. Es gilt nur für Verträge zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern, sog. Verbraucherverträge
    3. gilt für neue und gebrauchte Waren, es muss nur 2. erfüllt sein


    Nummer 2. trifft hier nicht, also ist das Gesetz bzw. der Paragraph hier nicht anwendbar.


    Alles in meinen vorigen Posts min. einmal nachlesbar und auch in jedem aktuellen Gesetztes Text!


    Ich habe zu jeder Zeit gesagt, dass es auch in sonstigen mir bekannten Gesetzen ein solches Recht nicht gibt, denn nein, es muss nicht bei ebay stehen, das habe ich auch nicht behauptet.
    Es steht in keinem anderen Gesetz, also müsste es ebay festlegen (ob das rechtens wäre ist schon die zweite Frage), dies ist aber nicht so.



    Zitat

    Original von Bibbelmann
    Interessieren würde mich der genaue Wortlaut -wenn der Paragraph gefunden ist- ja schon


    Dann suche und finde ihn endlich!



    Ach so, du hast ja keine Zeit dafür...

    Ne ne, Özzy, n Update brauchen wir nicht. Wir diskutieren weiterhin über wichtigere Sachen.



    Wie viele Mailinglisten(bzw. Foren-)leser braucht man, um eine Glühbirne
    auszuwechseln?


    Antwort: 1692(!)


    1 der die Glühbirne auswechselt und an die Mailingliste
    schreibt, daß sie ausgewechselt wurde.


    14 die ähnliche Erfahrungen gemacht hatten und schreiben,
    wie man die Glühbirne anders hätte wechseln können.


    7 die auf die Gefahren des Glühbirnenauswechselns hinweisen.


    27 die auf Tippfehler und grammatikalische Fehler hinweisen,
    die in den Glühbirnenpostings gemacht wurden.


    53 die die Grammatiker beleidigen und anschnauzen.


    156 die die Listen-Administratorin anschreiben, sich über
    die Glühbirnenmails beschweren und der Meinung sind, dass diese
    Mails hier nicht hingehören.


    41 die die Beleidigungen der Grammatiker berichtigen.


    109 die in die Liste schreiben, daß diese Liste nicht für
    Gl\xfchbirnen gedacht ist und dass man die Diskussion in alt.lite.bulb
    weiterführen sollte.


    203 die verlangen, dass die Crosspostings nach alt.grammar,
    alt.spelling und alt.punktuation aufhören.


    111 die die Mail verteidigen, weil wir alle Glühbirnen
    benutzen und die Mail daher sehr wohl in diese Liste gehört.


    306 die darüber debattieren, welche Glühbirnenwechselmethode
    \xfcberlegen ist, wo man die besten Glühbirnen bekommt, welche Sorte
    Gl\xfchbirnen am besten ist und welche Marken fehlerhaft sind.


    27 die URL's posten, wo man Glühbirnen sehen kann.


    14 die sagen, dass die vorherigen URL's falsch sind und die
    richtigen Adressen posten.


    3 die Links mailen, die sie in den URL's gefunden haben, die relevant
    für die Mailingliste sind, was zeigt, daß Glühbirnen auch
    relevant für die Liste sind.


    33 die alle Mails zusammenfassen, komplett zitieren
    (inklusive Header und Footer), um darunter zu schreiben: "Me Too"


    12 die verkünden, daß sie die Mailingliste abbestellen, weil
    sie diese Glühbirnendiskussion nicht länger ertragen können.


    19 die die "Me Too's" zitieren, um "Me Three" darunter zu setzen.


    4 die vorschlagen, dass die Poster sich die Glühbirnen-FAQ durchlesen.


    1 der vorschlägt, dass die Newsgroup alt.change.light.bulb
    eingerichtet wird.


    47 die sagen, daß alt.physic.cold_fusion für das Thema
    vorgesehen ist.


    143 die für die Einrichtung von alt.change.light.bulb stimmen.


    27 die einfach nur 'unsubscribe' von sich geben, da sie nicht kapiert
    haben, daß sie an den Listserver, statt an die Liste schreiben m\xfcssen.


    42 die maximal große Bilder vom Halogen-Birnchen bis zum
    mannshohen Suchscheinwerfer an die Liste mailen.


    78 die sich darüber aufregen.


    1 die seit den Bildern Probleme hat, ihre Mail abzuholen, da
    ihr Modem/Festplatte/Rechner da nicht mehr mitspielt.


    1 der vorschlägt, man könnte das doch live diskutieren im
    IRC auf dem Channel #bulbs und nach Wochen vergeblichem Wartens auf
    Response aufgibt.


    5 die vorschlagen, eine extra Mailingliste aufzumachen für
    das unerschöpfliche Thema "Glühbirne".


    35 die dem obigen zustimmen (natürlich auf der Liste).


    126 die dagegen sind und das natürlich auch lautstark auf
    der Liste kundtun.


    und 1 der meint daß die Glühbirne nicht gewechselt werden
    müßte...

    Zitat

    Original von Patrick
    wenn ihr noch platz in eurer tasche und eventuell ein aufblasbares schwimmbecken (JB!?) habt, dann bringt das doch einfach mit .. stellen wir davon ein paar auf und haben erfrischung.


    Ich könnte ne Gardena Gartendusche mitbringen. Schlauchanschluss vorhanden? Adapter, Schläuche auch mitbringen?


    Ist da sonst noch irgendwas in der Nähe zum Baden?

    Zitat

    Original von Bibbelmann
    da müsste was dran sein. Rechtlich in Deutschland
    Dass die bei ebay das nicht reinschreiben..waer nur logisch. Kanns nicht belegen


    Solange du ein "müsste" statt "ist" schreiben musst und es nicht belegen kannst, lass solche Behauptungen sein!


    Die müssten sowas reinschreiben weil es sonst keine rechtliche Grundlage dafür gibt! Im BGB gibt es so eine Regelung nicht!
    Wenn dann müsste ebay das in den AGBs erwähnen und als Grundlage für die Auktion festsetzten!


    Aber es steht nichts drin, also gibt es diese Regelung nicht!


    Zeig mir endlich die Paragraphen!


    http://dejure.org

    Zur Grantie/Gewährleistung:


    Wenn ein Riss längs der Rillen entsteht, siehts oft ganz gut aus. Das kann auch ein Herstellungsfehler sein.
    Da gabs hier doch schon einige Geschichten, Paiste z.B. ist da meist sehr kulant.



    "Wenn Du ein ordnungsgemäßes Becken kräftig spielst, geht es halt irgendwann kauptt, genau so wie auch die Felle und die Sticks - das ist kein Fehler des jeweiligen Teile, sondern ganz normal und Dir als Käufer auch bekannt."


    Wenn man ein ordnungsgemäßes Becken auch ordnungsgemäß spielt, geht es nicht kaputt.
    Jedenfalls trifft (für mich) ein Vergleich mit Verbrauchsmaterial wie Sticks oder Felle überhaupt nicht zu.

    Also ich hab mir mal ein paar Sachen auf Viva von nem Konzert gegeben. :rolleyes:


    Also ich sage nicht dass sie selbst nicht rocken kann, aber ihre Songs rocken absolut nicht. Was geil war war die Cover-Nummer, die war absolut amtlich. Aber ihre Songs fand ich zum Gähnen.
    Die Band ist super, wie immer bei solchen Sachen, die ist verdammt amtlich.

    @Chuck-Boom:


    Paradiddle hats ja schon gesagt.


    Er spielt seine Songs vor und erklärt die Paarts bzw. wie bestimmte Stellen aufgebaut sind.
    Dann gibts noch ein paar Solos, Sticktricks und ein paar Übungen zur Unabhängigkeit bzw. wie man das einbauen kann.
    Und natürlich Behind the Scenes Materiel etc.


    Es ist nicht direkt eine Lehr-DVD, sondern er zeigt seine Art des Spielens.

    Zitat

    Original von Philippe
    Sicher ist Ambassador einlagig (1mm Stärke).


    ARGS....


    1000er Stärke oder 10 mil! Das sind 0,01 Zoll bzw. 0,025mm!



    XThomasX:
    Wüsste nicht was an Emperor Coated unkonventionell sein soll...

    Und nur weil es irgendein Affe gesagt hat, heißt es nicht dass es so ist. Es wird soviel scheiß geschrieben und gesagt, "Rechtsberatung" in Foren ist immer schwierig, da kann man sich nicht einfach auf was verlassen was irgendjemand mal gesagt hat.



    Ich habe gerade die halbe ebay-Hilfe/-Regeln etc. durchgelesen (alles relevante dazu) und nichts von so einem Rückgaberecht gelesen.


    "Um ganz sicher zu gehen, dass Sie den gewünschten Artikel erwerben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
    [...]
    Informieren Sie sich über die Rückgabe- oder Umtauschbedingungen des Verkäufers.
    [...]


    Rückgabe- oder Umtauschbedingungen des Verkäufers


    Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob es möglich ist, den Artikel eventuell zurückzugeben oder umzutauschen. Fragen Sie den Verkäufer, wann Sie mit der Lieferung des Artikels rechnen können und ob er eine Garantie einräumt. Erkundigen Sie sich nach seinen Richtlinien bei eventuellen Problemen mit dem Artikel."


    Auch im BGB findet man nichts über ein generelles Rückgaberecht.



    Evtl. verwechselst du das mit Kaufverträgen mit Händlern, da besteht seit einiger Zeit ein 14-tägiges Rückgaberecht (Fernabsatzgesetz sowie alle Verbrauchergesetze wurden ins BGB überführt). Das gilt auch bei Gebrauchtwaren, aber nur bei Verbrauchsverträgen (zwischen gewerblichem Händler und Verbraucher).
    Aber das gilt nicht für Käufe bei Privatpersonen!

    Nein!


    Es gibt kein 10 tägiges oder sonstiges generelles (ohne Grund) Rückgaberecht!


    (Zeigt mir bitte den Paragraphen.)



    Und nein, man kann die Überweisung nicht innerhalb 14 Tagen zurückziehen! (Das geht nur in seltensten Fällen, dieser gehört sicherlich nicht dazu!)



    Bitte macht euch vorher schlau bevor ihr sowas postet.