Ich hab den Abschnitt über Garantie in der Anleitung gelesen. Liest sich für mich als würde man gar keine weiteren Garantien geben, sondern normal im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einstehen.
Mit der Garantie kann der Hersteller verfahren wie er will und sie z.B. auf den Erstkäufer beschränken. Die 2 Jahre Gewährleistung verfallen dagegen nicht.
Das Gerät wurde bei Thomann gekauft? Die Thomann AGB sagen zur eigenen 3-Jahres-Garantie: "Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbrauchergem. §13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden."
Wenn das auf Deutsch heißt dass die Thomann-Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt, dann ist das auch so.
Die Frage ist, ob das Pult bzw. die Treiber fehlerhaft sind. Dann greift evtl. Gewährleistung und dann hast auch du Rechte.
Ist das Kabel in Ordnung, schon mal eine andere Firewire-Karte probiert? Hat die DeLock Karte einen Chipsatz von Texas Instruments, der immer und überall empfohlen wird? Wird der Betrieb unter Vista überhaupt fehlerfrei garantiert? Auf der Phonic Seite und der M&T-Seite steht z.B. nur "Compatible with Mac OSX and Windows XP".