Ich wohne in meinem Einfamilien Haus und habe das recht zu musizieren.
Und der Nachbar hat ein Recht auf seine Ruhe. Richtwerte dafür normalerweise in der TA Lärm, tagsüber sind das zwischen 50-60 dB(A). D.h. wenn es beim Nachbarn durch dich durchgängig lauter ist, musst du dich einschränken.
Lustigerweise werden viele Werte, besonders die in der Nacht bei Ruhe, d.h. normalen Hintergrundgeräuschen, oft nicht erreicht
An wen sollte ich mich jetzt zunächst wenden? Mal wird einem geraten zum Ordnungsamt zu gehen, mal wird gesagt man solle zur örtlichen Polizeidirektion marschieren.
Wer ist in jenem Falle mein Anpreschpartner?
Konkret hab ich auch keine Ahnung. Du brauchst denke ich jemand der ein Schallpegelmessgerät hat (aufpassen, die Genauigkeit liegt bei ein paar dB, und für was amtliches muss es genau kalibriert bzw. geeicht sein) um mal zu schauen in welchen Bereichen ihr euch bewegt. Es dürfte eher das Ordnungsamt zuständig sein, die Polizei wird nur bei konkreten Beschwerden kommen. Die Zuständigkeiten sind denke ich auch verschieden, in einigen Städten kommt bei Lärmbeschwerden das Ordnungsamt und nicht die Polizei.