@ Gomezztozz: der Verkäufer ist verpflichtet, zu liefern.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist zweilei.
Hast Du mit ebay diesbezüglich schon Kontakt aufgenommen?
Der Verkäufer braucht lediglich angeben, daß die Ware mittlerweile zerstört oder nicht mehr verfügbar ist. Da schaut der Käufer in die Röhre weil diese Maßnahme nicht seiner Einwilligung bedarf. Ebay macht da garnichts. Höchstens dann, wenn das Angebot neu eingestellt wird.