Nö, das ist nur einer von verschiedenen Aspekten. Weniger Anteil senkt zwar das Risiko, als scheinselbstständig zu gelten, schließt es aber nicht grundsätzlich aus, soweit ich mich erinnere.
Ja, ist nur einer von mehreren Aspekten. Allerdings wird man nicht so einfach in eine Scheinselbstständigkeit kommen, wenn man auf Honorarbasis an mehreren Musikschulen arbeitet, zusätzlich in einer oder mehreren Bands (offiziell!) Geld verdient und noch privat unterrichtet.
Das Problem liegt an dieser "neuen" Regelung hier (Zitat aus dem Artikel):
Der heikle Punkt: Sobald Lehrer:innen in die Strukturen der Schulen eingebunden sind oder Weisungen folgen müssen, können sie nicht als selbstständig gelten, sondern sind sozialversicherungspflichtig. Dafür genügt es laut Urteil etwa schon, wenn sie Unterrichtsräume der Musikschule nutzen oder sich Unterrichtszeiten anpassen müssen. Zwar handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Dennoch hat das Urteil nach der Auffassung von Jurist:innen weit über den Einzelfall hinaus Auswirkungen auf die Arbeit fast aller öffentlichen Musikschulen, die in der Regel die freien Lehrkräfte stark in ihre Abläufe einbinden.
Und das ist meiner Meinung nach wirklich bekloppt. Denn natürlich unterrichtet man im Regelfall in den Räumlichkeiten der Musikschule, hat eine Chefin oder einen Chef, bekommt Terminpläne usw. ... auch, wenn man an einer Schule z.B. nur eine Hand voll Schüler unterrichtet und weit weniger als in einem Minijob verdient.