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Jölle

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1

Sonntag, 7. September 2008, 18:13

Frage zum "Umtauschrecht"

hallo habe mal eine frage zum o.g. ...

wenn ich ein becken, welches ich schoneinmal umgetauscht bekommen habe, nochmals wegen eines defektes einschicke (immer noch innerhalb der garantie von 24 monaten), bekomme ich das teil dann wieder umgetauscht oder kann es dann heissen
"wir habens schoneimal umgetauscht ein zweitesmal geht das nicht!" ????

Drummer-25

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2

Sonntag, 7. September 2008, 18:18

Beckenumtausch

Also ich würde es schon versuchen, habe einmal gelesen das jemand ein Sabian Becken 3 mal kaputt gemacht hat und es wurde immer getauscht!

shardik

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3

Sonntag, 7. September 2008, 18:21

ich denke schon.

hatte mal nen riss bei nem anatolian becken.
wurde umgetauscht.
beim umgetauschten dann wieder riss.
nochma umgetauscht.

das war aber direkt in nem musikhaus und
ich habs net eingeschickt. aber die ja sicherlich

tonsel

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4

Sonntag, 7. September 2008, 18:38

Die Tatsache das das Becken schon einmal umgetauscht wurde hat erstmal keinen Einfluss auf "Garantie". Wichtig zu wissen wäre, ob du einen Anspruch auf eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie hast.

Falls nicht: Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich streng genommen nur auf Schäden (hier Riss), die auf Fehler(hier z.B. Materialfehler) zurückzuführen sind, die bereits beim Kauft vorhanden waren. Wenn dieser Schaden später als 6 Monat nach dem Kauf auftritt müsste streng genommen der Kunde beweisen, dass das Becken schon beim Kauf bzw. nach der ersten Reklamation fehlerhaft war. Das gute Händler hier keine Diskussionen anzetteln ist reine Kulanz. Und diese Kulanz könnte bei mehreren Reklamationen irgendwann erschöpft sein.

tonsel
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drumdidi

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5

Sonntag, 7. September 2008, 18:40

Das kommt auf die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers an.
Manche Hersteller tauschen tatsächlich ein bereits getauschtes Becken nicht nochmals um.
Zudem muß der Schaden eindeutig auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen sein.
Da hilft nur der Weg zum Händler und fragen...
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Jürgen K

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6

Sonntag, 7. September 2008, 23:55

Hallo,

das kommt darauf an.

Grüße,
Jürgen
Sapere aude!

Jölle

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7

Montag, 8. September 2008, 00:02

alles klar, danke für eure hilfe... werde morgen mal dort anrufen und fragen!

tomjunior

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8

Montag, 8. September 2008, 13:19

Hallo,

das kommt darauf an.

Grüße,
Jürgen


:D

Offtopic:
Erinnernt mich an einen Witz:

Ein Mathematiker, ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater müssen zur Abschlussprüfung. Alles entscheidene Frage der Prüfungskommission: "Wieviel sind 1+1?"
Der Mathematiker: "2". Richtig, bestanden. Der Rechtsanwalt: "Das kommt darauf an." Richtig, bestanden. Der Steuerberater: Überlegt einen Moment, macht sämtliche Türen, Fenster und Vorhänge zu und antwortet: "Wie hätten Sie´s denn gern?"

Jürgen K

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9

Montag, 8. September 2008, 13:25

Hallo,

der war gut, den kannte ich noch nicht.

Zum Thema: Gesetzliche Gewährleistung, Garantieversprechen, Kulanz, Schadensgrund, Verantwortlichkeit, Unternehmereigenschaft der Beteiligten sind ein paar Parameter auf die es an kommt. Da muss man leider ein paar mal 1 + 1 rechnen und manchmal zieht man dann auch die eine oder andere 1 wieder ab. Das Ergebnis ist somit zunächst offen. Mathematisch sieht das dann vielleicht so aus:
A + B + C + D + E + (F1 + F2) = X.
Ob X nun 0 oder 1 ist wird uns auch ein Mathematiker nicht sagen können.
Wie ich jetzt weiß, ein Steuerberater offensichtlich schon. :)

Grüße,
Jürgen

PS
In Kneipen und Foren gibt es sehr viele Hobby-Steuerberater.

Edith möchte betonen, dass das Beispiel ein wenig rudimentär ist. Nicht, dass jetzt jemand anfängt zu rechnen und mit dem Ergebnis zu Gericht zieht.
Sapere aude!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jürgen K« (8. September 2008, 13:28)


Jölle

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10

Montag, 8. September 2008, 13:37

so eben einmal bei thomann angerufen.
die nette frau, hatte auch extra nochmal bei einer kollegin nachgefragt, meinte, dass auch wenn man schoneinmal den gewährleistungsanspruch in anspruch genommen hat (toller ausdruck...) die garantie deshalb nicht erlischt sondern weiterhin 2 jahre besteht (ab kaufdatum). das hätten sie schon öfter gehabt, dass leute mehr als nur 2 mal ihre sachen wieder eingeschickt haben.

premier_drummer

Bob der Baumeister

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11

Montag, 8. September 2008, 13:56

so eben einmal bei thomann angerufen.
die nette frau, hatte auch extra nochmal bei einer kollegin nachgefragt, meinte, dass auch wenn man schoneinmal den gewährleistungsanspruch in anspruch genommen hat (toller ausdruck...) die garantie deshalb nicht erlischt sondern weiterhin 2 jahre besteht (ab kaufdatum). das hätten sie schon öfter gehabt, dass leute mehr als nur 2 mal ihre sachen wieder eingeschickt haben.


Dachte ich mir schon. Denn - weshalb sollte die Garantie erlöschen, nachdem sie einmal in Anspruch genommen wurde?

Dazu vielleicht eine kurze (leider wahre) Anekdote von Volksverar....ung zum Thema Garantie:

Da gibt es diese Wundermesserset (12 Messer zum utopischen Preis) im TV, mit denen sie in der Werbung zuerst auf nem Nagel rumschneiden, um anschließend eine Tomate zu teilen.
Danach preisen sie die Wundergarantie zum Wundermesserset an: "Sollte eines dieser Messer jemals stumpf werden, so erhalten Sie garantiert ein neues!!!!"

Hört sich im ersten Moment wahnsinnig toll an. Der Haken ist: DAS funktioniert nur bei EINEM Messer von solch einem Set - denn danach war ja schon EINES stumpf und wurde getauscht.

Sorry für OT
___________________________
Groovy Greetz

Enso

Meine Bande Was auf die Ohren? Schallschutz entkoppelt

drumdidi

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12

Montag, 8. September 2008, 23:04

Dachte ich mir schon. Denn - weshalb sollte die Garantie erlöschen, nachdem sie einmal in Anspruch genommen wurde?
Weil es Hersteller gibt, die genau das in ihren Garantiebedingungen ausschliessen

Siehe z.b. hier Istanbul:

Zitat

ISTANBUL AGOP warranty covers material and craftsmanship for all series and provides for a free replacement of detective cymbals for one year from the date of purchase. ISTANBUL AGOP requires that all cymbals for warranty replacement be returned to your local dealer/store that you purchased them from. The dealer /store will, in turn, contact its distributor for review and replacement, Quality is the most important thing for us as our cymbals gained this big success and reputation by your supports and we use these opportunities to control the manufacture of the cymbal in question to improve the quality to its highest levels.
A cymbal will not be replaced under the conditions below:

If more than one year has passed since the date of purchase (Please enclose a copy of your original purchase receipt with your return cymbal to determine the warranty period.

If it has been previously replaced.
If it has been bought second hand.
If it has been used in a lease program.
If it has been treated badly, dropped for played with extreme force.


Ob so eine Regelung nach deutschem Recht geht, ist eine andere Frage. :S
Aber der juristische Weg ist auch nicht ganz billig....
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#013

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13

Montag, 8. September 2008, 23:47

Hallo,

der war gut, den kannte ich noch nicht.

Zum Thema: Gesetzliche Gewährleistung, Garantieversprechen, Kulanz, Schadensgrund, Verantwortlichkeit, Unternehmereigenschaft der Beteiligten sind ein paar Parameter auf die es an kommt. Da muss man leider ein paar mal 1 + 1 rechnen und manchmal zieht man dann auch die eine oder andere 1 wieder ab. Das Ergebnis ist somit zunächst offen. Mathematisch sieht das dann vielleicht so aus:
A + B + C + D + E + (F1 + F2) = X.
Ob X nun 0 oder 1 ist wird uns auch ein Mathematiker nicht sagen können.
Wie ich jetzt weiß, ein Steuerberater offensichtlich schon. :)

Grüße,
Jürgen

PS
In Kneipen und Foren gibt es sehr viele Hobby-Steuerberater.

Edith möchte betonen, dass das Beispiel ein wenig rudimentär ist. Nicht, dass jetzt jemand anfängt zu rechnen und mit dem Ergebnis zu Gericht zieht.
/offtopic on

hier noch solch einer:

1/9 = 0,1111111[...]
2/9 = 0,2222222[...]
3/9 = 0,3333333[...]
usw...
8/9 = 0,8888888[...]
9/9 = 0,9999999[...] <-- Eigentlich richtig, aber dennoch falsch!

also: 0,*periode*9 = 1

Mathematik ist nicht immer so genau wie sie sein sollte :P
/offtopic off

Wenn dir ein kaputtes becken eh nicht so viel Wert is, probier es doch einfach mal aus!:D
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