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Hallo,
das kommt darauf an.
Grüße,
Jürgen
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jürgen K« (8. September 2008, 13:28)
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Bob der Baumeister
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so eben einmal bei thomann angerufen.
die nette frau, hatte auch extra nochmal bei einer kollegin nachgefragt, meinte, dass auch wenn man schoneinmal den gewährleistungsanspruch in anspruch genommen hat (toller ausdruck...) die garantie deshalb nicht erlischt sondern weiterhin 2 jahre besteht (ab kaufdatum). das hätten sie schon öfter gehabt, dass leute mehr als nur 2 mal ihre sachen wieder eingeschickt haben.
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Weil es Hersteller gibt, die genau das in ihren Garantiebedingungen ausschliessenDachte ich mir schon. Denn - weshalb sollte die Garantie erlöschen, nachdem sie einmal in Anspruch genommen wurde?
Ob so eine Regelung nach deutschem Recht geht, ist eine andere Frage.
Zitat
ISTANBUL AGOP warranty covers material and craftsmanship for all series and provides for a free replacement of detective cymbals for one year from the date of purchase. ISTANBUL AGOP requires that all cymbals for warranty replacement be returned to your local dealer/store that you purchased them from. The dealer /store will, in turn, contact its distributor for review and replacement, Quality is the most important thing for us as our cymbals gained this big success and reputation by your supports and we use these opportunities to control the manufacture of the cymbal in question to improve the quality to its highest levels.
A cymbal will not be replaced under the conditions below:
If more than one year has passed since the date of purchase (Please enclose a copy of your original purchase receipt with your return cymbal to determine the warranty period.
If it has been previously replaced.
If it has been bought second hand.
If it has been used in a lease program.
If it has been treated badly, dropped for played with extreme force.
/offtopic onHallo,
der war gut, den kannte ich noch nicht.
Zum Thema: Gesetzliche Gewährleistung, Garantieversprechen, Kulanz, Schadensgrund, Verantwortlichkeit, Unternehmereigenschaft der Beteiligten sind ein paar Parameter auf die es an kommt. Da muss man leider ein paar mal 1 + 1 rechnen und manchmal zieht man dann auch die eine oder andere 1 wieder ab. Das Ergebnis ist somit zunächst offen. Mathematisch sieht das dann vielleicht so aus:
A + B + C + D + E + (F1 + F2) = X.
Ob X nun 0 oder 1 ist wird uns auch ein Mathematiker nicht sagen können.
Wie ich jetzt weiß, ein Steuerberater offensichtlich schon.
Grüße,
Jürgen
PS
In Kneipen und Foren gibt es sehr viele Hobby-Steuerberater.
Edith möchte betonen, dass das Beispiel ein wenig rudimentär ist. Nicht, dass jetzt jemand anfängt zu rechnen und mit dem Ergebnis zu Gericht zieht.
