• Wie ich vor Wochen erfahren durfte, haben sich mehrere andere geschädigte Personen zusammengeschlossen und eine Strategie entwickelt, um den Abzocker zu stoppen.


    Ich wünsche viel Erfolg.


    Die Firma die er geprellt wird aber an einer anderen "Lösung" des Problems arbeiten.

  • Erstmal: Das ist ne Frechheit von ihm!


    zum Zweiten: Ich würd über einen amtlichen Mahnbescheidt gehen und das dann notfalls per Gerichtbeschluss einziehen lassen.


    Dieses "härterer Gangart" missfällt mir etwas. Bei nem Gerichtsbeschluss kannst du dann sogar Mahngebühren / Anwaltskosten usw. mit einfordern.

    "Was ist in Deutschland schlimmer, die Unwissenheit oder die Gleichgültigkeit?"
    "Keine Ahnung - is mir eigentlich auch egal."

  • Mir ist noch nicht ganz klar geworden, wer welche Ansprüche gegen wen hat.


    Das Gratis-Ding können wir ja juristisch unter den Tisch fallen lassen.


    Du schreibst aber auch, du hättest was vermittelt, wofür noch nicht gezahlt wurde. Das hört sich nach Anspruch Firma gegen Mr.X an. Warum willst DU dann Inkasso machen? Hängt von der Zahlung eine Provision ab?


    Ansonsten müsste imho die Firma die Zwangsbeitreibung durchführen, nicht du.
    Du hast doch in diesem Fall keinen materiellen Schaden (wenn ich´s richtig verstanden habe).


    Und ob du der Genugtuung und Herstellung der Ordnung wegen ein paar harte Jungs hinschickst, kannst du glaube ich nur selbst entscheiden.
    Auf jeden Fall solltest du dich mit der Firma beraten.


    ABER:


    Frag doch bitte nochmal deine Anwältin, ob du den Namen nicht wenigstens per SM nennen darfst (ich bin sogar der Auffassung, dass sogar ein TATSACHENbericht mit Namensnennung dir nicht zum Nachteil gereichen dürfte - solange du eben nur Tatsachen darlegst).


    Immerhin bestellen ja hier und da öfter mal Leute was, die dann genauso nass sind.


    Also per SM (oder Telefon) muss das gehen, meine ich. Wer soll das verbieten bzw. überhaupt nachweisen?

  • Zitat

    es geht mir ausnahmsweise tatsächlich ein stück weit um persönliche Wiedergutmachung. Eine "Bauchsache", eben da ich mich für diesen Burschen persönlich eingesetzt habe.


    ... ich arbeite stets ohne Provision...


    Dachte ich mir. Beides. ;)

  • Hm, also meine Hints:


    1. Gespräche sidn nicht gleich Gespräche: Es ist ein Unterschied , ob Du über ein öffentliches Forum Behauptungen in die eWlt setzt oder aber über eine private Mail. Erster Unterschied: Letzters kann man unter § 193 StGB fassen, da ist normiert, dass man im Rahmen "der Wahrnehmung berechtigter Interessen" sich selbstverständlich mit anderen Leuten auch über "gewerbliche Leistungen" eines anderen austauschen darf, solange man ein rechtliches Interesse daran hat. Ein Geschädigter ist nicht zum Schweigen verdammt. Also: Über PN oder Mail kannst Du mit privaten Leuten durchaus über den Fall reden, um Dir Rat einzuholen. Und: Nachweisen kann es Dir ja - Chcuk boom hats ja schon angemerkt - eh nut schwer jemand, was bei öffnentlichen Rooms anders ist.


    2. Bei den Tatsachen-Geschichten wäre ich aber vorsichtig. Nur weil Du Tatsachen behaupest, bist Du nicht automatisch auch aus dem Schneider. Es kommt darauf an, ob die Tatsachen wahr sind. § 186 STGB bestimmt, dass man eine negativ wirkende Tatsache nur dann verbrbeiten darf, wenn sie "erweislich wahr ist". Du mußt also sicher sein, dass der Nachweis dieser Tatsachen dir sicher gelingt, wenn Du sie verbreitest und der andere davon Wind bekommen sollte. Im Rahmen eiens rechtstreits kann man Tatsachenbahuptungen auch unwahrer Narur aufstellen, dass fällt unter Wahrnehmung berechtigter Interessen. Bei Vebreitung öffentlicher Behauptungen ist diese Wahrnehmung aber eben nich tmehr gegeben, und dann müssen diese Sachen eben nachweislich wahr sein.


    Fazit: In jedem Fall gilt, dass die Verbreitung nicht erweislich wahrer Tatsachen (was eben nicht das gleiche ist, wie unwahre Tatsachen) strafrechtlich eine üble Nachrede darstellen kann (186 StGB) und wenn sie wider besseren Wissens gemacht wird, eine Verleumdung (187 StGB). Werden die Tatsachenbehauptungen nur im privaten Bereich oder aber im Rahmen des Rechtstreits gemacht, handelt es sich um die Wahrnehmung berechtigter Interessen und sind daher unproblematisch.


    Interessanter wären aber eben ohnehin nicht die strafrechtlichen Folgen, sondern die zivilrechtlichen Folgen:
    Bei Schädigung des Gewerbebetriebes durch unlautere Verlautbarungen kann man sich eben auch schadensersatzpflichtig machen, sei es, dass man Schdensersatz zahlen muss (eher selten) oder aber, dass man eine Unterlassungserklärung abgeben muss, was auch nicht so pralle ist, aber man muss die diesbezüglichen Anwaltskosten der Gegenseite zahlen, was unschön ist. Aber eben auch im privatrechtlichen Bereich gilt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: Solange das im privat Bereich erfolgt (über Privat PN oder Mail) , kann es keinen Punk geben. Erst wenn alles eindeutig geklärt und beweisbar ist, kann man mit den Fakten an die Öffentlichkeit gehen.


    Also mein Tip: Alles rechtlich mit deiner Anwältin abklären, über Proivar Messages mit "freunden" weiter rat einholen :-), und ansonsten erst dann die Katze aus dem Sack lassen, wenn alles ambach ist.


    See


    PS: Das mit den Ukrainern kann man mal überlegen, aber bitte keinen zu starken ausdrücklichen Druck ausüben, der Relevanz hat, sonst bist du als Anstifter nicht nur einer Nötigung , sondern sogar einer Erpressung dran, das wäre auch schon etwas unschön. Also "zart-unmissverständlichen Druck" JA, aber nicht mehr. Aber sehr wahrscheinlich reicht das schon: Manchesmal reicht schon das Outfit der Eintreiber aus, um die Wirkugn zu erzielen.

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

    Einmal editiert, zuletzt von Seelanne ()

  • Zum Thema "harte Hand" denke ich, das man erst mal alle rechtlichen Schritte gehen sollte, alles andere wäre mir persönlich zu "halbseiden".


    Edit:
    Zudem können so beide Seiten so "Ihr Gesicht wahren", auch wenn es später zu keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr kommt.
    Editende


    Die persönliche Komponente in so einem Fall schmerzt einen zwar sehr, aber ob die "harte" Hand" wirklich eine Genugtuung ist, das sei mal dahin gestellt.



    Grüße


    Bob

    ____________________________________________


    Unser Knoblauch heißt Äppelwoi

    Einmal editiert, zuletzt von bob ()

  • Thanks Seelanne...


    Thanks Bob... klar, an genau dieser Fragestellung strauchel ich ja auch daran. Ob man persönliche Eitelkeiten nicht ignorieren sollte. Aber mein Bauch sagt gegenwärtig leider "nein".

  • Noch ´ne Idee: du könntest ja hier auch eine kleine "Negativ-Liste" derjenigen Händler erstellen, die´s NICHT sind. (Oder wenigstens diejenigen, die auch öfter hier im DF unterwegs sind, aus dem Verdacht nehmen.)


    Denn solange keiner was weiß, stehen ja erstmal ALLE Händler hier im Verdacht, was nun definitiv keine schönen Sache und zudem sicher geschäftsschädigend ist.

  • Wie ich vor Wochen erfahren durfte, haben sich mehrere andere geschädigte Personen zusammengeschlossen und eine Strategie entwickelt, um den Abzocker zu stoppen.


    Ich wünsche viel Erfolg.


    Die Firma die er geprellt wird aber an einer anderen "Lösung" des Problems arbeiten.

  • Zuerstmal finde ich es, ich gehe jetzt einfach mal auf Grund deiner Reputation davon aus, dass alle deine Angaben völlig korrekt sind, eine ziemliche Dreistigkeit, die gutegeminte Hilfe und den Einsatz anderer für sich zu missbrauchen - und das direkt in mehreren Fällen, wie es scheint.


    Zu dem ursprünglichen Problem würe ich sagen, dass als oberste Direktive gilt, dass man, um seine Interessen durchzusetzten das Gesetz in keinem Fall brechen, sondern erschöpfend nutzen sollte.
    Dies ist sowohl mit dem Weg über den Anwalt, als auch über ein Inkasko-Team gewährleistet, denn letztere sind darauf spezialisiert zwar am Rande, aber trotzdem immernoch völlig im Rahmen der Legalität zu arbeiten. Daher genügen beide Wege einem moralischen Grundanspruch.
    Es gilt also festzustellen, welcher moralisch und menschlich vorzuziehen ist.
    Der juristische Weg ist klar: Auf keinen Fall auf eine Schlichtung einlassen, sondern Mahnbescheid schicken und später eine Pfändung erwirken. Dies halte ich persönlich für einen netten und praktikablen Weg - aber leider hat er zwei Nachteile:
    1. Es dauert. Bis ich bei einem solchen Prozess das Geld hatte, gingen in der Regel ein bis zwei Jahre ins Land. Nicht jeder will oder kann so lange auf sein ihm zustehendes Geld warten.
    2. Der (von dir wohl offensichtlich gewollte) Lerneffekt bleibt aus. Klaus Kinski hat mal gesagt: "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur deswegen für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut." - was natürlich im übertragenen Sinn zu verstehen ist.


    Die Inkasko-Variante dagegen funktioniert schnell und effektiv - und sie bringt im Normalfall o.g. Lernwirkung mit sich. Selbst wenn wir Kant bemühen, und die Rechtmäßigkeit dieser Handlung mittels kategorischem Imperativ überprüfen, so kommen wir auf das Ergebnis: Wenn jeder immer sein Geld mit Inkasko-Teams eintreiben würde, wenn er sich versichert hat, dass es sich bei dem "Opfer" m einen routinierten Betrüger handelt, so sehe ich keine Probleme oder logische Widersprüche. Es ist zwar nicht "so" sauber, wie der Weg über den Anwalt, aber ich denke, es ist an der Zeit, mit Don Corleone zu sprechen:
    "Hundert Männer mit Schusswaffen können nicht so viel stehlen wie ein Anwalt mit einem Aktenkoffer." ;)

    It's all just a joke.

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