Probleme mit Gema...

  • Hallo,


    auch ich schließe mich sirom und matzdrums an:


    der Mahnbescheid ist zugestellt worden. (Lest mal das Kleingedruckte)


    Daher a) zahlen oder b) Widerspruch einlegen (Kollege broadkaster82 hat es bereits gesagt: "erste Priorität"; electric_blue: "Zu allererst")


    Alles (!) andere ist zweitrangig.


    Und Leute anzurufen, die vielleicht für irgendetwas zuständig sind, ist das, was ich unter dilettieren verstehe. Laien machen das immer so, aber das ist ineffektiv.


    Die Zusage lautete übrigens nur, dass noch geprüft werden müsse. Dass es nichts kosten wird, kann daraus nicht entnommen werden, es ist ein entschiedenes "vielleicht" und damit kann keiner was anfangen.


    Ich rate grundsätzlich, doch noch mal einen Kollegen um die Ecke oder einen der fachlich versierten Kollegen zu kontaktieren. Ihr müsst ja Unterlagen haben (eingegangene Briefe, Eure Anmeldung), die wir hier nicht gesehen haben. Wenn der Fachmensch da mal drüber schaut, dann kann der auch was Konkretes dazu sagen bzw. konkret Nachforschungen betreiben. Theoretisch wäre es ja auch möglich, dass Ihr da was ungünstig oder falsch ausgefüllt habt, aber wie gesagt: spekulieren bringt nix, fragt den Rechtsverdreher Eures Vertrauens.


    Gruß,
    Jürgen

  • Das wir trotzdem Einspruch erheben ist klar und logisch. Aber die Aussage das Sie bis jetzt noch nicht mal geprüft haben ob Sie Anspruch auf Geld haben, aber schon mal einen gerichtlichen Mahnbescheid raus schicken finde ich ziemlich bescheiden. Und das trotz mehrerer Schreiben unsererseits auch per Nachnahme. Tot stellen ist da nicht die feine englische, um nicht zu sagen unter aller Sau.


    @ Jürgen:
    Dillettieren tun Menschen die ansonsten mit der Materie nicht viel zu tun haben manchmal. Genauso wie DU sicherlich auch, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, ein Dillettant und Laie in vielem bist. Deswegen habe ich hier nach Hilfe gefragt. Ständig zu betonen wie Laienhaft mein Vorgehen ist bringt mich allerdings nicht weiter und ist pädagogisch wenig wertvoll.


    Die Erfahrung in meinem Beruf und auch privat hat auch schon öfter gezeigt, das der 'kleine Dienstweg mit persönlichen Kontakt' oft schneller und einfacher Mißverständnisse auflöst als pure Paragraphenreiterei. Am Telefon erreicht man mit Symphatie und Charme sehr oft mehr als mit einem platten unpersönlichen Brief. Aber das jetzt zu diskutieren wäre OT bzw. gehört ins Philosophieforum und nicht hier her denke ich. Und wie erwähnt, das man dann trotzdem noch mal offiziell Einsprucherhebt ist noch mal eine ganz andere Geschichte. Telefonisch klären, schriflich fixieren.

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  • Hallo,


    ich dilettiere in der Tat, z. B. am Schlagzeug.


    Nein, ich meinte das ohne Beleidigung.
    Ich stimme Dir vollkommen zu, dass es oft auf dem "kleinen Dienstweg" effektiver geht. Das deckt sich auch mit meiner Erfahrung, wobei es da Ausnahmen gibt. Wenn ein (Mahn)bescheid vorliegt und man es mit einer Behörde oder behördenähnlichen Institution zu tun hat, dann ist die Gefahr groß, dass es ohne Paragraphenreiterei nicht geht.


    Ich dilettiere auch im pädagogischen Bereich. Da hast Du Recht.


    Ich wollte Dich nicht beleidigen, sondern nachdrücklich vor Schaden bewahren. Da mir das Erstere nicht gelungen ist, bitte ich Dich daher hier um Entschuldigung.


    Gruß,
    Jürgen

  • Dilettieren wir nicht alle hier irgendwie an den Drums? ;) Aber man muss ja auch nicht immer alles gut können um Spass zu haben. Sonst wäre die Menschheit vielleicht längst ausgestorben weil nur wenige Menschen Sex hätten. :D



    Danke noch mal für die Tipps und Entschuldigung angenommen.



    Gruß, Manuel

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  • Zitat

    Original von Bluesmaker
    Das wir trotzdem Einspruch erheben ist klar und logisch.


    Ohne diesen Einspruch bekommt die Gema einen rechtskräftigen Titel (nämlich einen Vollstreckungsbescheid), aus dem schon mal die Zahlung vollstreckt werden kann. Dieser ist durch (fast) nichts aus der Welt zu schaffen (man kann dagegen nochmal Einspruch einlegen, muss diesen aber gleich vollständig begründen und zahlt dann aber schon mindestens einen Teil der Gerichtskosten), ausser durch den guten Willen der GEMA. Darauf würde ich aber nicht unbedingt vertrauen, denn was passiert, wenn die Überprüfung der Folgebögen aus Sicht der GEMA gegen Euch spricht.

    Zitat

    Original von Bluesmaker
    Die Erfahrung in meinem Beruf und auch privat hat auch schon öfter gezeigt, das der 'kleine Dienstweg mit persönlichen Kontakt' oft schneller und einfacher Mißverständnisse auflöst als pure Paragraphenreiterei. Am Telefon erreicht man mit Symphatie und Charme sehr oft mehr als mit einem patten unpersönlichen Brief.


    Richtig, aber wenn die Sache mal zu den Anwälten gegeben wurde, dann ist der Ansprechpartner am Telefon nur noch begrenzt zuständig. Und die Kanzlei Becker-Büttner-Held ist grundsätzlich erstmal der Aufassung, dass die GEMA im Recht ist.

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