Probleme mit Gema...

  • Hallo zusammen,


    ich habe da ein Problem mit der Gema in Hessen. Wir haben ein kleines Festival veranstaltet mit Bands die nur eigene Sachen gespielt haben. Trotzdem will die Gema Geld. Wir haben Folgebögen ausgefüllt, Briefe und Faxe hin geschickt, keiner reagiert! Wir versuchen anzurufen bei der Nummer die Auf der Rechnung steht: entweder besetzt oder keiner da und das seit Monaten!!! Wenn wir in der Zentrale anrufen meldet sich jemand der immer nur sagt er kann ncith verbinden und nicht weiterhelfen wir sollen doch mal schreiben. aaarg. Da ärgert man sich glatt das man überhaupt was angemeldet hat! Nie mehr so nen scheiß. Meint der Zentralentyp doch frech wegen der WM hätten die alle keine Zeit. Frechheit! Wenn ich sowas zu meinen Kunden sagen würde....



    Als Krönung ist heut ein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen. :( Aber immer noch keine Reaktion auf Faxe und Briefe.


    Hat jemand noch eine Idee oder Connections? Langsam verzweifelt man ja. Da hilft wohl nur ein Anwalt.

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  • Zitat

    Zitat von Bluesmaker:
    "Wir haben ein kleines Festival veranstaltet mit Bands die nur eigene Sachen gespielt haben. Trotzdem will die Gema Geld."


    Hi Bluesmaker,


    entscheidend ist, ob die Bands Material gespielt haben, das bei der Gema angemeldet ist - egal ob Covers oder eigenes material (z. B. von deren eigenen CDs). Bring das erst mal in Erfahrung. Wenn die Bands nur eigenes Material gespielt haben, das nicht bei der Gema angemeldet ist, brauchst Du Dich nicht zu sorgen. Das ist allerdings eher unwahrscheinlich, oder?


    Mit der Gema ist's bisweilen langwierig und hakelig. Aber bisher habe ich noch immer jemanden erreicht. Kleiner Tip: alles nachvollziehbar dokumentieren (wer hat wann mit wem über was mit welchem Ergebnis gesprochen; Einschreiben etcpp).


    Keep On Groovin'
    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

  • bei der gema dauert fast alles etwas länger. auch die tantiemenauszahlung. wahrscheinlich nicht das inkasso von gebühren. so ist das nun mal.


    erstmal ist natürlich richtig, was fw gesagt hat: entscheidend ist, ob werke bei der gema (oder einer schwestergesellschaft im ausland) gemeldet sind oder nicht. wenn das nachweislich nicht der fall ist, könnt ihr folgebögen ausfüllen und einen antrag auf repertoireprüfung stellen. und zwar genau bei der stelle, zu der ihr als veranstalter die bögen schickt oder faxt.


    neben einschreiben geht auch der weg des e-mail-verkehrs. der ist nicht ganz so kostenintensiv und dennoch einigermaßen schriftlich und nachvollziehbar wer mit wem was usw. ich hab da bisher immer eine antwort bekommen.

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    Sagt die Fermate: "Ich halt's nicht mehr aus!".

  • Thx für die Antworten.


    @ Nils: hab ich aber dummerweise ist das alles über meine Freundin gelaufen. Also mit Ihrem Namen und Adresse. Wenn es ohne nicht geht werd ich das aber versuchen über meine abzuwickeln.


    fwdrums: Sorry hab ich in der Aufregung vergessen zu erwähnen: SInd nur unangemeldete Stücke gewesen. Aber selbst wenn, dann müssten die doch wenigstens reagieren und sagen die und die Songs waren doch kostenpflichtig nach so vielen Briefen (auch per Einschreiben) und Faxen.

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  • GEMA ist schon eine tolle Behörde.
    Ich habe unsere Demo CD dort angemeldet vor über einem Jahr.
    Dann kam ein Jahr lang nix.
    Dann kam Anfang Juni ne Rechnung. 7 Tage später die erste Mahnung und 7 Tage später die zweite mit Androhung rechtlicher Schritte.
    Ich hab leider beide Briefe zusammen bekommen, da ich beruflich unterwegs war....

  • naja, ob das hilft...


    es kann sein, dass die gema berechtigt ist, zunächst einmal die gebühr einzuziehen, um sie dann nach der prüfung ggf. zurückzuerstatten. das weiß ich nicht.
    vielleicht kannst du mit den rechtsanwälten des drmv was anfangen (ich glaube, der kollege urban kennt sich besonders gut mit der gema aus):


    RA michael urban, 0221-93889002, mail@urban-law.de
    RA wolfgang krüger, 040-2274720, krueger@kanzlei-mertin.de


    wie gesagt: die gema lässt sich, so will es scheinen, stets zeit, wenn jemand etwas von ihr will. da kann man noch so viele briefe und faxe schicken, wenn die zeit noch nicht rum ist, dreht sich kein rad. auch wenn wir das alle sch...ade finden.

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  • Die GEMA ist eine Rechteverwertungsgesellschaft (Verwertung der Urheberrechte im Namen der Urheber). Sie nimmt offensichtlich an, das hier auch GEMA-pflichtige Stücke (Also Songs aus dem Pool der GEMA-Mitglieder) gespielt wurden. Bist Du sicher, das keine der Bands einen Cover-Song gespielt hat, keiner selbst GEMA-Mitglied ist und vielleicht doch seine eigenen Stücke angemeldet hat, und auch in den Pausen vor/zwischen/nach den Bands keine GEMA-pflichtige Pausenmusik gespielt wurde ?


    Falls hier kein GEMA-Titel dabei war, ist das schon mal ziemlich gut. Genau das werden die IMHO nämlich prüfen.


    Wir haben unsere Maiparty auch vorab angemeldet, und sollten ca. 200 Euro extra für die Pausenmusik zahlen. Da ich glücklichereise selbst genügend Stücke produziert habe, deren Rechteverwertung ich nicht an die GEMA abgetreten habe, konnten wir uns das sparen und haben in den Pausen eben GEMA-freie Musikstücke laufen lassen. Die Gebührenforderung wurde aber erst angepasst, nachdem ich eine Songliste erstellt hatte (das hatte die GEMA zwecks "Prüfung" - wie auch immer das gehen soll - eingefordert, k.A. auf welcher Seite hier tatsächlich die Beweislast liegt) und schriftlich erklärte, das keiner dieser Titel einer Rechteverwertung seitens der GEMA unterliegt.
    Das wurde so dann aber auch umgehend akzeptiert, und wir mussten dann nur die völlig rechtmäßigen Gebühren für die Live-Covermucke zahlen.


    Vermutlich musst Du ähnlich vorgehen:
    Hole Dir Die Setlisten aller Bands und ggf. der Pausentapes mit entsprechenden Erklärungen. Sollte tatsächlich irgendein GEMA-pflichtiges Stück dabei sein, wird's wohl nicht kostenfrei ausgehen. Falls nicht, hat die GEMA aber keinerlei berechtigte Gebührenforderungen.

    Entscheidend ist nur was dabei raus kommt!

  • Die GEMA ist echt geil.
    Mein heimatlicher Turnverein hat mal ein kleines Zelt aufgestellt und Handkäse mit Musik verkauft und dies auch auf den Tafeln im Zelt geschrieben.
    (http://de.wikipedia.org/wiki/Handk%C3%A4s)
    Wer nicht gucken will, Handkäse ist eine Art Käse und Musik heisst eine mögliche Beilage dazu.
    Da kam die Gema an und wollte einige hundert Euro, weil das ganze ja eine nicht angemeldete Veranstaltung gewesen wäre......


    OHNE WORTE


  • Danke , aber alles schon passiert. Und die Mucke war garantiert gemafrei.

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  • Danke für die Nummern, das werd ich tun. Da ich eh Mitglied im DRMV bin hatte ich mir das heut Nachmittag eh überlegt.

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  • Ich piss mich zu :D wie geil ist das denn!


    Ähnliches erlebte ich mal in nem Restaurant, da wurde am Nachbartisch auch Handkäs' mit Musik (hauptsächlich Zwiebeln, jetzt weiß auch jeder welche Art von Musik gemeint ist) bestellt....nach 10 Minuten essen kam er dann....der Satz..."Und wo bleibt die Musik"


    Danke GEMA. Ich lach mich schlapp :)

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Hallo Bluesmaker!


    Zu allererst solltest Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einreichen. Sobald Du, respektive Deine Freundin, dies getan hast, MUSS man sich seitens der GEMA mit dem Thema auseinandersetzen und kann die Schreiben von Dir nicht mehr ignorieren. Dem Mahnbescheid liegt ein Widerspruchs-Formular bei, welches du an das Gericht, welches Dir den Mahnbescheid zugestellt hat, faxen kannst. Achte darauf, dass dies innerhalb der angegebenen Frist geschieht, meist sind dies zwei Wochen nach Zustellung (die steht auf dem Umschlag).


    Sobald der Widerspruch eingegangen ist, wird die Sache an das zuständige Gericht an Deinem Wohnort abgegeben. Unabhängig davon steht im Mahnbescheid in der Regel der Rechtsvertreter der GEMA, meist eine Münchner Kanzlei. Dieser würde ich mitteilen, wie du die Angelegenheit siehst und das Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingereicht hast. Teile den Anwälten der GEMA mit, dass keine der teilnehmenden Bands und Musiker einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA hat. Lasse Dir das von den Musikern schriftlich bestätigen.
    In der Regel lassen die dann außergerichtlich mit sich reden, wie ich als freier Gerichtsgutachter (bin aber kein Rechtsanwalt!) für urheberrechtliche Belange und GF eines Musikverlages schon diverse Male feststellen durfte.


    Das Problem ist, das Deine Veranstaltung wahrscheinlich von der Bezirksdirektion an die Zentrale weitergeleitet wurde und keiner den Sachverhalt geprüft hat. Das ist bei der GEMA normal, denn dort zählt nur das Inkasso und das hat wahrhaftig riesige Ausmaße, so dass kein Mensch dort die einzelnen Sachverhalte kennen wird ;-).


    Wenn Du Mitglied im DRMV bist, ist es sicherlich auch gut, Ole Seelenmeyer zu kontaktieren, um Dir alternativen Rat zu suchen.


    Für weitere Tips und Erfahrungsaustausch unter Kollegen kannst Du mich gerne kontaktieren.


    Grüße und viel Glück,


    Andy

    Der liebe Gott hat nicht umsonst gepflegte Hooks erfunden !

    2 Mal editiert, zuletzt von electric_blue ()

  • Electric_blue hat Recht! Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid (einfach das orangefarbene Formular ausfüllen) hat erste Priorität! Meine Erfahrung mit der GEMA ist, dass auch mal eine Klage zurückgenommen wird, wenn die GEMA-Anwälte erkennen, dass die GEMA im Unrecht ist. Aber davon muss man sie erst überzeugen.


    Die GEMA kann nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die sogenannte "GEMA-Vermutung" für sich in Anspruch nehmen. Danach wird angenommen, dass die Nutzngsrechte an allen Werken der Musik von der GEMA verwaltet werden. Das heißt verkürzt, dass vor Gericht vermutet wird, dass die Stücke, die aufgeführt wurden, auch zum von der GEMA verwalteten Repertoire gehören.


    So eine Vermutung ist natürlich widerlegbar. Aber: die Beweislast ist eben umgekehrt. Die GEMA muss gar nichts beweisen, sondern der Veranstalter muss beweisen, dass ausschließlich Werke von Autoren aufgeführt sind, die nicht der GEMA oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft angehören.


    Wichtig ist, dass es nicht auf die Anmeldung bei der GEMA ankommt, sondern darauf, dass der Autor des Stückes auch nicht einmal GEMA-Mitglied ist, denn ein solches müsste ja alle Werke anmelden.


    Also sind nicht nur Setlisten der Bands vorzulegen, sondern auch Erklärungen, wer die Stücke komponiert hat, und dass diese Personen nicht Mitglieder der GEMA sind.


    Das Problem mit der Pausenmusik ist die nächste Hürde. wenn da irgendwelche CDs gelaufen sind, dann darf die GEMA hierfür auch Lizenzgebühren vereinnahmen. Allerdings nach einem anderen Tarif (die Tarife findet man auf der GEMA-Homepage).


    Ich wünsche viel Erfolg.

  • Vielen Dank für die Infos und Tips! Ich bin begeistert das man hier eigentlich immer jemanden findet der einem noch weiter helfen kann, bzw. das es auf jeden Fall viele probieren. :)


    Ist schon sehr interessant wie kompliziert die Gema das anscheinend manchmal handhabt. Und die Ausrede 'Es ist/war WM alle im Haus sind damit beschäftigt' kann für mich nicht gelten. Wir sind ja mehr oder minder Kunde in dem Fall. Und wie man da behandelt, bzw. igrnoriert wird ist schon bitter.


    Wir waren ja so blöd und haben freiwillig angemeldet und einen Antrag auf Befreiung stellt. Hätten wir das gelassen und erst wenn die Gema Ärger gemacht hätte nachgewiesen das nur gemafreie Sachen gespielt wurden (auch als Pausenmusik natürlich), dann hätten wir auch nicht mehr Ärger gehabt. Da versucht man alles korrekt zu machen und es läuft dann doch falsch.


    Danke noch mal und mal schauen wie wir das hin bekommen.

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  • Neue Infos zum Fall. So schnell kann's gehen ^^. Meine Süße hat endlich nach Monaten mal jemanden erreicht per Telefon der was sagen konnte. Der Mensch hat dann erzählt, das die Folgebögen noch gar nicht wieder aus der Prüfung (ob da gemapflichtige Sachen dabei sind) zurück sind und das sie deshalb noch gar nich sagen können ob gezahlt werden muss. Ich lach mich schlapp 8o . Kommentar: 'Da hat die Prüfung wohl gepennt' und Sie ziehen die Mahnung erst einmal zurück. Ich sag da jetzt mal nix weiter zu...

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  • trotz aller netten versprechungen MUSST du unbedingt widerspruch gegen den mahnbescheid einlegen - ordnung muss sein. denn wenn bei der gema wieder einer pennt, bist DU (bzw. deine perle) der/die gelackmeierte!


    sicher ist sicher...

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