Transportschäden durch unsachgemäße Verpackung

  • Neues Becken, ist ja nicht das wahre wen ein neues Becken so ankommt!!


    Nun denn, was ich los werden wollte...


    Dein Fred Titel hat des * ^^ *drin.. und da schreibst du du seist richtig sauer?
    hm... aber ^^ bedeutet ja eigetnlich *grins* Das Smile kommt von den Manges darum ^^'. Mit diesem * ' * teil is noch der schweiss.. nyo.. wollt ich nu mal los werden

  • Hallo,


    wieder einer von Tausendundeinem Grund, warum ich nix von der Bucht halte - jedenfalls aus Käufersicht.


    Weiterhin halte ich auch nichts von Käufen über Grenzen hinweg.


    Zum Fall: sieht nicht gut aus.
    Den Verkäufer haftbar zu machen, ist eine schöne Sache, aber das muss man professionell angehen (von Anfang an) und dann auch noch alle Kosten vorlegen. Wenn man Pech hat, ist der Vertragspartner insolvent und dann war es außer Spesen nichts gewesen.


    Von Reparaturversuchen (z. B. durch Herumbiegen) rate ich dringen ab, denn damit beschädigt man nicht nur die Sache noch mehr, sondern auch einen eventuellen Schadensersatzanspruch.


    Grüße,
    Jürgen


    Edith eliminiert überholte Dinge und wünscht viel Glück!

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Dachte ich mir auch grade Kami


    Diese Dinger wurden ne Zeit lang mal zu Fitze-fatze umgewandelt :D
    (Man kann das gar nicht ohne minus zwischendrin schreiben ?( )

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

    Einmal editiert, zuletzt von Anthrax ()

  • Oh das ist natürlich sehr ärgerlich aber es scheint ja guter Dinge das du dein Geld wieder bekommst. Habe persöhnlich noch nichts fürs Schlagzeug bestellt und das ist ein Paradefall was schief gehen kann!
    Ich glaub im Endeffekt hat der Verkäufer keine Wahl ohne zucken das Geld rauszurücken. Wie ich das sehe könnte man den Herren schnell dran bekommen da er als Privatverkäufer angemeldet ist das aber eher nach nem Shop aussieht dund er sich somit vor Steuerzahlung oder anderen Kosten drückt.

    "Besessenheit ist der Motor - Verbissenheit ist die Bremse"

  • Da die Person als Privat verkäuft, ich aber in der Auktion nicht den Hinweis gesehen habe, dass der Verkauf Privat ist und keine Rücknahme etc..., denke ich, dass das zurückgeben kein Problem ist. Der Gesetzgeber schreibt vor, das ein privater Verkauf so gekennzeichnet sein muss oder man muss Rücknahmen akzeptieren.


    Da EU-Gesetz gilt das auch für Österreich!!!

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