GEMA .. mal wieder

  • Tag allerseits!
    Ich hab leider über die Suche keine Antwort auf meine Frage bekommen .. also versuch ichs mal hier!


    Wir, also ich und meine Bandkollegen, wollen anfang nächsten Jahres eine CD aufnehmen ..diesmal soll es eine komplette sein mit 13 Songs.


    Wie auch immer .. wir haben zum einen vor, endlich unser Label zu gründen - da hab ich alle Infos hier und weiss auch wie`s funktioniert.


    Nun ist mir leider die Sache mit der GEMA noch nicht so klar...


    Wenn ich richtig nachgelesen habe, kann eine BAND kein GEMA-Mitglied werden, sondern nur die Komponisten .. wie ist das dann - Sollte jeder von uns GEMA-Mitglied werden wenn wir diese CD rausbringen !?


    Falls ja, sollte dann jeder von uns das Werk bei der GEMA einreichen, sobald die CD fertig ist !?


    Darf ich, sobald wir GEMA Mitglieder sind, das GEMA-Zeichen auf die CD drucken lassen !?


    Heidenei .. das ist alles nicht so einfach - wäre nett wenn mir das mal einer erklären könnte .. am besten so als wäre ich 15 ..lach


    Danke schonmal
    Grüße
    Patrick

  • das gema-logo kannst du eigentlich bei ner kleinauflage im eigenvertrieb problemlos aufdrucken,hilft nur nix. songs bei der gema anmelden läuft über eine mitgliedschaft des komponisten/texters/arrangeurs. da könnt ihr auch jedes bandmitglied aufführen und die tantiemen dann teilen. ( ob jemals geld mit der gema verdient wird ist allerdings ne andere frage ;) ). als LABEL sieht die sache allerdings etwas anders aus. das müsst ihr nämich bei der gema anmelden und erhaltet dann einen sog. label-code über den gema und gvl dann abrechnen. ich würde mir eine labelgründung evtl. nochmal durch den kopf gehen lassen und zunächst mal die cd produzieren um die dann erstmal bei entsprechenden labels/vertrieben/verlagen anzubieten. um die urheberrechte zu schützen reicht es zunächst mal aus eine cd-kopie per einschreiben an sich selbst zu schicken.



    vielleicht hilfts.


    matz™

  • Hi Patrick,


    Ihr macht eine Cd? Dann meldet das Presswerk die Cd bei der GEMA an. Als Produzent der CD zahlt ihr gleich die fälligen Tantiemen mit. Das Presswek batscht den GEMA Aufbacker auf die CD. Als Band /Komponisten bekommt ihr den Betrag wieder zurück, bis auf die Verwaltungkosten.
    Ihr wollt GEMA kassieren, dazu braucht nur einer aus der Band als Komponist aufzutreten. der wird dann Mitglied und kassiert auch in Eurem Namen. Bandintern könnt ihr dann vertraglich regeln, wie die Kosten und Erträge verteilt werden. Bei Amateurbands kommen da aber nicht so große Summen zustande.
    Alee die nicht ala Komponisten eingetragen sind, können beider GVL Tantiemen kassieren, für jede verkaufte CD.


    Ihr wollt eure Songs nicht durch die GEMA schützen lassen? Asuch gut einfach nachricht an das Presswerk und die CD wird nicht bei der GEMA gemeldet.


    ist doch gar nicht so schwer oder?
    Was ist ein Heidenei?


    Gruß
    Knautschke
    http://www.rambinbluesband.de
    GEMA Komma muss dass sein
    http://www.rockcyclus.de
    Labeln und labeln lassen

  • dummerweise muss der inhaber des labelcodes denn anderen musikern ne quittung über die erhaltene gage ausstellen und die geben das dann bei der gvl an. die gvl-zahlungen gehen dann auf kosten des label-code-inhabers. bei ner eigenproduktion auf dem eigenen label wär das wohl nicht so schlau ;)

  • Zitat

    Original von matzdrums
    um die urheberrechte zu schützen reicht es zunächst mal aus eine cd-kopie per einschreiben an sich selbst zu schicken.


    Nö, das reicht nicht.


    Sagen zumindest die meisten Juristen und Notare.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • hi all!
    danke erstmal für die vielen tipps.


    nun habe ich das verstanden .. wir werden das so machen das unsere beiden gitarreros sich bei der gema anmelden .. die schreiben eh alle songs.


    dann sag ich dem presswerk bei gema anmelden. das presswerk berechnet mir dann die gema-gebühren weiter - die beiden gemamitglieder aus unserer band erhalten von der gema die tandiemen dafür.


    okay .. alles logisch und eigentlich wirklich gar nich schwer :)


    aber das mit dem label hab ich nich ganz verstanden matz .. was genau wäre für uns der nachteil wenn wir das unter eigenem label rausbringen !?


    pat°

  • der nachteil wäre u.U ein finanzieller. mach dich doch mal schlau was da für ein rattenschwanz an kosten auf euch zukommt und rechne das mal mit zu erwartenden einkünften gegen. das ihr da auf schwarze zahlen kommt halte ich ehrlich gesagt für unwahrscheinlich. das eigene label lohnt sich i.d.R nur für leute mit entsprechenden ansprechpartnern und dem wissen um vertriebsstrukturen. macht doch einfach erstmal das produkt fertig und kümmert euch dann erst darum wie ihr das entsprechend verkauft. geldverbrennen macht nur dann spass wenn genug vorhanden ist :D


    buchtipp: "das handbuch" von bill drummond & jimmy cauty a.k.a the klf .
    die haben übrigens auch schonmal recht ansprechend 1 mio. britische pfund verbrannt.



    stay tuned


    matz™

  • kein ding. viel spass beim lesen (vorsicht,ironie soll auch drin vorkommen !!). die 11€ kriegst du übrigens gegen vorlage der quittung von den autoren zurückerstattet wenn ihr nach konsequenter befolgung der anweisungen nicht innerhalb eines jahres einen nummer eins hit im britischen königreich landet. gutes geschäft,oder ?? :D

  • Hallo liebe Damen und Herren,
    wollte jetzt nicht einen extra Thread öffnen. Hoffe hier ist es passend.
    Dieser E-Brief erreichte mich die Tage, und ich dachte, daß es für den ein oder anderen ganz interressant sein könnte:



    Liebe
    Musikanten und Komponisten,


    Liebe
    Kabarettisten und Schauspieler,
    Liebe Veranstalter,



    seit
    11 Jahren betreibe ich nun die Sonthofer Kultur-Werkstatt und seit 11
    Jahren kenne ich die GEMA als ein „Reizthema“ gleichermaßen
    für Veranstalter und Künstler. Zahlreiche Gespräche
    mit Künstlern aus der ganzen BRD und den benachbarten EU-Ländern
    zeigen, dass der „Leidensdruck“ zunimmt. Für
    alle
    Kleinveranstalter werden die GEMA-Gebühren zu einer echten
    Existenzbedrohung.
    Von Künstlern, auch von jenen, die
    Mitglied bei der GEMA sind, kenne ich kaum einen, der
    uneingeschränktes Vertrauen in die Arbeit der GEMA hat.


    Grund
    genug, die GEMA endlich öffentlich zu hinterfragen!



    Bevor
    ich näher auf die Problematik eingehe, möchte ich in aller
    Deutlichkeit feststellen, dass es nicht darum geht, die
    Daseinsberechtigung der GEMA in Zweifel zu stellen. Es steht außer
    Frage, dass geistiges Gut einen hohen Wert darstellt und dass es eine
    wichtige Aufgabe ist, die Urheberrechte des Einzelnen zu schützen.



    Das
    heißt, der Künstler soll auch die Früchte ernten die
    er säht und um bei dieser bildhaften Sprache zu bleiben –
    Jeder Landwirt weiß, wenn er seinen Boden zu sehr auslaugt,
    werden die Ernten mit der Zeit ausbleiben, weil der Boden „nichts
    mehr hergibt“.



    Aus
    Sicht der Veranstalter und ich spreche hier als „Kleinveranstalter“,
    der sich redlich bemüht diese Bühne für Künstler
    aller Genres und für den künstlerischen Nachwuchs als
    „Sprungbrett“ zu erhalten, werde ich nachfolgend einige Fakten
    aus meiner Erfahrung erläutern, die zu einem unakzeptablen
    „Missverhältnis“ führen.



    Abrechnungsmodus
    für eine musikalische Veranstaltung:



    • Raumgröße
      – in unserem Falle 100 qm


    • GEMA-geschützte
      Werke



    • Höhe
      der Eintrittsgelder



    und
    hier zwei Abrechnungsbeispiele:



    • 100
      Besucher


    • das
      komplette Konzert – geschützte Werke



    • Eintritt
      pro Person 10,-- €
      U-Musik (E-Musik hat einen höheren
      Beitragssatz) 87,00 €



    • 3
      Besucher


    • 1
      Musikstück – geschütztes Werk


    • Eintritt
      pro Person ab 11.00 bis 20,00 €
      U-Musik (E-Musik hat einen
      höheren Beitragssatz) 103,00 €




    Sonderkonditionen
    wie die Kleinveranstalterverträge wurden ab 1998 nicht mehr
    abgeschlossen. Auf Druck von Seiten der Regierung gewährt seit
    damals die GEMA
    Sonderkonditionen nach der
    „Missverhältnisklausel“.


    Eine
    gute Sache, das Problem war (und es ist noch heute so) allerdings,
    dass die GEMA mich im Falle der Kultur-Werkstatt, trotz wiederholter
    „Bittgesuche“, nicht auf diese Möglichkeit aufmerksam
    machte.
    Ein Künstler war der rettende Engel! Seit dieser Zeit
    erhält die Werkstatt verbilligte
    Konditionen. Obwohl diese
    Regelung in der GEMA-Satzung steht, wird sie von der GEMA zum einen
    nur dann gewährt, wenn der Veranstalter das Glück hat davon
    in Kenntnis gesetzt zu werden und zum zweiten auch da nur, wenn die
    GEMA sich „großzügig“ zeigt.


    Soviel zur
    Problematik für einen Kleinveranstalter. Es kann nach meiner
    Meinung nicht angehen, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben
    um nicht zu sagen willkürlich gehandelt wird. Das
    Gleichheitsprinzip wird in Deutschland, in vielen Bereichen des
    Rechts, sehr hoch gehalten. Nach meiner Meinung sollte, auch bei der
    GEMA, gleiches Recht für ALLE gelten.




    Nun
    zu den Künstlern



    Meine
    mühevolle Recherche im Internet, um der Berechnung von Tantiemen
    für die Künstler auf die Spur zu kommen, war völlig
    aussichts- und ergebnislos. Erst ein Künstler, der von seinen
    Bühnenauftritten lebt, konnte mir weiter helfen. Auch er
    bestätigte mir, dass er seine Kenntnisse erst im Laufe von
    „Jahren“ erworben hat. Die GEMA ist auf diesem Gebiet nicht
    sonderlich „mitteilsam“.



    Hier
    nun die (mir geschilderte) zurzeit gültige, Berechnungsgrundlage
    für Tantiemen an die Künstler.
    Die zwei wichtigsten
    Grundlagen:


    1.
    GEMA-Bezirke – die GEMA teilt Deutschland in 12 Bezirke ein.
    2.
    Anzahl der vom Künstler gemeldeten – eigenen Kompositionen



    Berechnungsbeispiele:



    Ein
    Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat
    1 x = 1 Punkt
    Ein Künstler spielt eine Komposition in
    einem Bezirk in einem Monat 20 x = 1 Punkt



    Ein
    Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in einem Monat
    1 x = 12 Punkte
    Ein Künstler spielt eine Komposition
    in 12 Bezirken in 12 Monaten 1 x = 144 Punkte


    Höchste
    zu erreichende Punktzahl


    Diese
    Punktzahl ist der so genannte „ProFaktor“ – die
    Berechungsgrundlage für folgende Formel:



    Punktzahl
    (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 4 € =
    1,356 €
    Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro
    Konzert im Jahr x 8 € = 2,71 €



    Der
    „Wert“ einer Komposition hängt von verschiedenen Kriterien
    ab (GEMA gemeldet -
    ohne CD – mit CD – Rundfunk – Fernsehen
    etc.).Eine genaue Wertangabe konnte ich nicht erfahren! Zurzeit
    werden, anscheinend für Kompositionen ohne CD ca. 4 € und mit
    CD ca. 8 € angesetzt.



    und
    nun ein kleines Rechenbeispiel, das die Problematik deutlich macht




    Ein
    Künstler spielt auf 60 Konzerten im Jahr in
    einem
    GEMA-Bezirk eine Komposition und erhält maximal
    ohne CD
    ca. 81,36 €
    mit CD ca. 162,60 €



    In
    diesem Falle haben 60 Kleinveranstalter, in der Größe der
    Sonthofer Kultur-Werkstatt im Jahr ca. 5220.-- € an die GEMA
    entrichtet! Dieser Betrag ist nach oben hin offen, je nach Größe
    des Veranstaltungsraumes.



    Lohnend
    wird diese Geschichte für Künstler, die Konzerte mit
    ausschließlich eigenen Stücken bestreiten. Das lässt
    sich, wenn die Formel bekannt ist, gut hochrechnen.
    Voraussetzung
    ist allerdings, dass der Künstler über eine genaue
    Buchhaltung verfügt, andernfalls verschwinden seine Tantiemen im
    großen „GEMA-Topf“ und kommen in erster
    Linie ein paar
    Großverdiener zu gute.
    Und noch eine „Kuriosität“:
    Wenn ein Künstler, sprich ein GEMA-Mitglied, eine detaillierte
    Aufschlüsselung seiner Tantiemen verlangt, muss er dafür
    „Bearbeitungskosten“ bezahlen.


    Soviel
    zur Solidarität mit den Mitgliedern! Vergleichbares sollte sich
    ein Handwerker bei der Erstellung seiner Rechnung erlauben!
    Im
    Gegenzug berechnet die GEMA bei nicht ordnungsgemäßen
    Meldungen von Veranstaltern einen 100-%igen Aufschlag.



    Sicher
    gibt es noch so einiges diesen Ausführungen hinzuzufügen.
    Möglichkeit dazu erhalten Sie, wenn Sie das beigefügte
    Formblatt ausfüllen.


    Ein
    glücklicher Zufall wollte es, dass ich Nina Zober, Leiterin des
    Theaters im Hinterhof in Buxtehude kennen lernte. Auch Sie hat
    einschlägige Erfahrungen mit der GEMA gemacht.
    Frau Zober
    gelang es, das Interesse an dieser Problematik bei Frau Dr. Martina
    Krogmann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarische
    Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu wecken,
    die ihrerseits bereits die Rechtsabteilung im Kanzleramt informierte.


    Der Boden für eine öffentliche und politische
    Auseinandersetzung mit der GEMA ist bereitet.
    Nun müssen die
    Künstler und die Veranstalter von ihrem Recht gebrauch machen,
    eine breit angelegte Petition bei der Bundesregierung einzureichen,
    damit diese tätig werden kann und muß.


    Inhalt der
    Petition:
    Künstler, Veranstalter, Kulturvereine etc.
    beantragen


    • Genaue
      und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen


    • Größtmögliche
      Transparenz


    • Änderung
      der Beitragberechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter


    • Offenlegung
      und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung der
      Künstlertantiemen,


    • Änderung
      der Inkasso-Modalitäten



    Wenn
    Ihnen/Euch auch daran gelegen ist, in Sachen GEMA zu einem guten
    Miteinander zu kommen, bei dem Künstler und Veranstalter
    gleichermaßen zu ihrem Recht kommen, dann bitte ich Sie/Euch
    das Formblatt auszufüllen und
    bis
    spätestens 30.09.2008


    an
    die:
    Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH – Altstädter Str. 7 –
    87527 Sonthofen
    zu faxen: 08321-68793 oder per Post zu schicken
    (Mail ist nicht ausreichend da die Unterschrift von Nöten
    ist).
    Oder an:
    Theater im Hinterhof / Schule für Gesang
    und Schauspiel A Cappella
    Leitung: Nina Zober - Hauptstrasse 34
    - 21614 Buxtehude




    Außerdem
    bitten wir Euch/Sie diesen Brief an bekannte Künstler und
    Veranstalter weiter zu reichen. Der Erfolg hängt davon ab, wie
    groß die Resonanz ist. Denn nur so, wird der „Leidensdruck“
    deutlich – Gemeinsam sind wir stark! –




    Sonthofen,
    den 15.08.2008




    Monika
    Bestle
    Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH

  • und das:



    Liebe
    Musiker, Komponisten und Veranstalter,



    auch im
    Norden ist das Gema Thema ein „Reizthema“ und ob man nun mit
    Künstlern, Veranstaltern, Chören, Schulen oder der
    freiwilligen Feuerwehr spricht, jeder hat eine eigene, seltsame GEMA
    Geschichte zu berichten. Dabei sind sich alle einig, die GEMA an sich
    nicht abschaffen zu wollen. Es geht einzig und alleine darum, eine
    Durchsichtigkeit der GEMA zu schaffen, eine Gerechtigkeit, die allen
    Künstlern zugute kommt und auch für das richtige
    finanzielle Verhältnis sorgt, damit wir uns Kultur wieder
    leisten können.


    Den
    Brief von Frau Bestle kann ich aus ganzem Herzen unterschreiben, denn
    er deckt sich mit der Problematik, wie auch wir sie im Theater im
    Hinterhof seit 5 Jahren erfahren haben.



    Gemeinsam
    mit einer Gruppe von Künstlern haben wir in diesem Jahr
    begonnen mit kleinen Aktionen an die Öffentlichkeit zu gehen, um
    die GEMA Problematik Publik zu machen. Im Rahmen dieser Arbeit habe
    ich einen Strafantrag gegen die GEMA gestellt, da sie nachweislich
    das von mir für ein Konzert gezahlte Geld nicht an den
    Komponisten weitergeleitet hat. Ich möchte Ihnen / Euch dieses
    als kleinen Fallsbeispiel darstellen und zu „guter Letzt“ auch
    die Reaktion der Staatsanwaltschaft. Dieses macht vielleicht auch
    noch einmal deutlich, wie dringend Künstler und Veranstalter
    gleichermaßen Durchsichtigkeit und auch eine neuen Struktur von
    Seiten der GEMA fordern sollten.



    Ebenso
    wie Frau Bestle hoffe ich auf Ihre / Eure Mitarbeit damit sich die
    Struktur in der GEMA – zum Wohle der Kultur – ändert!



    Buxtehude,
    den 17.08.2008



    Nina
    Zober


    Theater
    im Hinterhof



    Fallbeispiel:
    Strafantrag gegen die GEMA



    Am
    21.05.2005 veranstalteten wir in unserem Theater (Theater im
    Hinterhof, Hauptstrasse 34, 21614 Buxtehude) ein Konzert anlässlich
    der Hansetage zusammen mit einem lettischen Studentenchor.
    Ordnungsgemäß meldete ich daraufhin das Konzert bei der
    GEMA an und teilte ihr mit, dass dort, neben traditionellen und somit
    nicht gemapflichtigen Liedern, auch Stücke des lettischen
    Komponisten Jazeps Vitols gesungen wurden.



    Die
    gesamten Einnahmen des Konzertes spendete das Theater dem lettischen
    Chor und somit blieben dem Theater selber keinerlei Einkünfte an
    diesem Abend übrig.



    Am
    14.06.2005 erhielt ich daraufhin ein Rechung von der GEMA über
    101,65 € zu zahlen für die Aufführung der Werke des
    Komponisten Jazeps Vitols. Da das Theater selber keine Einkünfte
    aus der Aufführung der Werke erhalten hatte, bat ich die GEMA um
    einen ermäßigten Gebührensatz, was jedoch seitens der
    GEMA abgelehnt wurde, da es nur diesen einen zu zahlenden
    Gebührensatz geben würde. Wir überwiesen also die
    Summe von 101,65 € auf das Konto der GEMA in der Annahme, dass die
    GEMA den Gebührenanteil an die lettischen
    Verwertungsgesellschaft
    AKKA-LAA
    in Riga weiterleitet, die diesen Betrag dann an den Komponisten, bzw.
    seine rechtlichen Nachfolger weitergibt.


    Im
    Januar 2007 erfuhr ich von einer anderen Veranstalterin, dass es für
    Fälle, wo der Veranstalter keinerlei Einnahmen hat, jedoch
    Abgaben an die GEMA zahlen muss, eine sogenannte
    „Missverhältnisklausel“ gibt , die man bei der GEMA geltend
    machen kann und somit weniger Gebühren zu zahlen braucht. Da
    dieses bei dem oben genannten Fall zutraf, schrieb ich daraufhin
    einen Brief an die GEMA und forderte einen Teil der Summe für
    das gezahlte Konzert zurück, da dem Theater ein Missverhältnis
    entstanden war. Diesen Brief schickte ich am 05.01.07 an die GEMA und
    diese überwies mir am 22.02.2007 einen Betrag von 82,49 € auf
    unser Konto zurück. Dieser Betrag galt aber einer noch weiteren
    Aufführung, die im Missverhältnis stand, wurde also für
    insgesamt 2 Veranstaltungen zurückgezahlt.



    Im April
    diesen Jahres (2008) begann ich mich dafür zu interessieren, ob
    die damals gezahlten Gebühren für den lettischen
    Komponisten Jazeps Vitols tatsächlich ordnungsgemäß
    von der GEMA an die lettische AKKA-LAA weitergeleitet wurden.


    Ich bat
    daraufhin meine Mutter, Ilze Menneking, die selber Lettin ist und
    somit die lettische Sprache perfekt beherrscht, in Riga bei der
    AKKA-LAA anzurufen und den Verbleib des Geldes zu überprüfen.



    Meine
    Mutter, Ilze Menneking, sprach mit der in Riga zuständigen
    Sachbearbeiterin Frau Anita Sosnovska, die Nachforschungen anstellte
    und uns mitteilte, dass bis zu diesem Zeitpunkt niemals Geld für
    diesen Komponisten von der deutschen GEMA bei ihnen eingegangen war.


    Da ich
    ja eine Gebühr an die GEMA im Jahre 2005 dafür bezahlt
    hatte, rief ich am 06.05.2008 wiederum bei der GEMA in Hamburg an und
    sprach mit der dortigen Sachbearbeiterin Frau Ute Galeazzi. Frau
    Galeazzi bestätigte mir daraufhin im Telefongespräch, dass
    die GEMA das Geld tatsächlich nicht nach Lettland
    weitergeleitet, sondern in den „GEMA Topf“ gegeben hatte. Als
    Begründung für diese Handlung gab Frau Galeazzi an, dass
    ich nicht die genauen Liedtitel der von Jazeps Vitols gesungenen
    Lieder angegeben hätte. Auf meine Frage, warum man dann denn
    nicht bei mir nachgefragt hätte, um welche Lieder es sich
    gehandelt hat, konnte mir Frau Galeazzi auch keine Antwort geben und
    verwies auf das überaus komplizierte Ausschüttungsverfahren
    der GEMA, was lediglich ihre Kollegen in Berlin verstehen würden.
    Als ich nachfragte, wer denn, wenn nicht der lettische Komponist, für
    den ich die Abgaben zu leisten hatte, das Geld bekommen hätte,
    erklärte mir Frau Galeazzi, dass diejenigen Komponisten, die in
    Deutschland am meisten an ihren Stücken verdienen würden,
    auch am meisten aus diesem „Topf“ ausgezahlt bekämen.


    Am
    08.05.2008 schrieb ich an Frau Galeazzi einen Brief und teilte ihr
    die Titel der



    gesungenen
    Lieder noch einmal mit und bat sie eine umgehende Anweisung der
    ausstehenden Gebühren für den lettischen Komponisten an die
    AKKA-LAA in die Wege zu leiten.



    Ich
    wurde in meiner Tätigkeit als Leiterin des Theaters mehrfach von
    jungen Komponisten angesprochen, dass sie kein Geld oder sehr
    undurchschaubare Summen von der GEMA ausgezahlt bekommen, obwohl die
    Veranstalter ihre Abgaben an die GEMA für die entsprechenden
    Konzerte leisten. Dieses brachte mich auf die Idee, genauere
    Nachforschungen anzustellen, wo die von der GEMA eingezogenen Gelder
    bleiben? Wie im oben geschilderten Fall kann man sehen, dass die
    Geldausschüttung der GEMA höchst undurchsichtig ist. Wenn
    ich meinen eigenen Fall auf andere Veranstalter hochrechne, frage ich
    mich ob die GEMA nicht im großen Maße, den unbekannten
    Komponisten das ihnen zustehende Geld vorenthält



    Ausgang
    des Verfahrens:



    Nachdem
    die Hamburger Polizei gegen die GEMA ermittelt hatte, bekam ich vor
    einigen Tagen einen Brief von der Staatsanwaltschaft Hamburg, die das
    Ermittlungsverfahren gegen die GEMA eingestellt hat.



    Begründung:


    Die GEMA
    hat vorgetragen, dass sie die Gelder nunmehr nach Lettland überweise.
    Da ich (Nina Zober) die Titel des oben genannten lettischen
    Komponisten Jazeps Vitols erst im Mai 2008 mitgeteilt habe. Eine
    Verpflichtung das Geld sofort zu überweisen, ist nicht
    ersichtlich.



    Eine
    kleine Anmerkung von mir:



    Bei
    dieser Begründung frage ich mich:



    • Wenn
      die GEMA die Liedtitel so dringend benötigt hat um sie nach
      Lettland zu überweisen, worauf begründet sich dann die
      Summe in der von der GEMA gestellten Rechnung an uns?



    • Warum
      hat es die GEMA nicht für Nötig befunden bei uns
      nachzufragen, um welche Titel es sich handelt, da sie das Geld so
      leider nicht nach Lettland überweisen kann – immerhin sind
      inzwischen 3 Jahre vergangen!


    • Wenn
      ich in einem Kaufhaus einen Pullover stehle und erwischt werde, kann
      ich dann einfach mit der Begründung davon kommen, dass ich ihn
      gerade wieder zurücklegen wollte oder in den nächsten 3
      Jahren vorhatte ihn zu bezahlen,…?


  • Hallo,


    wenn man in seinem Verein etwas ändern will, dann muss man das professionell machen.
    Wenn ein Künstler keine genaue Buchhaltung hat, dann frage ich mich, wie dann die Steuererklärung aussehen soll. Ungenau?
    Petitionen können überhaupt nur Sinn machen, wenn sie an die zuständige Stelle gelangen. Die Volksvertretung ist nicht das verfassungsgebende Organ der GEMA. Da sehe ich ein entscheidendes Problem.
    Das mit dem Strafantrag erscheint mir auch nicht sehr zielgerichtet gewesen zu sein. Wurde das Verfahren gemäß § 170 II 1 StPO eingestellt? Aha. Hätte man das vorher sich denken können (nach Konsultation eines Beraters)? Aha.


    Die Problematik selbst ist gegeben. Kein Mensch versteht das Abrechnungssystem.
    Da die Künstler aber meist mit der Kunst und die Funktionäre mit der Funktion beschäftigt sind, besteht da wenig Hoffnung.
    Das ist in anderen historisch gewachsenen Systemen nicht anders (Kassenarztwesen, Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen, Steuerrecht, ...).


    Grüße,
    Jürgen

  • Hallo,
    ...
    Petitionen können überhaupt nur Sinn machen, wenn sie an die zuständige Stelle gelangen. Die Volksvertretung ist nicht das verfassungsgebende Organ der GEMA. Da sehe ich ein entscheidendes Problem.
    ...


    Und? An wen muß sich die Petition richten, damit das ganze Vorhaben auch nur ansatzweise Aussicht auf Erfolg hat?


    thx
    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

  • Hallo,


    eine Petition (Bittschrift) stellt man gewöhnlich an den Herscher, um ihn zur Milde zu stimmen.
    Wieviel Erfolg so etwas gewöhnlich hat, kann man sich mit etwas Phantasie vorstellen.


    Unser Souverän ist aber nunmal nicht für Vereinssatzungen und sonstige vereinsinterne Regelungen zuständig.
    Man könnte zwar fordern, den Verein abzuschaffen und durch eine Bundesbehörde zu ersetzen. Es ist allerdings einerseits äußerst unwahrscheinlich, dass dieser Bitte eine Folge folgen würde und andererseits bieten gerade große Bundesbehörden hervorragende Beispiele für undurchsichtige Strukturen. Von der pekuniären Effizienz brauchen wir gar nicht sprechen.


    Der Souverän der GEMA ist naturgemäß wie bei jedem Verein die Mitgliederversammlung. Für das laufende Geschäft ist der Vorstand zuständig. Das ist dann zwar alles fein untergliedert und aufgeteilt, aber das ist das Prinzip. Und da muss man ansetzen. Da müssen die Revoluzzer hin und anständige (!) Anträge stellen. Alles andere führt nur zum Üblichen Gemecker ohne Effekt. Das kostet viel Zeit und auch Geld. Das sollte man nicht vergessen. Noch wichtiger ist aber ein klares Vorgehen. Bittschriften und Jammerbriefe sind naturgemäß im Nebel der verdunstenden Tränen eher unklar.


    Grüße,
    Jürgen


    Petitionen fallen (wie Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden) unter die drei F: form-, frist- und fruchtlos.

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