Mietvertrag für Proberaum: was sollte rein?

  • Man kann sich natürlich auch einen tollen Vertrag basteln lassen und sucht sich dann einen Vermieter, der das Werk unterschreibt...

    Aber genau das hat der TS doch vor.


    Des lieben Threadsinns willen: Wollen wir mal ein paar Überlegungen anstellen, die die Gelehrten nicht blöd aussehen lassen und gleichzeitig nicht den Vorschriften zu unentgeltlichen, öffentlichen Beratungsleistungen mit bösen Folgen für die Berufszulassung widersprechen.


    Vorab: Es ist wie bei anderen Ferndiagnosen auch. Jedem, der hier von Schmerzen im Handglenk schreibt, wird empfohlen, jemanden aufzusuchen, der über die Lösung dieses Problems etwas gelernt hat (Onkel Doktor). Außerdem wird ihm ggf. geraten, seine Spieltechnik überprüfen zu lassen, bei jemanden, der über die Lösung dieses Problems etwas gelernt hat (Onkel Lehrer). Wenn jemand erstmals einen individuell passenden Vertrag vorlegen will, soll der Onkel Anwalt aber dringend zu vermeiden sein, weil ... ja ... warum eigentlich?


    Der Medizingelehrte wird schauen, wo's genau wehtut, der Musikgelehrte wird schauen, wo's genau falsch aussieht, der Rechtsgelehrte wird schauen, wie die konkreten Umstände sind, um Gefahrpotenzial für den Hilfesuchenden optimal zu minimieren ("Nummer sicher").
    Damit das ganze also nicht wie eine Frage à la "Wo kann ich umsonst alle Verträge runterladen? Urheberrecht scheiß ich drauf." aussieht, wären ein paar Angaben zu dem Vorhaben wichtig, die der Problemverständige einfordern würde.


    - Wer ist Vermieter?
    -- Wem gehört das Grundstück?
    -- Wird es ein Untermietvertrag?
    -- Inwiefern muss man bei dem Anbieter "vorsichtig" sein?
    -- Was ist los mit seiner "Persönlichkeit"?
    - Wer ist Mieter?
    -- Der Trommler als Einzelner?
    -- Die Band als Gesellschaft?
    - Was wird vermietet?
    -- Befindet sich das Mietobjekt in einem Gewerbegebiet? In einem Mischgebiet? In Deutschland?
    -- Ist es ein Durchgangsraum?
    -- Gibt es einen Zugang zum Möbellager o.ä.?
    -- Sind Emissionen in Richtung Verkaufsräume zu erwarten?
    -- Sind Emissionen in Richtung Nachbarn zu erwarten?
    - Was ist der Sinn des Anmietens?
    -- Nur proben?
    -- Auch Untervermieten?
    -- Professionielles Tonstudio?
    - Wie ist die Ausstattung des Kellers?
    -- Ist für Atemluft gesorgt?
    -- Ist für Stromversorgung gesorgt?
    -- Ist für Exkremententledigung gesorgt?
    -- Ist für Brandschutz gesorgt?
    - Wie sehen die Einrichtungspläne aus (außer "top")?
    -- Sollen bauliche Veränderungen vorgenommen werden?
    -- Sollen eingebrachte Gegenstände Eigentum des Grundstückseigentümers werden?
    -- Welche Investitionen stehen genau an? (Außer Versicherungs-, und Anwaltsrechnung, die sich danach richten)
    - Welche Rechte soll der Vermieter haben?
    -- Betreten?
    -- Betreten durch Mitarbeiter/Angestellte/Beauftragte?
    - Welche Absicherung soll der Vermieter haben?
    -- Kaution?
    -- Pfandrechte?


    Nach Beantwortung solcher Fragen würde der Rechtsgelehrte Folgefragen stellen.
    Dann würde er vor vorformulierten Regelungen warnen, die man bei unbedarften gewerblichen Vermietern so liest.
    Dann würde er Rechercheaufwand betreiben, um im konkreten Fall die "Nummer sicher" so zu Papier zu bringen, so dass ein Kollege Richter es kapiert.
    Dann würde er Änderungswünsche der anderen Vertragspartei entgegennehmen.
    Dann würde er nochmals zu recherchieren haben, um des Vertragens Willen mit Blick auf die beidseitigen Interessenlagen wirksame Kompromisse zu finden.
    Dann würde er den Mieter über die verbleibenden Risiken umfassend aufklären.


    Nummer unsicher:
    - Sich an fremden, eine andere konkrete Lage betreffenden Vertragswerken orientieren.
    - Sich an formularmäßigen Vermieter-Verträgen orientieren.


    Nummer fatal:
    - Sich an Wohnmietverträgen orientieren.
    - Sich an Mietverträgen über bewegliche Sachen orientieren.


    Bitte entschuldigt das dauernde "juristische Gelaber" zu juristischen Fragestellungen.
    Ebenso "medizinisches Gelaber" zu medizinischen Fragestellungen.
    Ebenso "musikalisches Gelaber" zu musikalischen Fragestellungen.


    Jetzt entschuldigt mich bitte, ich muss noch meine Sekretärin poppen, meinen Gärtner bescheißen, meinen Jaguar von der wöchentlichen Grundreinigung abholen, zum Golfunterricht und Koks kaufen.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Hallo,


    "im Zweifel wirft jede Formulierung doch Fragen auf"
    Im Zweifel schon. Deshalb sollte man ja auch zweifelsfrei formulieren.


    Zitat

    Bist Du Dir bei Deiner Einschätzung sicher?


    Ist die Frage ernst gemeint?


    Zitat

    Ich glaub, ich studier demnächst mal Jura.


    Ich glaube nicht.


    So wird das nichts. Egal.


    Grüße
    Jürgen

  • aha...Wer Recht studiert hat, hat wahrscheinlich auch immer Recht. Sowohl im Leben als auch tagtäglich vor den Gerichten dieser Welt.
    Deine geäußerte Beurteilung beruht zwar nachweislich auf Irrtum, Wahrscheinlichkeit und Interpretation, aber das reicht dann im Zweifel wohl aus. Immerhin trifft hier Theorie auf Praxis.


    Wer Recht studiert hat, hat nicht immer Recht, sonst würde es logischerweise keine unterlegene Partei in Zivilverfahren mit Anwaltsvertretung geben. Wer Recht studiert hat und das seit Jahren praktiziert, kann jedoch auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen und weiß eben, wie Verfahren in der Praxis ablaufen und muss an dieser Stelle keine Vermutungen anstellen, wie Gerichte irgendwelche ausgedachten Klauseln auslegen würden.
    Wer Recht studiert hat, erkennt auch (und hier wurde von den entsprechenden Personen darauf hingewiesen), wie sinnlos ein Posting in diesem Thread - nicht nur aufgrund des beratungsresistenten Threadstarters ist. Trotzdem danke an Peter für den (definitiv ggü. Dumrumköln gescheiterten) Versuch, die Komplexität des Ganzen aufzuzeigen.

  • Edit: Gerade habe ich so ziemlich das selbe geschrieben, DukeNukan, ist echt für die Katz', aber Scheitern ist ja besser, als es nicht versucht zu haben ;) ... und es wird ja auch für die Allgemeinheit geschrieben hier.
    Edith: Kölle, meine lange Antwort betraf auch dich, dein kölsches Muster birgt Gefahren, dein Ruf nach professionellen Gratistipps geht schon aufgrund des geschilderten Umfangs in's Leere, der Kollege DukeNukan verzapft keinen altklugen Scheiß, sondern weist sachlich auf gefahrlosere Ideen hin, weil er eben weiß, wovon er spricht. Schuster, Leisten, alles gut. Keine Aufregung.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    2 Mal editiert, zuletzt von pbu ()

  • "Solange" ist genau das entscheidende Wort.


    Für den TS ist eine Orientierung am Olive-Vertrag gefährlich, da er zuungunsten des Mieters geschrieben ist.
    Was für Olive gefährlich ist, sieht man, wenn man sich die Haftungsregelung in den AGB ansieht. Huch, gar keine da.
    Auf die Rechtsprechungsrecherche muss man sich bei so etwas nicht begeben ... Beweisführung? :D
    Gefahren gibt es immer, sie sollten minimiert werden, schwierig wird sie sonst, die Führung, wenn man so einen Vertrag als Beweis vorlegt.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Boah ... :D bald haste mich so weit, dass ich nächstesmal einfach einen Vertrag hinschreibe, die Abmahnungen der Kollegen bezahle, eine standesrechtliche Rüge hinnehme, und nach einem gewissen "solange" mangels umfänglicher Beratung auch noch dafür hafte, dass am Schluss nur noch ein Haus ohne Möbel und Instrumente da steht. Immernoch einfacher, als hier den Sinn gutgemeinter Expertenratschläge zu verteidigen ;)



    Fallbeispiel 1:
    TS nimmt den Olive-Vertrag und Vermieter will sich nach Groupie-Toilettenbesuch eine neue Schließanlage für's Möbelhaus von ihm bezahlen lassen.


    Fallbesipiel 2:
    Vermieter verursacht leicht fahrlässig einen Wasserschaden und muss während der Instandsetzung den Verdienstausfall für Freds Tonstudio blechen.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    Einmal editiert, zuletzt von pbu ()

  • Wie du siehst, da gibt's einiges zu regeln ;)
    Höhere Gewalt, Insolvenz, diebische Bassisten ... :D


    Edit:


    1. Der Möbelmann könnte es versuchen, bei dem muss man doch sowieso vorsichtig sein.


    2. Vielleicht, vielleicht, man weiß es nicht, bis man's selbst reinschreibt oder eine gültige Haftungsbeschränkung (wird oft mit juristischem Gelaber verwechselt).


    2.a) Genau. Dafür müssen sie aber erst wieder einen anderen Mieter mit Toilettengroupie finden und den schnell rausschmeißen.


    2.b) Das ist das Leben, wie es jeden Tag spielt. Die vor Blauäugigkeiten bewahrende Bedenkenträgerei resultiert aus wachem Verstand.


    Lass' PN-mäßig weitermachen, ist doch albern ;)

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    3 Mal editiert, zuletzt von pbu ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!