Meine Geschichte: Internetradio bei Kleinanzeigen von privat gekauft. Bezahlung über "Sicher Bezahlen" mit 21 EUR Gebühren. Paket wird über DHL geliefert und aufgrund Abstellvereinbarung im Carport abgestellt. Maximal eine Stunde später komme ich heim, hole das Paket rein und wundere mich über das leichte Gewicht. Paketunterseite ist mit einem Klebeband "DHL nachverpackt" verschlossen. Aufgemacht: nur die leere Originalverpackung. Der Verkäufer ist aus dem Häuschen, er hat eine Einlieferungsbeleg mit 5kg Gewicht und unterstellt mir (nachvollziehbar), dass ich ihn um die Auszahlung von Sicher Bezahlen bringen will.
Also: Ich stelle Strafanzeige, er und ich stellen Schadensanzeige bei DHL. Polizei ermittelt wohl (keine Ahnung), DHL meint "Aufgrund der Abstellvereinbarung sind wir laut AGB aus der Haftung" - und Kleinanzeigen meint das Gleiche und zahlt an den Verkäufer aus. Dieser ist sehr mitfühlend, ist aber natürlich froh, dass er das Geld hat.
Ich sitze auf dem Kaufpreis und den Gebühren für Sicher Bezahlen. Auf meinen Vorhalt gegenüber DHL, dass die AGB ja nicht den offenbaren Diebstahl auf dem Weg in meinen Carport ausschließen können, heißt es lapidar, man kläre das nur mit dem Auftraggeber = Verkäufer. Bei dem meldet sich DHL natürlich auch nicht und dieser ist, nachdem er selbst auch schon mal Opfer eines Betrugs über Kleinanzeigen war, froh, wenn er seine Ruhe hat.
Meine Lehre: 1) Kein Sicher Bezahlen und 2) Keine Abstellvereinbarung.