Zitat
Wie gesagt, der Händler hat mich zu BoT weitergeleitet.
Ich (wie hier im Forum schon mehrfach getan) skizziere gerne nochmals grob den regulären Ablaufprozeß (der für die Mehrzahl aller cymbalrelevanten Musikshops, Vertriebe und Hersteller gilt).
1.) Weist ein Cymbal im Rahmen der Garantie bzw. Gewährleistungsphase Mängel auf kontaktiert man den Händler von dem man es gekauft hat.
2.) Zieht dieser (der Händler) nicht mit oder verweigert die Entgegennahme oder das weiterreichen des schadhaften Cymbals zur Prüfung auf Kulanz/Gewährleistung/Garantie oder ähnliche Modi bittet bzw. erinnert man ihn nochmals sachlich an diesen regulären Ablaufmodus: Rückgabe über den Händler.
3.) Verweigert er immer noch... würde ich nach der Begründung fragen bzw. über Alternativen bei künftigen Käufen nachdenken und parallel per Anruf den Vertrieb informieren.
In aller Regel tut sich allerspätestens jetzt etwas!
4.) Ist der Händler immer noch nicht zum Handeln bereit und möchte man keine Verbraucherberatung oder gar Rechtsbeistand
konsultieren ODER!!!! oder wenn das Becken schon diverse Jahre alt ist gibt es vor der Altmetall-Sammelstelle bzw. vor dem Abdrehen des Risses durch Freunde in Metallverarbeitenden Betrieben immer noch den Versuch mit dem Vertrieb oder gar Hersteller direkt den Kontakt zu intensivieren. Dies kann insbesondere bei nachweisbarem firmenloyalen Kaufverhalten manchmal etwas bewirken. Allerdings sind die Ergebnisse deutlich schwerer vorhersehbar. Mancher will auch garnicht, dass über diesen Modus geredet wird. Deswegen belasse ich es bei diesem vagen Statement.
Fazit:
Viele von uns vermuten, dass Du nicht den naheliegenden Weg stringent genug bestritten hast. Bzw. wundern sich über die hier kolportierte Aussage in Bezug auf ein Musikgeschäft.
Gleichwohl sei als hypothetisches! Denkmodell darauf hingewiesen das (wenngleich branchenunüblich) das Musikhaus vielleicht! irgendeinen speziellen Draht zu BOT hat, und quasi Garantie/Gewährleistungs/Kulanzfälle im beidseitigem Einvernehmen einfach direkt an den Vertrieb "durchgewunken" werden. Das ist aber eine fieberschwangere krude rein theoretische These für die ich im konkreten Fall keinerlei substanzielle Untermauerung habe. Und dann hätte man Dir das sicher auch explizit mitgeteilt, also warum vom regulären Weg abgewichen werden soll.
Aber von Fieberträumen abgesehen: der von Dir skizzierte Fall eröffnet ja, das ein "Durchwinken" nicht funktioniert hat. Der von Dir beschrittene Weg des Rückgabemodus hat ja nur zu Frust geführt.
Fest steht seit zig Jahren, der reguläre Weg ist eindeutig über den Händler von dem man die Ware gekauft hat und an diesen würde ich mich halten.
edits: only Rechtschreibung - davon aber reichlich verändert.