Beiträge von stompology

    Urheberrechtsreform

    Offener Brief von Kulturschaffenden an den Bundestag:


    „Helene Fischer, Herbert Grönemeyer und Bands wie Die Toten Hosen, Die Ärzte und Die Prinzen befinden, das neue UrhDaG als "weitgehend praxisuntauglich".



    In einem offenen Brief haben 1145 Kulturschaffende an den Bundestag appelliert und Kritik an der geplanten Urheberrechtsreform der Bundesregierung geäußert. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen das neue Urheberrechtsdiensteanbietergesetz (UrhDaG) und die vorgesehene sog. Bagatellschranke.


    Institut für Urheberrecht und Medienrecht

    „Britische Musiker haben einen offenen Brief an den Premierminister des Vereinigten Königreichs, Boris Johnson, verfasst und ihn darin zu einer Reform des britischen Urheberrechts aufgefordert. Darüber berichtet der BR. Die Unterzeichnenden, unter denen sich u.a. Paul McCartney, Kate Bush und Jimmy Page befinden, kritisieren in ihrem Brief laut BR insbesondere die ihrer Meinung nach unzureichende finanzielle Beteiligung von Musikern an den Einnahmen von Streamingdiensten wie Spotify oder Apple Music.“ Institut für Urheberrecht und Medienrecht


    Im Microtiming drücken sich Individualität und „Feeling“ aus. Das ist besonders zu fördern und nicht abzutrainieren durch ein Metronom in den sogenannten Subdivisionen. Aber sicher hängt meine Einstellung auch damit zusammen, dass ich Blues und frühen Jazz mag.

    Ich versuche ohne das Ding auszukommen. Wenn ich merke, dass etwas nicht so richtig in der Rille ist, dann lasse ich das Metronom mitlaufen, um die Stelle an der ich aus der Kurve fliege genauer aufzufinden.

    Seit über 20 Jahren streitet die Band „Kraftwerk“ mit Produzent Moses Pelham um die ungefragte Verwertung des 2-Sekunden-Tonschnipsels "Metall auf Metall". Der Streit in inzwischen noch nicht entschieden (es geht jetzt um die Verütung) und er ist so unübersichtlich, dass kaum noch jemand durchsteigt:



    BGH zu Kraftwerk vs. Pelham: Sampling ohne Erlaubnis kaum mehr möglich



    Ich überlege gerade, wie das genau mit den vielen Grooves ist, die ich im Portrait auf meiner Website vorstelle. -) Bei Fotos passe ich sehr auf und beim Verlinken auf YouTube Videos ist das Risiko relativ klein.


    Schöpfungshöhe kann ein Drum Groove grundsätzlich erreichen. Dann wäre die Verwendung ohne Zustimmung der Berichtigten nach deutschem Recht nur möglich, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:


    • das Urheberrecht durch Zeitablauf erloschen ist (70 Jahre nach dem Tode des Urhebers , bzw. 50 Jahre bei "Leistungsschutzrechten"; bei den ganz ollen Kamellen sehr wahrscheinlich)
    • eine rein private Nutzung vorliegt (sie ist dann nicht mehr privat, wenn der Private das Ding auch ohne Gewinnabsicht im Internet "öffentlich Zugänglich" macht. Also, bei mir keine "Ausrede")
    • der Groove in Ausübung der Kunst- oder Wissenschaftsfreiheit nachgespielt und publiziert wird (trifft bei mir u. U. zu, da ja eine populärwissenschaftliche und/oder unterhalstsame Auseinandersetzung auch auf niedrigem Niveau ("hüstel") vom Zitatrechtrecht gedeckt sein kann)
    • Eine "freie Bearbeitung" vorliegt: Die Nutzung muss so unbedeutsam sein, so dass sie in dem neuen Werk aufgeht (bei mir jedenfalls freiwillig nicht der Fall :) , da ich ja gerade fremde Grooves 1:1 reproduziernen will)


    Immer wieder ein Streitpunkt: Was ist (noch) geschützt und was ist ohne „Schöpfungshöhe“ und daher ungeschützt.

    Hier eine aktuelle Entscheidung zu Liedtexten.


    OLG Stuttgart: Zum Urheberrechtsschutz von Liedtexten - banale Textzeilen aus allgemeinen sprachlichen Begriffen ohne besondere Originalität nicht geschützt.


    Ungeschützte Teile eines Werks können diesem entnommen und dürfen in veränderter Form veröffentlicht und verwertet werden. Dies gilt auch für Entnahmen aus einem Bearbeitungswerk, etwa aus einem bearbeiteten Liedtext oder einer Übersetzung.“


    Artikel und Kommentierungen der Entscheidung:


    OLG Stuttgart: Zum Urheberrechtsschutz von Liedtexten - banale Textzeilen aus allgemeinen sprachlichen Begriffen ohne besondere Originalität und ohne Schöpfungshöhe nicht geschützt



    Still Cruisin’


    Ich glaube, der macht das nicht wegen des Geldes. Auch wenn er wohl genau hinschaut.

    Eine entfernt Bekannte von mir wollte Mike Love und seine Beach Boys vor einigen Jahren für ein Konzert nach Kalifornien in Schleswig-Holstein an der Ostsee für ein Surf-Event buchen. Sie fragte an, was das kosten würde. Die freundliche Antwort lautete, dass „die Würde der Band es nicht erlaube unter 250.000 Dollar“ diesen Job anzunehmen. Leider wurde nichts aus dem Konzert.

    Im Fotojournalismus (hat ja auch manchmal was mit Kreativität und technischem Können zu tun) gilt als Anfänger der, der nur an guten Tagen liefert. Der Profi bringt auch unter schwierigen Bedingungen und ohne gut drauf zu sein ein akzeptables Ergebnis, welches vermarktet werden kann, zustande.


    Glücklich der, der nicht liefern muss! :)

    Habe die Mike Love Beach Boys Besetzung im Winter 2017 oder 2016 (?) in Hamburg live gehört und gesehen. Das war keine Oldie-Band. Viele junge Musiker waren dabei.


    Angesagt war die werkgerechte Interpretation und Würdigung der Wilson-Kompositionen. Ganz ohne die erwarteten und Jahre zuvor erlebten Mike Love Eitelkeiten.


    Es fiel Mr. Love körperlich schwer das Tamburin vom Boden neben dem Mikrofonständer aufzuheben. Ein älterer Mann, der die tollen Songs mit viel Hilfe sehr gute Musiker auf die Bühne gebracht hat. Das war sehr beeindruckend. Bleibt in guter Erinnerung.

    "Die Beach Boys verkaufen Rechte an ihrer Musik – und an sich selbst!" Die Firma Iconic Artists Group erwirbt "die Rechte an den Musikaufnahmen, zahlreichen Kompositionen und dem Merchandise der Beach Boys für eine nicht genannte Summe. Peanuts werden es nicht gewesen sein. Doch jetzt kommt der spannende Teil: Dazu sicherte er sich die Rechte an der Marke „Beach Boys“ und – allen Ernstes – den Abbildern der Beach Boys. Azoff darf mit seiner neu gegründeten Firma Iconic Artists Group jetzt also alles mit den Konterfeis der Beach Boys machen, was er will." Dieses Geschäftsmodell ist nicht ganz neu. Inzwischen entscheiden sich zahlreiche Künstlerinnen und Künstler auf Grund der fehlenden Einnahmen durch Konzerte zum Totalausverkauf der urheberrechtlichen Nutzungsrechte und ihrer Markenrechte.

    Beach Boys verkaufen Rechte an ihrer Musik und sich selbst - uDiscover

    Ich schließe mich an. Warum sollte man sich künstlich in den Klangvostellungen und bei den Ausgaben nach unten beschränken? Letzter Erwerb: ein 21 Zoll Sizzle Ride für Euro 180,00. Passt optisch gar nicht in das Set, klingt aber genauso, wie ich mir ein "Nieten-Becken" vorstelle.

    Neee, alles klar! Mit „offen“ meinte ich, dass ein dünnes Schlagfell und ein dünnes Resonanz-Fell aufgezogen sind. Das Reso-Fell ist etwas höher gestimmt, als das Schlagfell.


    In der Bassdrum selbst befinden sich keine Dämmungen. An den Fellrändern auf beiden Fellen aber die Gel-Dinger in reichlicher und wechselnder Anzahl. So kann ich den Klang schnell beeinflussen.

    Danke für deine Anregungen, orinocco!


    Meist spiele ich für mich alleine Swing. Die leise Spielweise der Bassdrum ersetzt/ergänzt dabei so ein kleinwenig den Kontrabass im Sound. Darum ist meine Standard-Einstellung völlig „offen“. Aber für viele Grooves (wie etwa „Do It Again“) passt das nicht gut und ich werde mal weitere Versuche starten.


    Viele Grüße und schönes Wochenende


    Christian