Hallo,
zur besseren Lesbarkeit:
ZitatBin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
und die sind kurz gefasst:
a) Kinder- und Jugendkanal (da soll halt Kleinkindprogramm und Jugendprogramm getrennt werden)
b) Porno- und Gewaltkanal (also alles, was auch heute schon unter die Ladentheke und nicht ins Internet gehört)
Und das DF ist weder das eine noch das andere, das ist ein offener Kanal für die ganze Familie und somit hat sich der Spaß erledigt und zwar komplett.
Nebenbei wäre ja der Beitragsschreiber in erster Linie verantwortlich und das ist er heute schon.
Der Betreiber kann hier gemütlich weiter schnarchen und ich auch.
Grüße
Jürgen
PS
Solange im Kotz-Fred nur gekotzt wird und niemandem die Fresse poliert, ist das jugendfrei. Falls da jetzt schon nicht nur gegen die guten Sitten, sondern das Gesetz verstoßen wird, dann ist es eben strafbar und zwar für die Pappnase, die den Scheiß verzapft hat.