Hallo,
wenn der Nachbar direkt darunter wohnt, Du von 15 bis 22 Uhr durchgehend Heavy Metal Drumming mit 7 Bass Drums geübt hast, die Musikschule als Gebetsraum angemeldet ist, usw. , dann sieht es schlecht aus.
Ist die Musikschule in einem Gewerbegebiet und der Nachbar wohnt Luftlinie 500 Meter entfernt, das Set steht in einer Schallschutzkabine und Du hast eine halbe Stunde Jazz Standards mit Besen von 10 bis 10.30 Uhr geübt, dann sieht es ganz gut aus.
Ansonsten: Konkreteres erzählen meist diejenigen, die sich dank Hörensagen, dem Fall des Cousins dritten Grades aus Amerika und fundierter Kenntnis von Internetzforen bestens auskennen.
Also ich darf sogar nach 22 Uhr noch duschen.
Mal allgemein: ein Recht auf Lärmverursachung gibt es nicht. Und ein Recht auf absolute Verschonung von Lärm gibt es auch nicht - auch nicht während "Ruhezeiten". Daher würde ich einen solchen Fall immer anhand der vor Ort geltenden Rechtslage einschließlich geschlossener Verträge auch unter Beachtung der baurechtlichen Lage bewerten. Da gibt es auch Landes- und Kommunalrecht, es soll sogar ein Studium dafür geben, aber wer braucht das schon?
Gruß,
Jürgähn,
Schrank schrubben war anstrengend
Edith sagt, dass Herr 00Schneider schneller war und die Lage recht zutreffend beschreibt.