Hallo,
der Herr D. ist die Spitze des Eisbergs.
Die große Basis sind jede Menge Privatleute, die kaum etwas Anderes tun. Es ist in der Bucht geradezu Volkssport, den Straftatbestand des Betruges zu verwirklichen. Und daran verdient die Bucht mit. Sie wäre also lebensmüde, dagegen vorzugehen.
Wer in der Bucht kauft, muss sich selbst vorher schlau machen, um nicht verrraten und verkauft zu sein.
Es würde mich sehr wundern, wenn Herr D. nicht öfter mal mit verschiedenen Gerichten zu tun hätte. Berufsbetrüger haben meist ein ansehnliches Kerbholz.
Was die Studentin vorhat, weiß ich nicht.
Allerdings gibt es nur eine Vorgehensweise, die funktioniert: Man macht es wie der Kunde im Beitrag. Und das am Besten massenweise. Ich bestelle da aber nix. Und da sich viele aus Unlust an dem Aufwand ähnlich verhalten wollen, geht der Herr D. seinen Geschäften nach bis er eingebuchtet wird oder gestorben ist.
Gruß,
Jürgen
P. S.: Wettmanipulation kann eine Straftat darstellen, wenn die tatsächliche Ausführung unter einen bestehenden (nulla poena sine lege!) fällt. Und nur dann. D. h. es kommt (eigentlich wie immer) auf die Umstände des Einzelfalles an.
Die Preise in der Bucht hochtreiben, um dem unbedarften Bieter das Geld aus der Tasche zu ziehen, würde ich doch mal ganz einfach unter 263 subsumierern wollen.
Dafür müssen wir nicht das unsägliche Recht der U. S. A. bemühen.